1 Mit Ansuchen vom 21. Jänner 2019 beantragte der Revisionswerber, ihm seine - insbesondere aus Umsatzsteuernachforderungen resultierenden - Abgabenrückstände nachzusehen. Begründend brachte er vor, er habe Kunstfotografien zum begünstigten Steuersatz von 10 % (bzw. 13 %) verkauft. Auch die in Österreich ansässigen Galerien und Kunsthändler würden nicht nur Bilder, sondern auch Fotografien zum begünstigten Steuersatz von 10 % (bzw. 13 %) verkaufen. Der Revisionswerber hätte (be... mehr lesen...
1 Mit Ansuchen vom 21. Jänner 2019 beantragte der Revisionswerber, ihm seine - insbesondere aus Umsatzsteuernachforderungen resultierenden - Abgabenrückstände nachzusehen. Begründend brachte er vor, er habe Kunstfotografien zum begünstigten Steuersatz von 10 % (bzw. 13 %) verkauft. Auch die in Österreich ansässigen Galerien und Kunsthändler würden nicht nur Bilder, sondern auch Fotografien zum begünstigten Steuersatz von 10 % (bzw. 13 %) verkaufen. Der Revisionswerber hätte (be... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAOUStG 1994VwGG §28 Abs1 Z4VwGG §28 Abs1 Z5VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/15/0098 B 12. Juni 2020 RS 1 (hier: behauptete Verletzung des Rechts auf (richtige) Anwendung einzelner Bestimmungen der BAO) Stammrechtssatz Ein abstraktes Recht auf Anwendung von durch Paragraphenzahlen b... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAOUStG 1994VwGG §28 Abs1 Z4VwGG §28 Abs1 Z5VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/15/0098 B 12. Juni 2020 RS 1 (hier: behauptete Verletzung des Rechts auf (richtige) Anwendung einzelner Bestimmungen der BAO) Stammrechtssatz Ein abstraktes Recht auf Anwendung von durch Paragraphenzahlen b... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §205BAO §205aBAO §212aUStG 199432006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art18332006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art90 Abs162012CJ0431 Rafinaria Steaua Romana VORAB62016CJ0254 Glencore Agriculture VORAB62019CJ0844 CS VORAB
Rechtssatz: Das österreichische materielle Abgabenrecht kennt im Bereich der Umsatzsteuer keine ... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §205BAO §205aBAO §212aUStG 199432006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art18332006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art90 Abs162012CJ0431 Rafinaria Steaua Romana VORAB62016CJ0254 Glencore Agriculture VORAB62019CJ0844 CS VORAB
Rechtssatz: Das österreichische materielle Abgabenrecht kennt im Bereich der Umsatzsteuer keine ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis sprach das Bundesfinanzgericht über Beschwerden der revisionswerbenden Bank betreffend u.a. die Wiederaufnahme der Umsatzverfahren 2006 bis 2011 sowie Umsatzsteuer 2006 bis 2012 ab. 2 In der vorliegenden außerordentlichen Revision, die das Erkenntnis hinsichtlich der angeführten Wiederaufnahmen und Steuern anficht, werden als Revisionspunkte geltend gemacht: 3 „Die Revisionswerberin erachtet sich durch das Erkenntnis des BFG vom ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis sprach das Bundesfinanzgericht über Beschwerden der revisionswerbenden Bank betreffend u.a. die Wiederaufnahme der Umsatzverfahren 2006 bis 2011 sowie Umsatzsteuer 2006 bis 2012 ab. 2 In der vorliegenden außerordentlichen Revision, die das Erkenntnis hinsichtlich der angeführten Wiederaufnahmen und Steuern anficht, werden als Revisionspunkte geltend gemacht: 3 „Die Revisionswerberin erachtet sich durch das Erkenntnis des BFG vom ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994VwGG §28 Abs1 Z4VwGG §28 Abs1 Z5VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Ein abstraktes Recht auf Anwendung von durch Paragraphenzahlen bezeichneten Bestimmungen besteht nicht. Bei der behaupteten Verletzung des Rechts auf (richtige) Anwendung einzelner Bestimmungen des UStG handelt es sich nicht um Revisionspunkte, sondern um Revisionsgründe iSd § 28 Abs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994VwGG §28 Abs1 Z4VwGG §28 Abs1 Z5VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Ein abstraktes Recht auf Anwendung von durch Paragraphenzahlen bezeichneten Bestimmungen besteht nicht. Bei der behaupteten Verletzung des Rechts auf (richtige) Anwendung einzelner Bestimmungen des UStG handelt es sich nicht um Revisionspunkte, sondern um Revisionsgründe iSd § 28 Abs... