RS OGH 1983/8/31 1Ob645/83

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Veröffentlicht am 31.08.1983
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Norm

EheG §87
EheG §89
EheG §90

Rechtssatz

An einer nur als eheliche Ersparnis anzusehenden Liegenschaft ist, wenn eine billige Regelung anders nicht erzielt werden kann, außer der im § 89 EheG ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit der Begründung eines schuldrechtlichen Benützungsrechts an einer Wohnung zugunsten eines Ehegatten auch die Begründung eines dinglichen Rechts zulässig.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 645/83
    Entscheidungstext OGH 31.08.1983 1 Ob 645/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0057724

Dokumentnummer

JJR_19830831_OGH0002_0010OB00645_8300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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