Entscheidungen zu § 57 EheG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

44 Dokumente

Entscheidungen 31-44 von 44

TE OGH 1985/11/27 8Ob526/85

Entscheidungsgründe: Der am 22. 4. 1920 geborene Michael M***** und die am 31. 8. 1918 geborene Pauline M***** geb. N***** haben am 21. Juli 1967 vor dem Standesamt Gablitz die Ehe geschlossen, die auf Seiten des Mannes die vierte und auf Seiten der Frau die zweite Ehe war. Beide Teile sind österreichische Staatsbürger, ihr letzter gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt war in *****. Aus der Ehe stammen keine Kinder. Ehepakte wurden nicht errichtet. Mit der am 20. Jänner 1981 erhobe... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.11.1985

TE OGH 1985/6/13 7Ob580/85

Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind seit dem 20.Juni 1964 miteinander verheiratet. Der Ehe entstammt die am 3.Mai 1974 geborene Elke. Die Vorinstanzen haben die Ehe aus dem Verschulden des Beklagten geschieden. Ihre Entscheidung über ein Unterhaltsbegehren der Klägerin ist nicht mehr Gegenstand des Revisionsverfahrens. Bei ihrer Entscheidung gingen die Vorinstanzen von folgendem wesentlichen Sachverhalt aus: Die Ehe verlief bis zur Geburt des Kindes harmonisch. Danach ging der... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.06.1985

TE OGH 1985/3/26 5Ob557/84

Entscheidungsgründe: Der am 16. August 1944 geborene Kläger und die am 8. September 1940 geborene Beklagte haben am 5. April 1971 vor dem Standesamt Wien-Floridsdorf die Ehe geschlossen: Auf Seiten des Klägers war es die erste Ehe, auf Seiten der Beklagten die zweite. Der Ehe entstammt die am 13. Juni 1971 geborene Birgit S*****. Beide Teile sind österreichische Staatsbürger, ihr letzter gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt war Graz. Der Kläger verließ die Ehewohnung im Dezember 197... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.03.1985

RS OGH 1982/6/1 5Ob622/82 (5Ob623/82)

Norm: EheG §47EheG §56 DEheG §57
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 56 und 57 EheG gelten auch für den Scheidungsgrund des Ehebruchs. Entscheidungstexte 5 Ob 622/82 Entscheidungstext OGH 01.06.1982 5 Ob 622/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0056399 Dokumentnummer JJR_19820601... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.06.1982

RS OGH 1975/4/24 6Ob51/75

Norm: EheG §47EheG §56 BEheG §57
Rechtssatz: Es ist keineswegs erforderlich, daß die dem Ehegatten schon seit langem bekannten ehebrecherischen Beziehungen des anderen Ehegatten bei Klagszustellung noch objektiv bestanden, es genügt vielmehr, wenn sie innerhalb des gemäß § 57 EheG relevanten Zeitraumes bestanden. Entscheidungstexte 6 Ob 51/75 Entscheidungstext OGH 24.04.1975 6 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.04.1975

RS OGH 1974/4/18 7Ob62/74, 5Ob77/75, 7Ob567/79, 3Ob630/80, 4Ob501/82, 1Ob678/82, 7Ob713/88, 8Ob657/8

Norm: EheG §55 b1EheG §57
Rechtssatz: Das Vorliegen einer Wohnungsgemeinschaft kann auch dann verneint werden, wenn die Ehegatten in der Wohnung verbleiben, doch muß dann ein Zustand bestehen, durch den die persönliche Berührung der Ehegatten weitgehend ausgeschaltet ist. Entscheidungstexte 7 Ob 62/74 Entscheidungstext OGH 18.04.1974 7 Ob 62/74 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.04.1974

RS OGH 1967/10/31 7Ob190/67, 1Ob208/73, 7Ob242/74 (7Ob243/74), 5Ob191/75 (5Ob192/75), 4Ob554/76, 6Ob

Norm: EheG §57EheG §60 Abs3
Rechtssatz: Zur Beurteilung des Verschuldens gemäß § 60 Abs 3 letzter Satz EheG können auch Verfehlungen herangezogen werden, deretwegen eine Scheidungsklage wegen Ablaufes der Frist des § 57 EheG nicht mehr eingebracht werden könnte. Entscheidungstexte 7 Ob 190/67 Entscheidungstext OGH 31.10.1967 7 Ob 190/67 Veröff: EFSlg 8655 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.10.1967

