RS Vwgh 1992/9/23 92/03/0172

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Veröffentlicht am 23.09.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
91/01 Fernmeldewesen

Norm

AVG §37;
FMGebO §11 Abs3;
FMGebO §13 Abs8;

Rechtssatz

Mit dem Hinweis auf die bloße Möglichkeit von sich auf die Feststellung von Fernsprechgebühren auswirkenden Manipulationen durch dritte Personen, insbesondere bei Teilanschlüssen, werden keine bestimmten Tatsachen geltend gemacht, die im Anwendungsbereich des § 11 Abs 3 und des § 13 Abs 8 der FMGebO idF 1991/422 von rechtlicher Relevanz wären und die Behörde zu weiteren Erhebungen veranlassen müßten.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Materien Normen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992030172.X01

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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