Begründung: Zu 1.: Aufgrund der Rechtmäßigkeitsbescheinigung des Landes- als Handelsgericht Wiener Neustadt vom 5. 3. 2010 steht fest, dass durch Verschmelzung der B***** Aktiengesellschaft mit Sitz in W***** und der D***** Aktiengesellschaft als der übernehmenden Gesellschaft eine Europäische Aktiengesellschaft mit der Firma „B***** SE“ mit Sitz in H***** gegründet wurde. Auf Antrag der klagenden Partei ist deren Bezeichnung daher gemäß § 235 Abs 5 ZPO entsprechend dem offenen Firm... mehr lesen...
Begründung: Die mit Gesellschaftsvertrag vom 9. 1. 2006 gegründete B***** Limited (in der Folge: Lieferantin) mit Sitz in England besitzt eine Zweigniederlassung in Wien. Mit Beschlüssen des Handelsgerichts Wien vom 1. 9. 2009 und 7. 9. 2009 (4 Se 176/09y, 4 Se 261/09y) wurden gegen die Zweigniederlassung gerichtete Konkursanträge mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen. Die Zweigniederlassung in Wien ist seit Anfang Oktober 2009 in Liquidation; sie ist seither gemäß § 39 FBG a... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der Beklagten ist mangels erheblicher Rechtsfragen iSd § 502 Abs 1 ZPO unzulässig: Die außerordentliche Revision der Beklagten ist mangels erheblicher Rechtsfragen iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO unzulässig: Wohl enthält ein Bruttoentgelt im Regelfall die Umsatzsteuer (RIS-Justiz RS0038198), entscheidend sind aber immer die Umstände des Einzelfalls. Wenn dem Kläger dasselbe Bruttoentgelt w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beiden Kläger sind Eigentümer des Hauses ***** Wien, B*****straße 1. Robert F***** war Hauptmieter der darin gelegenen Geschäftsräume top Nr. 8, 9 und 11. Mit Kaufvertrag vom 3.7.1991 verkaufte er sein darin betriebenes Einzelunternehmen, ein Theaterkartenbüro mit der Etablissementbezeichnung "C*****", an die B***** Gesellschaft mbH (späterer Firmenwortlaut: M*****gesellschaft mbH; im folgenden kurz "die Gesellschaft" genannt), deren Geschäftsführerin d... mehr lesen...
Gründe: Nach rechtskräftigem Abschluß des gegen Mustafa K***** geführten Strafverfahrens beantragte dessen mit Beschluß vom 8.März 1995 gemäß § 41 Abs 2 StPO iVm § 39 Abs 1 Z 1 JGG beigegebener Verteidiger Dr.Johannes S***** die Bestimmung seiner Barauslagen, bestehend aus Fahrtkosten und einer Parkgebühr, mit 635 S zuzüglich 20 % USt im Betrag von 127 S, insgesamt somit 762 S. Das Landesgericht Leoben bestimmte mit zufolge Rechtsmittelverzichts der Parteien rechtskräftigem Bes... mehr lesen...
Norm: GebAG §31 Z6UStG §4
Rechtssatz: Anspruch des Sachverständigen (Dolmetsch) auf Umsatzsteuer auch aus den verzeichneten Barauslagen (Reisekosten, Post- und Telephongebühren). Entscheidungstexte 7 Rs 259/96d Entscheidungstext OLG Graz 22.11.1996 7 Rs 259/96d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0639:1996:RG00000... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia5ABGB §1295 Ia8ABGB §1333UStG §4
Rechtssatz: Soweit bei einer Schadenersatzforderung kein Leistungsaustausch und demnach ein echter, nicht der Umsatzsteuer unterliegender Schadenersatz vorliegt, ist keine Umsatzsteuer aus den Zinsen zu bezahlen (so schon 9 ObA 1038/95). Entscheidungstexte 9 Ob 2089/96p Entscheidungstext OGH 24.04.1996 9 Ob 2089/96p Veröff: SZ 69/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag und Vergleich vom 22.2.1988 veräußerte die klagende Partei dem Beklagten ihr auf dem Grundstück des Käufers errichtetes Superädifikat um S 2,4 Mill. Da zwischen der Errichtung des Superädifikates und der Veräußerung nur 5 Jahre gelegen waren, war die klagende Partei zur Berichtigung des Vorsteuerabzuges um den auf die Errichtungskosten entfallenden anteiligen Umsatzsteuerbetrag verpflichtet. Sie stellte den aufgrund dieser Berichtigung an die... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache gegen Horst Helmut L*****, AZ 36 Vr 280/88 des Landesgerichtes Innsbruck, wurde dem Angeklagten auf seinen Antrag (S 341/I) mit Beschluß vom 3.März 1988 ein Verteidiger gemäß dem § 41 Abs. 2 StPO beigegeben (ON 22). Als solcher wurde von der zuständigen Rechtsanwaltskammer (zuletzt) Dr. Raimund N***** bestellt (ON 24 iVm ON 22). Nach rechtskräftigem Abschluß des Strafverfahrens beantragte der Verfahrenshelfer die Bestimmung seiner Barauslagen (für Fahrtkost... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §393 Abs2UStG 1972 §4
Rechtssatz: Die vom Bund zu leistende (§ 393 Abs 2 StPO) Vergütung der bestrittenen Barauslagen des gemäß § 41 Abs 2 StPO beigegebenen Verteidigers stellt eine vom umsatzsteuerrechtlichen Entgeltbegriff ausgenommene Leistung dar. Entscheidungstexte 11 Os 123/91 Entscheidungstext OGH 29.10.1991 11 Os 123/91 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat am 22.9.1979 von Edith W***** die Liegenschaft EZ***** KG S***** mit dem Haus P*****straße 1 a gekauft und ist auch heute noch Eigentümerin dieses Hauses. Der Beklagte benutzt seit 1.1.1979 den gesamten zweiten Stock des Hauses (bestehend aus acht Räumen, Bad, WC und Vorraum), dazu noch einen Raum zur Aktenablage im Dachgeschoß, zwei gekennzeichnete Parkplätze im Hof und drei Flächen an der Außenfassade zur Anbringung von Schildern. Er hat im Ve... mehr lesen...
