Begründung: Die Parteien haben am 28. 5. 1977 die Ehe geschlossen, die mit Urteil des Erstgerichts vom 27. 11. 2008 aus dem Verschulden des Antragstellers geschieden wurde. Die Antragsgegnerin trifft eine Mitschuld an der unheilbaren Zerrüttung der Ehe. Das Verschulden des Antragstellers überwiegt. Der letzte gemeinsame Wohnort der Parteien war in S*****, U*****. Der Ehe entstammen vier Kinder, die alle volljährig und selbsterhaltungsfähig sind. Der Antragsteller ist am 14. 10. 1946... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen den Streitteilen am 3.5.1985 geschlossene Ehe wurde mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Kitzbühel vom 12.1.1995 rechtskräftig aus beiderseitigem Verschulden geschieden. Die eheliche Gemeinschaft ist seit dem 19.7.1992 aufgehoben. Der Ehe entstammen zwei Kinder, von denen eines am 9.9.1985 und das andere am 4.7.1987 geboren wurden. Sie leben gemeinsam mit der Mutter in dem Haus, das früher als Ehewohnung gedient hat. Alleineigentümer des Grundstücks ist d... mehr lesen...
Norm: EheG §84EheG §90
Rechtssatz: Wurde zwar ein Ehegatte während der Ehe und aufrechter Lebensgemeinschaft grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft auf der sich die Ehewohnung befand (hier: durch Kaufvertrag mit seinen Eltern), sind aber die Ehegatten, die dann etwa gleich viel zur Errichtung des Hauses beigetragen haben, übereinstimmend der Auffassung, sie wären im Innenverhältnis Miteigentümer der Liegenschaft, so sind sie im Rah... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Eisenerz vom 17.März 1989 wurde die am 17.Oktober 1981 geschlossene Ehe der Parteien aus Verschulden der Frau rechtskräftig geschieden. Während der kinderlos gebliebenen Ehe errichteten die Ehegatten auf einem von der Frau in die Ehe eingebrachten Baugrund ein Wohnhaus. Dabei halfen Mutter und Stiefvater der Frau mit. Der Mann beantragte am 24.August 1989 die gerichtliche Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparniss... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt nach der am 6. Mai 1985 aus dem überwiegenden Verschulden des Antragsgegners ausgesprochenen und inzwischen rechtskräftig gewordenen Scheidung ihrer Ehe fristgerecht die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse u.a. derart, daß ihr die Miteigentumsanteile des Antragsgegners an den bereits in ihrem Miteigentum stehenden Liegenschaften EZ 2093 und 1260 KG Hard gegen Leistung einer Ausgleichszahlung von S 550.00... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 10.3.1986, 10 Cg 19/86-6, aus dem Verschulden des Antragsgegners geschieden. Bereits während des Scheidungsverfahrens wurde dem Antragsgegner wegen seines aggressiven Verhaltens gegen die Antragstellerin, das zumindest in einem Fall zu einer Körperverletzung geführt hatte, das Verlassen der Ehewohnung aufgetragen. Im Zuge des Aufteilungsverfahrens wies das Erstgericht der Antragstellerin die all... mehr lesen...
Begründung: Die am 14.5.1971 geschlossene Ehe der Antragstellerin und des Antragsgegners wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Ried im Innkreis vom 21.7.1986 aus dem alleinigen Verschulden des Antragsgegners geschieden. Die Antragstellerin begehrt, ihr gemäß den §§ 81 ff EheG den Hälfteanteil des Antragsgegners an der Liegenschaft EZ 484 KG Taufkirchen an der Pram gegen Übernahme aller grundbücherlichen Lasten ins Eigentum zu übertragen. Es handle sich um ein Einfamilienhaus mit Gar... mehr lesen...
Begründung: Die am 5. November 1955 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 13. Dezember 1984, 4 Cg 325/84-3, aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Aus der Ehe entstammt ein bereits volljähriger Sohn. Der Antragsgegner ist seit 1978 Nutzungsberechtigter der aus zwei Zimmern und Zubehör bestehenden Ehewohnung in Wien 12., Hetzendorferstraße 78/4/5. Der Baukostenzuschuß für diese Wohnung in der Höhe von 25.000 S wurde... mehr lesen...
