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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §12 Abs11;Rechtssatz
Die Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs 11 UStG 1972 hat ebenso wie § 22 Abs 5 UStG 1972 zur Voraussetzung, daß es sich um Vorsteuern handelt, die aus Umsätzen des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes und nicht bloß aus sogenannten "Innenumsätze" entstanden aus Lieferungen des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes an einen vom selben Unternehmer betriebenen landwirtschaftlichen Gewerbebetrieb (hier: Viehhandel und Schlachthof), herrühren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985150215.X05Im RIS seit
12.12.2000Zuletzt aktualisiert am
03.07.2015