Norm: MRG §15UStG §4
Rechtssatz: Die Einbeziehung der Umsatzsteuer in den vertraglich festgelegten Mietzins ist - gemäß Art XII Z 2 EGUStG ebenso (damals) wie heute - nur bei ausdrücklicher Vereinbarung (und nicht umgekehrt) anzunehmen. Soweit aus den bereits judizierten Fällen einer Auslegung konkreter Mietzinsklauseln eine gegenteilige Aussage gewonnen werden könnte (MietSlg 35161, SZ 58/107), wäre sie nicht aufrechtzuerhalten. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 24. November und 20. Dezember 1982 verkauften die Kläger die ihnen gehörende Liegenschaft EZ 336 KG Judendorf mit dem Hotel "Mayer" samt Inventar zum Preis von DM 1,000.000 zuzüglich eines "schwarz" zu bezahlenden Betrages von DM 505.000 an die Beklagten. Vom Kaufpreis entfiel ein Betrag von DM 285.000 auf das Hotelinventar. Die Beklagten bezahlten den Klägern einen weiteren Betrag von DM 30.000 als Abgeltung der auf das verkaufte Inventar entf... mehr lesen...
Die klagende Partei war Mieterin von Kellerräumlichkeiten im Hause W, E-Straße 4, dessen Eigentümer der Beklagte ist. Die klagende Partei hatte in den gemieteten Räumen ua. Prospekte gelagert. In der Nähe der Lagerräume befindet sich ein zum Versickern von Oberflächenwasser angelegter Schacht, von dem aus ein Rohr in die öffentliche Kanalisation führte. Dieser Schacht war nicht in den für die Erbauung des Hauses im Jahr 1967 erstellten Einreichplänen enthalten. Der Anschluß des Schach... mehr lesen...
Die klagende Kommanditgesellschaft begehrt vom Beklagten als ihrem Kommanditisten und früheren kollektiv zeichnungsberechtigten Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft die Rückzahlung einer von ihm zu Unrecht an sich selbst überwiesenen Mietzinsvorauszahlung abzüglich der bis zur Kündigung des Mietverhältnis anerkannten Mietzinse. Der Erstrichter verwarf die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit und gab der Klage bis auf ein geringes Mehrbegehren statt. Nach seinen Feststellun... mehr lesen...
Norm: UStG 1972 §1UStG 1972 §3UStG 1972 §4
Rechtssatz: Keine Umsatzsteuer für die Rückforderung einer eigenmächtigen Entnahme des Geschäftsführers einer GmbH und die Zinsen des Rückforderungsanspruches. Entscheidungstexte 7 Ob 765/81 Entscheidungstext OGH 26.11.1981 7 Ob 765/81 Veröff: SZ 54/178 = EvBl 1982/25 S 77 1 Ob 734/83 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIhABGB §1054HGB §346 AUStG 1972 §4UStG 1972 §11
Rechtssatz: Wenn im Kaufvertrag nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass die MWSt zum Kaufpreis hinzukomme, ist der Käufer, wenn sich nicht ein abweichender Handelsbrauch in der bestimmten Branche entwickelt hat, nicht verpflichtet, die MWSt neben dem vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen. Entscheidungstexte 1 Ob 39/75 Ents... mehr lesen...
Die klagende Partei erzeugt und verkauft Heizkessel, Boiler und Zubehör, in den meisten Fällen an Installationsfirmen. Der Beklagte ist Baumeister, der in seinem Haus durch die Installationsfirma Richard T Installationsarbeiten durchführen ließ. Diese holte ein Anbot der klagenden Partei für einen H-Kessel ST 325, einen Modul-Boiler F 32 und ein Ausdehnungsgefäß, Type 320, ein; in diesem Anbot waren die Preise mit dem Nachsatz "zuzüglich der Mehrwertsteuer" ausgewiesen. Die Firma Rich... mehr lesen...
Norm: RATG §16UStG 1972 §4ZPO §41 F1ZPO §42
Rechtssatz: Verzeichnete USt für auf der Revision beigebrachte Gerichtskostenmarken ist nicht zuzuerkennen, weil es sich um eine bloß durchlaufende Post handelt, die in die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer nicht einzubeziehen ist (§ 4 Abs 3 und 4 UStG 1972). Entscheidungstexte 3 Ob 56/73 Entscheidungstext OGH 27.03.1973 3 Ob 56/73 ... mehr lesen...