RS Vwgh 1987/3/30 85/15/0215

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Veröffentlicht am 30.03.1987
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §12 Abs11;
UStG 1972 §22 Abs5;

Rechtssatz

§ 12 Abs 11 UStG 1972 und § 22 Abs 5 UStG 1972 haben gemeinsam, daß ihnen nur für den Vorsteuerabzug Bedeutung zukommt und daß durch sie weder der Begriff des einheitlichen Unternehmens noch die Verpflichtung des Unternehmers, die Umsätze aus seiner gesamten gewerblichen und beruflichen Tätigkeit gemeinsam zu versteuern, berührt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985150215.X04

Im RIS seit

12.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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