1. Der gemäß § 73 AVG zur Entscheidung zuständig gewordene Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wies mit dem angefochtenen Bescheid gemäß § 11 Abs. 3 und § 13 Abs. 8 der Fernmeldegebührenordnung, BGBl. Nr. 170/1970, den Einspruch des Beschwerdeführers vom 12. Februar 1993 gegen den Zahlungsauftrag der Post- und Telegraphendirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland in Wien als Fernmeldebehörde vom 22. Jänner 1993 ab. Begründend wurde im Wesentlichen Folgendes ausge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 14. Oktober 1994 wies der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr (Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung als oberste Fernmeldebehörde) den Antrag des Beschwerdeführers auf Neuberechnung der Gesprächsgebühren der Fernmeldegebühren-Rechnungen Juli 1993, September 1993 und November 1993 für einen näher bezeichneten Fernsprechanschluß gemäß § 11 Abs. 3 und § 13 Abs. 8 der Fernmeldegebührenordnung, BGBl. Nr. 1... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: FMGebO §11 Abs3;FMGebO §13 Abs8;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995030078.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 29. November 1993 wies der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr (Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung als oberster Fernmeldebehörde) den Antrag des Beschwerdeführers auf Neuberechnung der Gesprächsgebühren der Fernmeldegebühren-Rechnung Februar 1993 für einen näher bezeichneten Fernsprechanschluß gemäß § 11 Abs. 3 und § 13 Abs. 8 der Fernmeldegebührenordnung, BGBl. Nr. 170/1970, ab. Gleichzeitig wurde... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 25. März 1993 wies der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr (Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung als oberste Fernmeldebehörde) den Antrag des Beschwerdeführers auf Neuberechnung der Gesprächsgebühren der Fernmeldegebühren-Rechnungen August 1991 und Februar 1992 für einen näher bezeichenten Fernsprechanschluß gemäß § 11 Abs. 3 und § 13 Abs. 8 der Fernmeldegebührenordnung, BGBl. Nr. 170/1970, ab. Gleic... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: FMGebO §11 Abs3;FMGebO §13 Abs8;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993030167.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: FMGebO §11 Abs3;FMGebO §13 Abs8;FSprO 1966 §41 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994030017.X01 Im RIS seit 31.05.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 4. August 1993 wies der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr (Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung als oberste Fernmeldebehörde) die Anträge der Beschwerdeführerin auf Neuberechnung der Gesprächsgebühren der Fernmeldegebühren-Rechnungen Jänner 1993 und März 1993 für einen näher bezeichneten Fernsprechanschluß gemäß § 11 Abs. 3 und § 13 Abs. 8 der Fernmeldegebührenordnung, BGBl. Nr. 170/1970, ab. Gleic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;FMGebO §11 Abs3;FMGebO §13 Abs8;
Rechtssatz: Hat die Fernmeldebehörde die Richtigkeit der Gebührenvorschreibung anhand von mittels Kontrollzählwerken durchgeführten Vergleichszählungen und schlüssigen Sachverständigengutachten festgestellt, so trifft sie keine Verpflichtung, einen Nachweis dafür zu erbringen, welche Telephonate der Te... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 28. April 1992 wies der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr (Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung als oberste Fernmeldebehörde) den Antrag der Beschwerdeführerin auf Neuberechnung der Gesprächsgebühren der Fernmeldegebühren-Rechnung November 1988 für einen näher bezeichneten Fernsprechanschluß gemäß § 11 Abs. 3 und § 13 Abs. 8 der Fernmeldegebührenordnung, BGBl. Nr. 170/1970, zuletzt geändert durch B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: AVG §58 Abs2;FMGebO §11 Abs3;FMGebO §13 Abs8;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Wurde vom Fernsprechteilnehmer zwar die Höhe des vorgeschriebenen Fernmeldegebührenrückstandes mit dem Verdacht eines Mangels an den Einrichtungen bekämpft, aber die ziffernmäßige Richtigkeit des Gebührenrückstandes konkret nicht bestritten, insbeso... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 21. November 1991 wies der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr (Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung als oberste Fernmeldebehörde) die Anträge des Beschwerdeführers auf Neuberechnung der Gesprächsgebühren der Fernmeldegebühren-Rechnungen Dezember 1988 und Februar 1989 sowie der Schlußrechnung für den Fernsprechanschluß nnnnn/nn nnn gemäß § 11 Abs. 3 und § 13 Abs. 8 der Fernmeldegebührenordnung, BGBl.... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 5. Oktober 1990 wies der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr (Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung als oberste Fernmeldebehörde) die Anträge der Beschwerdeführerin auf Neuberechnung der mit den Fernmeldegebühren-Rechnungen Oktober 1989 und Dezember 1989 für den Fernsprechanschluß nnnn/nn nn nn vorgeschriebenen Gesprächsgebühren gemäß § 11 Abs. 3 und § 13 Abs. 8 der Fernmeldegebührenordnung, BGBl. Nr.... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: FMGebO §11 Abs3;FMGebO §13 Abs8;
Rechtssatz: Die Vergleichszählung dient weder der Feststellung einer durchschnittlichen Gesprächsfrequenz, aus der Rückschlüsse auf den seinerzeitigen Gebührenverbrauch gezogen werden sollen, noch der genauen Auflistung der vom Fernsprechanschluß der Beschwerdeführerin aus aufgebauten Gesprächsverbindungen oder gar der Erforschung, welche Personen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: AVG §37;FMGebO §11 Abs3;FMGebO §13 Abs8;
Rechtssatz: Mit dem Hinweis auf die bloße Möglichkeit von sich auf die Feststellung von Fernsprechgebühren auswirkenden Manipulationen durch dritte Personen, insbesondere bei Teilanschlüssen, werden keine bestimmten Tatsachen geltend gemacht, die im Anwendungsbereich des § 11 Abs 3 und des § 13 Abs 8 der FMGebO idF... mehr lesen...