RS OGH 1967/10/12 1Ob169/67

Norm: EheG §57
Rechtssatz: Bei der Frist des § 57 des EheG handelt es sich um eine Ausschlußfrist, auf deren Ablauf weder die Parteien noch das Gericht Einfluß haben. Entscheidungstexte 1 Ob 169/67 Entscheidungstext OGH 12.10.1967 1 Ob 169/67 Veröff: EFSlg 8627 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS005722... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1967

RS OGH 1967/10/12 1Ob169/67

Norm: EheG §57
Rechtssatz: Zweck der Fristbestimmung ist es, die Ungewißheit über den Fortbestand der Ehe zu beenden. Das Gesetz erachtet es als besser, eine zerrüttete Ehe aufrecht zu erhalten als die Ungewißheit fortbestehen zu lassen, ob der eine Ehegatte aus der Eheverfehlung des anderen die Konsequenzen der Scheidung ziehen will. Entscheidungstexte 1 Ob 169/67 Entscheidungstext O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1967

RS OGH 1967/10/10 8Ob270/67, 5Ob213/75, 1Ob726/76, 7Ob629/88, 2Ob592/89, 1Ob301/00x, 9Ob144/03x, 3Ob

Norm: EheG §57ZPO §168 I
Rechtssatz: Aus der Tatsache, daß das Verfahren längere Zeit geruht hat, kann nicht etwa Ablauf der Frist des § 57 EheG abgeleitet werden. Entscheidungstexte 8 Ob 270/67 Entscheidungstext OGH 10.10.1967 8 Ob 270/67 Veröff: EFSlg 8629 5 Ob 213/75 Entscheidungstext OGH 28.10.1975 5 Ob 213/75 Beisatz: Umso weni... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.10.1967

RS OGH 1965/12/22 6Ob268/65, 6Ob58/71

Norm: EheG §49 EEheG §57
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit der Bestimmung des § 49 Satz 2 EheG hängt nicht davon ab, daß auf Seite des Klägers auch solche schwere Eheverfehlungen vorliegen, welche innerhalb der Frist des § 57 EheG liegen, vielmehr kommt es darauf an, daß die von ihm begangenen Eheverfehlungen sein Scheidungsbegehren sittlich nicht gerechtfertigt erscheinen lassen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.12.1965

RS OGH 1963/2/5 8Ob4/63

Norm: EheG §57
Rechtssatz: Der Fristablauf nach § 57 EheG setzt bei aufgehobener häuslicher Gemeinschaft jedenfalls die Aufforderung zur Wiederherstellung voraus, die dem Kurator des Geschäftsunfähigen zu erklären ist. Entscheidungstexte 8 Ob 4/63 Entscheidungstext OGH 05.02.1963 8 Ob 4/63 Veröff: JBl 1964,37 (mit Anmerkung von Schwind) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.02.1963

RS OGH 1962/7/4 6Ob170/62, 7Ob82/64, 5Ob349/64, 6Ob25/71 (6Ob26/71), 1Ob561/83, 9Ob317/00h, 7Ob126/1

Norm: EheG §57
Rechtssatz: Die Aufforderung an den verletzten Eheteil, die eheliche Gemeinschaft herzustellen oder die Trennung durch Erhebung der Scheidungsklage unwiderruflich zu machen muß alternativ gestellt werden, um die Ausschlußfrist in Gang zu setzen. Entscheidungstexte 6 Ob 170/62 Entscheidungstext OGH 04.07.1962 6 Ob 170/62 7 Ob 82/6... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.07.1962

RS OGH 1959/7/8 3Ob136/59, 5Ob31/62, 6Ob207/62, 8Ob256/63, 8Ob36/64, 5Ob217/64, 7Ob62/74, 7Ob242/74

Norm: EheG §49 DEheG §57EheG §59 Abs2
Rechtssatz: Die behaupteten Eheverfehlungen müssen binnen sechs Monaten nach Kenntnis des Scheidungsgrundes in der Regel mit Klage geltend gemacht werden. Nach § 59 Abs 2 EheG können jedoch Eheverfehlungen, auf die eine Scheidungsklage nicht mehr gegründet werden kann, nach Ablauf der Fristen des § 57 EheG zur Unterstützung einer auf andere Eheverfehlung gegründeten Scheidungsklage herangezogen werden. Dies... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.07.1959

Entscheidungen 31-44 von 44