Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde 1987 aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten geschieden. Der Beklagte ist seit Juni 1999 wieder verheiratet; aus dieser Ehe stammt der am 24. 12. 2000 geborene Patrick William B*****. Die monatliche Durchschnittsnettopension des Beklagten betrug 2002 1.823,60 EUR, 2003 1.838,17 EUR, 2004 1.830,74 EUR und 2005 1.856,25 EUR. Die Ehefrau des Beklagten bezog bis Ende 2002 Karenzgeld; ab Jänner 2003 entspricht ihr Nettoeinkommen etwa jenem d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Parteien wurde am 30. 1. 2002 im Einvernehmen geschieden. Im Scheidungsfolgenvergleich verpflichtete sich der Beklagte, der Klägerin einen Unterhalt in einer dem § 66 EheG entsprechenden Höhe unter der Prämisse des Alleinverschuldens des Beklagten an der Zerrüttung der Ehe zu bezahlen. Die Parteien legten dieser ziffernmäßig nicht bestimmten Unterhaltsvereinbarung ein monatliches Nettoeinkommen des Beklagten von 3.000 EUR zugrunde. Der Beklagte verp... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob der im Rahmen einer einstweiligen Verfügung nach § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO zu sichernde gesetzliche Unterhaltsanspruch der einkommenslosen Ehefrau gegen ihren Mann bei einer als bescheinigt angenommenen Bemessungsgrundlage von rechnerisch 7.622,14 EUR (104.883 S) um etwa 26 EUR höher oder niedriger anzusetzen ist, stellt keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung dar und hat nichts mit der Frage zulässiger Rundungsdiffer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte schuldete der Klägerin 211.918 S an restlichem Werklohn für die Herstellung einer Lagerhalle. Die Klägerin machte diesen Betrag im Verfahren 32 Cg 110/97p des Landesgerichtes Linz geltend. Dort wendete der Beklagte mangelnde Fälligkeit in Folge bislang unverbesserter Mängel ein. Die Parteien beendeten das Verfahren durch einen am 24. 2. 1999 geschlossenen Vergleich, in dessen Punkt 1. sich die Klägerin zur Durchführung im Einzelnen angeführter Verbe... mehr lesen...
Begründung: Der am 5. 5. 1917 geborene Kläger und die am 31. 3. 1957 geborene, aus Gmunden stammende Beklagte schlossen am 5. 5. 1984 vor dem Standesamt Gmunden die Ehe. Beide Parteien sind amerikanische Staatsbürger und lebten zuletzt in Texas. Nachdem sie sich entschieden hatten, nach Österreich zu übersiedeln, reiste die Beklagte 1998 mehrmals nach Gmunden, um dort eine Wohnung zu suchen. Hiefür erhielt sie vom Kläger einen Scheck über ca 1,000.000 S. Sie deponierte diese Sum... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Gesellschafter der im August 1992 gegründeten G***** GmbH (in der Folge: G*****) mit einem Stammkapital von 500.000 S; der Erstkläger hält 25 %, der Zweitkläger 30 %, der Drittkläger 25 %, der Viertkläger 10 % und der Beklagte 10 % der Geschäftsanteile. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von Geldbearbeitungssystemen, insbesondere Münzzähl- und -sortiermaschinen für den Schalter- und Selbstbedienu... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der klagenden und gefährdeten Partei (in der Folge Klägerin) mit der beklagten Partei und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge Beklagter) wurde mit Urteil vom 20. 10. 1996 aus dem überwiegenden Verschulden des Beklagten geschieden. Die Klägerin begehrte mit ihrer am 11. 3. 1998 bei Gericht eingelangten Klage gemäß § 66 EheG Unterhalt im Betrag von S 10.500 monatlich abzüglich des vom Beklagten geleisteten monatlichen Unterhalts von S 5.000. Zugleich bea... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung beseitigt das Angebot des Beklagten, sich in einem vollstreckbaren Vergleich zu der vom Kläger begehrten Unterlassung zu verpflichten und ihm damit all das zu bieten, was er durch ein seinem Unterlassungsbegehren stattgebendes Urteil erlangen könnte, regelmäßig die Wiederholungsgefahr (SZ 67/60 mwN). Auch hier kommt es jedoch darauf an, ob dem Verhalten des Verletzers nach der Beanst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht eine Witwenpension nach ihrem verstorbenen ersten Ehegatten Franz C***** von monatlich S 388,60 brutto. Im Scheidungsverfahren gegen den zweiten Ehegatten Helmut R***** schloß die Klägerin in der Tagsatzung vom 18.9.1996 für den Fall der Scheidung einen Vergleich, wonach ihr Helmut R***** ab 1.10.1996 einen monatlichen Unterhalt von S 4.000 (Bemessungsgrundlage: S 20.000 netto; 14 x jährlich; Einkommenslosigkeit der Beklagten [des Scheid... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 ffEheG §66EheG §68EheG §73EheG §80
Rechtssatz: "Not" ist dann gegeben, wenn das Existenzminimum nicht erreicht wird. Der Ausgleichszulagenrichtsatz legt das (konventionelle) Existenzminimum fest. Auch für die Bemessung des notdürftigen Unterhaltes nach § 73 EheG ist der Richtsatz für die Ausgleichszulagen maßgebend. Entscheidungstexte 2 Ob 99/98t Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Parteien wurde am 29.10.1974 aus dem Verschulden des Beklagten gemäß § 49 EheG geschieden. Der am selben Tag abgeschlossene Scheidungsfolgenvergleich enthält ua folgende Bestimmung: Die Ehe der Parteien wurde am 29.10.1974 aus dem Verschulden des Beklagten gemäß Paragraph 49, EheG geschieden. Der am selben Tag abgeschlossene Scheidungsfolgenvergleich enthält ua folgende Bestimmung: "2. Die Klägerin verzichtet auf jeden Unterhalt, nicht jedoch... mehr lesen...