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis hob das Bundesfinanzgericht die gegenüber der Revisionswerberin ergangenen Umsatzsteuerbescheide der Jahre 2005 bis 2009 ersatzlos auf. 2 Begründend führte das Bundesfinanzgericht im Wesentlichen aus, dass es sich bei der Revisionswerberin um eine Organgesellschaft handeln würde, deren Umsätze der X Leasing GmbH als Organträgerin zuzurechnen seien. Daher sei ausschließlich die X Leasing GmbH zur Abfuhr der Umsatzsteuer und Geltendmachung von ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis hob das Bundesfinanzgericht die gegenüber der Revisionswerberin ergangenen Umsatzsteuerbescheide der Jahre 2005 bis 2009 ersatzlos auf. 2 Begründend führte das Bundesfinanzgericht im Wesentlichen aus, dass es sich bei der Revisionswerberin um eine Organgesellschaft handeln würde, deren Umsätze der X Leasing GmbH als Organträgerin zuzurechnen seien. Daher sei ausschließlich die X Leasing GmbH zur Abfuhr der Umsatzsteuer und Geltendmachung von ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE6J10/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EURallgUStG 1994VwGG §28 Abs1 Z4VwGG §34 Abs162013CJ0204 Malburg VORAB
Rechtssatz: Das Prinzip der steuerlichen Neutralität der Umsatzsteuer ist das erklärte Ziel der Mehrwertsteuer, das im Unionsrecht vor allem Ausdruck in den in Art. 2 der 1. EG-RL festgehaltenen Merkmalen der gemeinsamen Umsatzsteuer findet (vgl. Ruppe/... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE6J10/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EURallgUStG 1994VwGG §28 Abs1 Z4VwGG §34 Abs162013CJ0204 Malburg VORAB
Rechtssatz: Das Prinzip der steuerlichen Neutralität der Umsatzsteuer ist das erklärte Ziel der Mehrwertsteuer, das im Unionsrecht vor allem Ausdruck in den in Art. 2 der 1. EG-RL festgehaltenen Merkmalen der gemeinsamen Umsatzsteuer findet (vgl. Ruppe/... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte war im Streitzeitraum als Sozialpädagoge im Rahmen eines freien Dienstvertrages für den Verein X tätig und übernahm die stundenweise sozialpädagogische Einzelbetreuung von Jugendlichen (Personen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben). Gegenstand der stundenweisen sozialpädagogischen Einzelbetreuung war die individuelle Lebensbegleitung (und damit die individuelle Förderung) verhaltensauffälliger Jugendlicher. Der Mitbeteiligte betreute die Jugendl... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte war im Streitzeitraum als Sozialpädagoge im Rahmen eines freien Dienstvertrages für den Verein X tätig und übernahm die stundenweise sozialpädagogische Einzelbetreuung von Jugendlichen (Personen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben). Gegenstand der stundenweisen sozialpädagogischen Einzelbetreuung war die individuelle Lebensbegleitung (und damit die individuelle Förderung) verhaltensauffälliger Jugendlicher. Der Mitbeteiligte betreute die Jugendl... mehr lesen...
1 Im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 15. Jänner 2016 wurde u.a. ausgeführt, die Revisionswerberin (eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Österreich, deren Allein-Gesellschafter und Geschäftsführer seinen Wohnsitz in der Slowakei hat) habe im Zeitraum 2010 bis 2013 sieben Subfirmen beauftragt, welche vom Finanzamt als Firmen eingestuft würden, die Schein- bzw. Deckungsrechnungen ausstellten. Die Revisionswerberin habe im genannten Zeitraum selbst üb... mehr lesen...
