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E000 EU- Recht allgemeinNorm
EURallgRechtssatz
Das Prinzip der steuerlichen Neutralität der Umsatzsteuer ist das erklärte Ziel der Mehrwertsteuer, das im Unionsrecht vor allem Ausdruck in den in Art. 2 der 1. EG-RL festgehaltenen Merkmalen der gemeinsamen Umsatzsteuer findet (vgl. Ruppe/Achatz, UStG5, Einf Tz 47). Nach der Rechtsprechung des EuGH handelt es sich dabei um einen bloßen Auslegungsgrundsatz und keine Regel des Primärrechts (vgl. EuGH 13.3.2014, C-204/13, Heinz Malburg, Rn. 43). Ein bestimmtes, aus einer Rechtsnorm ableitbares subjektives Recht wird mit der Anführung eines Auslegungsgrundsatzes umsatzsteuerlicher Bestimmungen nicht zur Darstellung gebracht.
Gerichtsentscheidung
EuGH 62013CJ0204 Malburg VORABSchlagworte
Gemeinschaftsrecht Auslegung Allgemein EURallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018150001.J00Im RIS seit
08.08.2019Zuletzt aktualisiert am
08.08.2019