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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §12 Abs11;Beachte
Besprechung in: ÖstZB 1990, 18;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/15/0215 E 30. März 1987 VwSlg 6205 F/1987 RS 5Stammrechtssatz
Die Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs 11 UStG 1972 hat ebenso wie § 22 Abs 5 UStG 1972 zur Voraussetzung, daß es sich um Vorsteuern handelt, die aus Umsätzen des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes und nicht bloß aus sogenannten "Innenumsätze" entstanden aus Lieferungen des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes an einen vom selben Unternehmer betriebenen landwirtschaftlichen Gewerbebetrieb (hier: Viehhandel und Schlachthof), herrühren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988150159.X02Im RIS seit
12.12.2000