Begründung: Die am 9. Mai 1970 geschlossene Ehe der Streitteile, der zwei noch minderjährige Kinder entstammen, wurde am 31. Oktober 1985 aus dem überwiegenden Verschulden des Antragsgegners geschieden. Die elterlichen Rechte und Pflichten den beiden ehelichen Kindern gegenüber stehen der Antragstellerin zu. Die Antragstellerin begehrt die Übertragung der im gemeinsamen Eigentum der Parteien stehenden Liegenschaft EZ 440 II KG Telfens mit dem Haus Vomperbach 300 in ihr Alleineigen... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 30.Dezember 1981, 1 Cg 149,150/80-68, aus dem überwiegenden Verschulden der Antragsgegnerin geschieden. Als Eheverfehlungen der Beklagten wurde festgestellt, daß diese mit Helmut W*** und Isidor W*** die Ehe gebrochen habe und etwa seit dem Jahreswechsel 1979/80 den Haushalt nicht mehr geführt und den Kläger beschimpft und sich über ihn abfällig geäußert habe. Dem Antragsteller wurde als Eheverfehlung... mehr lesen...
Begründung: Die am 8.Februar 1969 geschlossene Ehe der Parteien wurde am 31. August 1982 aus dem überwiegenden Verschulden der Antragstellerin geschieden. Die elterlichen Rechte stehen in Ansehung der durch die Eheschließung legitimierten Tochter Roswitha dem Antragsgegner, dem Sohn Gerald gegenüber der Mutter zu. Der Antragsgegner ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 54 Katastralgemeinde Oswaldgraben mit den Grundstücken 140 (Baufläche mit dem Wohnhaus Nr.58), 586/3, 599/4 und 599/2 ... mehr lesen...
Begründung: Die am 31. Juli 1960 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit dem Urteil des Kreisgerichtes Leoben vom 15. September 1983, 3 Cg 216/83, rechtskräftig geschieden. Der Antragsgegner Rudolf A, geboren 1937, ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 205 KG Aigen mit dem darauf errichteten Wohnhaus Aigen Nr. 82 sowie der weiteren Liegenschaft EZ 228 KG Aigen, bestehend aus dem Grundstück 413/2 Acker. Das Haus Aigen Nr. 82 wird derzeit von der Antragstellerin, dem Antragsgegn... mehr lesen...
Norm: AußStrG §229EheG §87EheG §90
Rechtssatz: Die Erlassung eines Veräußerungs- oder Belastungsverbots bzw des Verbots, "anderweitig zu verfügen", kommt als Regelungsmaßnahme nicht in Betracht. Entscheidungstexte 1 Ob 645/83 Entscheidungstext OGH 31.08.1983 1 Ob 645/83 2 Ob 555/82 Entscheidungstext OGH 13.12.1983 2 Ob 555/8... mehr lesen...
Norm: EheG §87EheG §89EheG §90
Rechtssatz: An einer nur als eheliche Ersparnis anzusehenden Liegenschaft ist, wenn eine billige Regelung anders nicht erzielt werden kann, außer der im § 89 EheG ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit der
Begründung: eines schuldrechtlichen Benützungsrechts an einer Wohnung zugunsten eines Ehegatten auch die
Begründung: eines dinglichen Rechts zulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §84EheG §90
Rechtssatz: Die Lebensbereiche der geschiedenen Ehegatten sollen sich insbesondere dann möglichst wenig berühren, wenn zwischen ihnen tiefgreifende persönliche Differenzen bestehen, die sogar zu Tätlichkeiten geführt haben. In diesem Fall entspricht es auch der Billigkeit, wenn die Übertragung des Eigentums an unbeweglichen Sachen angeordnet wird. Entscheidungstexte 4 Ob... mehr lesen...
Norm: EheG §90EheG §94
Rechtssatz: Hat ein geschiedener Ehepartner eine Ausgleichszahlung zu entrichten und muß er hiefür einen Kredit in Anspruch nehmen, ist ihm für die Zahlung des Ausgleichsbetrages nicht eine kalendermäßig bestimmte Frist, sondern eine angemessene Frist ab Rechtskraft der Entscheidung einzuräumen. Entscheidungstexte 4 Ob 517/81 Entscheidungstext OGH 07.04.1981 4... mehr lesen...
Norm: EheG §90EheG §94EO §350EO §367
Rechtssatz: Hat ein geschiedener Ehepartner eine Ausgleichszahlung zu entrichten, ist er hiezu nicht Zug um Zug gegen Abgabe einer Erklärung der anderen Partners, daß dieser in die Übertragung des Eigentums einwilligt (Aufsandungserklärung) zu verurteilen, da es im Hinblick auf die vom Gericht angeordnete Übertragung des Eigentums einer eigenen Erklärung des anderen Partners nicht mehr bedarf. Im Hinblick a... mehr lesen...