Norm
ABGB §914 IIIhRechtssatz
Wenn im Kaufvertrag nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass die MWSt zum Kaufpreis hinzukomme, ist der Käufer, wenn sich nicht ein abweichender Handelsbrauch in der bestimmten Branche entwickelt hat, nicht verpflichtet, die MWSt neben dem vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0038212Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.03.2021