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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Mit dem Hinweis auf die bloße Möglichkeit von sich auf die Feststellung von Fernsprechgebühren auswirkenden Manipulationen durch dritte Personen, insbesondere bei Teilanschlüssen, werden keine bestimmten Tatsachen geltend gemacht, die im Anwendungsbereich des § 11 Abs 3 und des § 13 Abs 8 der FMGebO idF 1991/422 von rechtlicher Relevanz wären und die Behörde zu weiteren Erhebungen veranlassen müßten.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Materien NormenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992030172.X01Im RIS seit
27.11.2000