1 Im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 15. Jänner 2016 wurde u.a. ausgeführt, die Revisionswerberin (eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Österreich, deren Allein-Gesellschafter und Geschäftsführer seinen Wohnsitz in der Slowakei hat) habe im Zeitraum 2010 bis 2013 sieben Subfirmen beauftragt, welche vom Finanzamt als Firmen eingestuft würden, die Schein- bzw. Deckungsrechnungen ausstellten. Die Revisionswerberin habe im genannten Zeitraum selbst üb... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Fertigteilhäuser vertreibt, fand eine abgabenbehördliche Prüfung betreffend die Jahre 1999 bis 2003 statt. Die Prüferin stellte u.a. fest, dass die Beschwerdeführerin die Lieferung von Fertigteilhäusern als steuerfreie Grundstückslieferungen behandle, wenn der Käufer das Grundstück, auf dem das Fertigteilhaus errichtet werde, von der X GmbH & Co KG (im Folgenden: KG) erwerbe, deren Komplementärin die Besc... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Fertigteilhäuser vertreibt, fand eine abgabenbehördliche Prüfung betreffend die Jahre 1999 bis 2003 statt. Die Prüferin stellte u.a. fest, dass die Beschwerdeführerin die Lieferung von Fertigteilhäusern als steuerfreie Grundstückslieferungen behandle, wenn der Käufer das Grundstück, auf dem das Fertigteilhaus errichtet werde, von der X GmbH & Co KG (im Folgenden: KG) erwerbe, deren Komplementärin die Besc... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6O32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987UStG 199431977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te62008CO0156 Vollkommer VORAB Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/15/0139 E 22.03.2010
Rechtssatz: Die 6. EG-RL steht einer Kumulierung von Umsatz- und Grunderwerbsteuer nicht entgegen. Gerichtsentscheidung EuGH 62008O0156 Vollkommer VORAB ... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6O32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987UStG 199431977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te62008CO0156 Vollkommer VORAB Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/15/0139 E 22.03.2010
Rechtssatz: Die 6. EG-RL steht einer Kumulierung von Umsatz- und Grunderwerbsteuer nicht entgegen. Gerichtsentscheidung EuGH 62008O0156 Vollkommer VORAB ... mehr lesen...
dass durch diesen Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des (§ 87 ff der Exekutionsordnung) in Ansehung der im Eigentum der antragstellenden Partei stehenden Liegenschaft in EZ 748 Grundbuch A nicht unterbunden sind. Begründung: Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung all... mehr lesen...
dass durch diesen Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des (§ 87 ff der Exekutionsordnung) in Ansehung der im Eigentum der antragstellenden Partei stehenden Liegenschaft in EZ 748 Grundbuch A nicht unterbunden sind. Begründung: Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung all... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EO §87;EO §88;EO §89;EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2006/15/0092 B 29. Jänner 2007 RS 1
(Hier Stattgebung mit der Einschränkung, dass durch diesen
Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des angefochtenen
Bescheides in Form der zwangsweisen
Begründung: des Pfandrecht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EO §87;EO §88;EO §89;EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2006/15/0092 B 29. Jänner 2007 RS 1
(Hier Stattgebung mit der Einschränkung, dass durch diesen
Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des angefochtenen
Bescheides in Form der zwangsweisen
Begründung: des Pfandrecht... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt ein Gasthaus (Pizzeria), dessen Betrieb einer abgabenbehördlichen Prüfung u.a. betreffend Umsatzsteuer und Kapitalertragsteuer für die Jahre 1998 bis 2000 unterzogen wurde. Im Betriebsprüfungsbericht vom 23. August 2002 wurde unter Tz. 19 "Schätzungsweise Umsatzerhöhung 1999" ausgeführt, der Beschwerdeführerin seien über das Gesellschafter-Verrechnungskonto des D. Barmittel in Höhe von 200.000 S zugeführt worden, die in den Einkünften des Gese... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt ein Gasthaus (Pizzeria), dessen Betrieb einer abgabenbehördlichen Prüfung u.a. betreffend Umsatzsteuer und Kapitalertragsteuer für die Jahre 1998 bis 2000 unterzogen wurde. Im Betriebsprüfungsbericht vom 23. August 2002 wurde unter Tz. 19 "Schätzungsweise Umsatzerhöhung 1999" ausgeführt, der Beschwerdeführerin seien über das Gesellschafter-Verrechnungskonto des D. Barmittel in Höhe von 200.000 S zugeführt worden, die in den Einkünften des Gese... mehr lesen...