Norm: EheG §71EheG §80
Rechtssatz: Auf einen Unterhaltsvertrag im Sinne des § 80 EheG ist die Bestimmung des § 71 Abs 1 Satz 1 EheG, wonach der unterhaltspflichtige geschiedene Ehegatte vor den Verwandten des Berechtigten haftet, analog anzuwenden. Entscheidungstexte 8 Ob 2213/96s Entscheidungstext OGH 12.06.1997 8 Ob 2213/96s Veröff: SZ 70/111 ... mehr lesen...
Norm: EheG §66EheG §80
Rechtssatz: Die Frage, ob sich der Unterhalt des Berechtigten durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit mindert, ist beim vertraglichen Unterhalt nicht auf Grund des § 66 EheG sondern durch Vertragsauslegung zu beantworten. Im Zweifel ist jedoch davon auszugehen, daß die Parteien eine Gültigkeit der Umstandsklausel auch für diesen Fall nicht abbedingen wollten, und daher der ursprünglich aus berücksichtigungswürdigen Gründen ... mehr lesen...
Begründung: Mit Klage vom 23.4.1981 begehrte die Klägerin im Verfahren 6 Cg 3129/81 des Erstgerichtes die Scheidung ihrer mit dem Beklagten geschlossenen Ehe aus dessen Verschulden und die Zahlung eines monatlichen Unterhalts von S 3.000. Der Beklagte beantragte, das Klagebegehren abzuweisen, weil er die behaupteten Scheidungsgründe nicht gesetzt habe, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht zerrüttet und eine Aussöhnung möglich sei. Nach umfangreicher Beweisaufnahme schlossen die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 30.8.1984 wurde die Ehe der Streitteile gemäß § 55 Abs 3 EheG geschieden und ausgesprochen, daß den Beklagten das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. Das Scheidungsurteil wurde den Parteien jeweils am 10.9.1984 zugestellt. Beide Teile erhoben dagegen kein Rechtsmittel. Im Zuge des Scheidungsverfahrens haben die Streitteile am 30.8.1984 für den Fall der rechtskräftigen Scheidung einen Vergleic... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 25.September 1979 (AZ 12 Cg 198/79) gemäß § 49 EheG aus dem Alleinverschulden des Beklagten geschieden. Der der Klägerin vom Beklagten gemäß § 66 EheG zu leistende Unterhalt wurde in dem zur AZ 31 C 69/81 des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz anhängigen Verfahren mit Vergleich vom 14. April 1981 derart geregelt, daß der Beklagte der Klägerin ab 1. April 1981 einen mona... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Wohnungseigentümer im Hause Altmünster, Im Hocheck 10. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich die Liegenschaft Altmünster, Im Hocheck 7, die der Mutter der Beklagten Hermine S*** gehört. Im Jahre 1983 beabsichtigte die Beklagte, im Kellergeschoß dieses Hauses ein Cafe-Restaurant einzurichten. Hermine S*** richtete deshalb am 1.3.1983 an das Markgemeindeamt Altmünster ein Ansuchen um Umwidmung des Kellergeschoßes. Da sich zahlreiche Anraine... mehr lesen...
Begründung: Das von der Republik Österreich angerufene Erstgericht setzte die von der Verwaltungsbehörde für die Enteignung einer Teilfläche der Liegenschaft EZ 96 KG Schwechat samt Wohn- und Geschäftsgebäude mit 10,347.381 S bestimmte Entschädigungssumme mit 5,908.369 S neu fest. Dieser Betrag errechnet sich nach dem eingeholten Sachverständigengutachten wie folgt: Verkehrswert von 275 m2 Grundfläche S 226.290 Verkehrswert des Wohn- und Geschäfts- hauses ... mehr lesen...
