RS Vwgh 2019/4/30 Ro 2018/15/0001

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Veröffentlicht am 30.04.2019
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E6J
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EURallg
UStG 1994
VwGG §28 Abs1 Z4
VwGG §34 Abs1
62013CJ0204 Malburg VORAB

Rechtssatz

Das Prinzip der steuerlichen Neutralität der Umsatzsteuer ist das erklärte Ziel der Mehrwertsteuer, das im Unionsrecht vor allem Ausdruck in den in Art. 2 der 1. EG-RL festgehaltenen Merkmalen der gemeinsamen Umsatzsteuer findet (vgl. Ruppe/Achatz, UStG5, Einf Tz 47). Nach der Rechtsprechung des EuGH handelt es sich dabei um einen bloßen Auslegungsgrundsatz und keine Regel des Primärrechts (vgl. EuGH 13.3.2014, C-204/13, Heinz Malburg, Rn. 43). Ein bestimmtes, aus einer Rechtsnorm ableitbares subjektives Recht wird mit der Anführung eines Auslegungsgrundsatzes umsatzsteuerlicher Bestimmungen nicht zur Darstellung gebracht.

Gerichtsentscheidung

EuGH 62013CJ0204 Malburg VORAB

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Auslegung Allgemein EURallg3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018150001.J00

Im RIS seit

08.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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