Norm
EheG §57Rechtssatz
Die Aufforderung an den verletzten Eheteil, die eheliche Gemeinschaft herzustellen oder die Trennung durch Erhebung der Scheidungsklage unwiderruflich zu machen muß alternativ gestellt werden, um die Ausschlußfrist in Gang zu setzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0057214Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.09.2013