Norm: EheG §55aEheG §69 Abs2EheG §80
Rechtssatz: Sind unterhaltsrechtliche und weitreichende vermögensrechtliche Regelungen Gegenstand eines Übereinkommens von Ehegatten, deren einzelne Punkte nicht voneinander getrennt werden können, ist das ganze Übereinkommen als ungültig anzusehen, wenn dies bei einem einzelnen Punkt der Fall ist. Entscheidungstexte 5 Ob 526/88 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 23. August 1959 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Leoben vom 20. Oktober 1986, 8 Cg 311/86-10, gemäß § 55 EheG rechtskräftig geschieden. Im Urteil wurde gemäß § 61 Abs 3 EheG ausgesprochen, daß den dortigen Kläger (= hier Beklagten) das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. Der Ehe entstammt die am 11. September 1961 geborene, noch nicht selbst erhaltungsfähige Tochter Karin, für die der Beklagte einen monatlichen U... mehr lesen...
Norm: EheG §68EheG §80
Rechtssatz: Überschreitet der in einer Unterhaltsvereinbarung zugebilligte Unterhalt den gesetzlichen Rahmen (§ 68 EheG), so ist dieser als rein vertraglicher Anspruch im Sinne des § 80 EheG anzusehen, was zur Folge hat, dass diese (Unterhaltsverpflichtung) Verpflichtung des Erblassers als Nachlassverbindlichkeit auf die Erben übergeht. Entscheidungstexte 5 Ob 620/88 ... mehr lesen...
Begründung: Die am 29. Oktober 1949 zwischen der Klägerin und Dkfm. Peter R*** geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 6. August 1971, 23 Cg 97/71, gemäß § 49 EheG aus dem beiderseitigen gleichteiligen Verschulden der Ehegatten geschieden. Anläßlich der Scheidung wurde ein Vergleich geschlossen, der auch den von Dkfm. Peter R*** an seine geschiedene Frau zu leistenden Unterhalt festlegte. Dieser Vergleich wurde nach der Scheidung durch ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 25. September 1986 erhobenen Klage begehrte Hildegard B*** vom Beklagten, ihrem geschiedenen Mann, die Bezahlung des Betrages von S 96.000,-- samt Anhang und behauptete: Ihre Ehe mit dem Beklagten sei gemäß § 55 EheG mit dem Ausspruch geschieden worden, daß diesen das alleinige Verschulden an der Zerrüttung der Ehe treffe. Der Beklagte habe sich mit gerichtlichem Vergleich verpflichtet, ihr einen monatlichen Unterhaltsbeitrag in der Höhe von S 8.000,-- ab 1.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im Jahre 1942 geschlossene Ehe der Klägerin mit dem in der Zwischenzeit verstorbenen Mag. Ferdinand O*** wurde am 4.7.1966 aus dem alleinigen Verschulden des Mannes gemäß § 49 EheG geschieden. Mit dem aus Anlaß der Ehescheidung geschlossenen gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich der Mann, der nunmehrigen Klägerin ab 1.8.1966 monatlich im vorhinein einen Unterhaltsbetrag von S 2.500,-- zu zahlen, ihr vom 13. und 14. Monatsgehalt je S 2.000,-- in aliquo... mehr lesen...
Norm: EheG §80ZPO §502 Abs2 CA2
Rechtssatz: Der durch Vereinbarung festgelegte Unterhalt behält so lange den Charakter eines gesetzlichen Unterhaltsanspruches, als sich die Vereinbarung im Rahmen der gesetzlichen Unterhaltsbestimmungen bewegt. Ungeachtet der vertraglichen Festsetzung kann dann wegen Änderung der gesetzlichen Voraussetzungen eine Änderung oder Entfall des Unterhaltsanspruches begehrt werden. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IAABGB §141 IHABGB §936 VIIcEheG §80
Rechtssatz: Ist in den im Zeitpunkt des Abschlusses des Unterhaltsvergleiches herrschenden Verhältnisses (Einkommenshöhe, Sorgepflichten und dergleichen) keine wesentliche Änderung eingetreten, kann auf die inzwischen eingetretene Verringerung der Kaufkraft des Geldes allein ein Befreiungsanspruch nicht gestützt werden. Sie trifft beide Teile in gleichem Maße und kann nicht ausschließlich auf... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §862EheG §80
Rechtssatz: Ein Antrag iSd § 862 ABGB ist seiner Natur nach eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die dem Vertragspartner gegenüber abzugeben ist. Das Prozessvorbringen und die Parteiaussage des Klägers in einem Ehescheidungsverfahren "seiner Frau nach der Scheidung bestimmte Unterhaltsleitungen zu erbringen", richten sich an das Prozessgericht und nicht an die Prozessgegnerin; diese Äußerungen sind wohl Wil... mehr lesen...
Der auf eine monatliche Unterhaltszahlung im Ausmaß von 20% des jeweiligen Dienst- oder Arbeitseinkommens des Beklagten gerichteten Klage zufolge habe dieser in dem Rechtsstreit, der zur Scheidung der zwischen den Streitteilen bestandenen Ehe führte, erklärt, er werde seine Prozeßgegnerin, obwohl sie in auskömmlichen Verhältnissen lebe, die es ihr gestatteten, eine Eigentumswohnung zu besitzen und ein Auto zu halten, nach der Scheidung der Ehe mit 20% seines Einkommens alimentieren. A... mehr lesen...