Die beschwerdeführende KG ist Gesamtrechtsnachfolgerin der S. Technisches Service GmbH (errichtende Umwandlung gemäß § 1 Abs. 1 iVm § 7 Umwandlungsgesetz mit Wirksamkeit zum 1. Jänner 1995). Ein Organschaftsverhältnis zwischen der zuletzt genannten Gesellschaft (im Folgenden: S-GmbH) und der SB-GmbH wurde im Gefolge einer abgabenbehördlichen Prüfung für den Zeitraum 1. Jänner 1993 bis 30. September 1994 nicht anerkannt (Tz. 18 des Betriebsprüfungsberichtes vom 18. August 2000). Mit de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: GewStG §1 Abs2 Z2;KStG 1988 §9 Abs2;UStG 1972 §2 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Für das Vorliegen einer Organschaft in umsatzsteuerrechtlicher, körperschaftsteuerrechtlicher und gewerbesteuerrechtlicher Hinsicht war es für die Streitjahre erforderlich, dass die juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtsch... mehr lesen...
Das Stammkapital der Beschwerdeführerin, welche laut Gewerbescheinen zum Betrieb einer Sägerei sowie des Zimmereimeistergewerbes berechtigt ist, wird zu 75% direkt und zu 25% über eine 100%ige Tochterfirma von der W GmbH gehalten. An der W GmbH ist die B AG zu 74% direkt und zu 26% indirekt beteiligt. Die B AG hält 51% des Stammkapitals der G GmbH. Mit Schreiben vom 7. November 1995 teilte die Beschwerdeführerin dem Finanzamt mit, dass sie seit dem 1. Jänner 1995 in fin... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §9 Abs2;UStG 1994 §2 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Eine wirtschaftliche Eingliederung liegt vor, wenn Organträger und Organ eine wirtschaftliche Einheit bilden, bei der das Organ dem Organträger untergeordnet ist (Hinweis E 19. Juli 2000, 98/13/0117). Beweisanzeichen hierfür sind zB Vertrieb der Erzeugnisse des Organträgers, Wareneinkauf,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §9 Abs2;UStG 1994 §2 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die Frage nach der finanziellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Eingliederung ist nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse zu lösen (Hinweis E 23. Mai 1978, 1620/75). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1998150007.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §9 Abs2;UStG 1994 §2 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Organträger und Organgesellschaft können auch im selben Geschäftszweig tätig sein (Hinweis E 23. Mai 1978, 1620/75). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1998150007.X04 Im RIS seit 23.01.2002 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §9 Abs2;UStG 1994 §2 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Eines der drei Merkmale der Eingliederung und damit auch das Merkmal der wirtschaftlichen Eingliederung kann zwar ohne Schaden für die Organschaft weniger ausgeprägt sein, wenn auch nur die beiden anderen Merkmale umso eindeutiger erkennbar sind (Hinweis E 29. März 2001, 96/14/0085). Fehl... mehr lesen...
Alleiniger Gesellschafter der beschwerdeführenden GmbH ist die S AG. Zwischen dieser und der Beschwerdeführerin besteht für 1996 und die Folgejahre ein Ergebnisabführungsvertrag. Mit Zusammenschlussvertrag vom 22. Oktober 1996 begründete die Beschwerdeführerin zum Stichtag 31. Jänner 1996 gemäß Art IV UmgrStG als Geschäftsherrin mit der B GmbH eine atypische stille Gesellschaft. Die B GmbH fungiert hierbei als Treuhänderin zweier inländischer Kapitalgesellschaften. Im Zuge d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: EStG 1988 §23 Z2;KStG 1988 §9 Abs2;UmgrStG 1991 Art4;
Rechtssatz: Mit Zusammenschlussvertrag begründete die S-GmbH zu einem bestimmten Stichtag gem Art IV UmgrStG 1991 als Geschäftsherrin mit der B-GmbH eine atypische stille Gesellschaft. Der Zusammenschlussvertrag nach Art IV UmgrStG 1991 bewirkte, dass die S-GmbH ihren Betrieb und die... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist strittig, ob zwischen der beschwerdeführenden ES GmbH (Tochtergesellschaft) und der EN GmbH (Muttergesellschaft) in umsatz-, körperschafts- und gewerbesteuerlicher Hinsicht eine Organschaft besteht. Die Beschwerdeführerin wurde am 31. August 1989 mit Sitz in Innsbruck gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrages die "a) Projektierung, Erzeugung und Vertrieb von Seilbahn- und Sesselliftanlagen sowie der dazugehörigen Au... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: GewStG §1 Abs2 Z2;KStG 1988 §9 Abs2;KStG 1988 §9 Abs3;UStG 1972 §2 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die Tochtergesellschaft hat die wirtschaftliche Unterordnung mit der Zurverfügungstellung von Arbeitskräften seitens des Organträgers begründet. Der gemeinsame Einsatz von Personal kann, insb wenn dieses zunächst in einer "ersten Produktionsstufe" beim ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: GewStG §1 Abs2 Z2;KStG 1988 §9 Abs2;KStG 1988 §9 Abs3;UStG 1972 §2 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Für das Vorliegen einer Organschaft in umsatzsteuerrechtlicher, körperschaftsteuerrechtlicher und gewerbesteuerrechtlicher Hinsicht ist es erforderlich, dass die juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaf... mehr lesen...
Zwischen der beschwerdeführenden Kapitalgesellschaft als Organgesellschaft und ihrer 100 %-igen Muttergesellschaft, einer Genossenschaft, als Organträger bestand bis einschließlich 1989 infolge finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Unterordnung sowie infolge eines abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages ein von der Finanzverwaltung anerkanntes Organschaftsverhältnis im Sinn des § 9 KStG 1988. Mit Vertrag vom 5. Dezember 1990 beteiligte sich an der Organträgergenosse... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §9 Abs2;KStG 1988 §9 Abs3;
Rechtssatz: Mit dem Vorbehalten bloßer Beteiligungserträge ist nicht gesagt, dass sich die Gesellschaft eine eigenbetriebliche Tätigkeit im Rahmen des atypisch stillen Gesellschaftsverhältnisses zurückbehalten hätte, der die Beteiligung etwa als Sonderbetriebsvermögen zugerechnet werden könnte. European... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 13. November 1989 gegründet. Ab 29. November 1990 war die N. Holding AG Alleingesellschafter der Beschwerdeführerin. Satzungsmäßiger Betriebsgegenstand der Beschwerdeführerin ist die Betriebsberatung, die Handelsagentur, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Geschäftsführung anderer Unternehmen. Laut dem Jahresabschluss 1990 bestand der Betriebsgegenstand tatsächlich in Betriebsberatung, Personalsuche und -auswahl. D... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: GewStG §1 Abs2 Z2;KStG 1988 §9 Abs1;KStG 1988 §9 Abs2;UStG 1972 §2 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Wenn zwischen der abgabepflichtigen Gesellschaft und deren Alleingesellschafterin, der N Holding AG (ebenso wie zwischen den weiteren Gesellschaften des Konzerns) die Aufgaben der Personalberatung nach einzelnen Gebieten untereinander aufgeteilt werden ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: GewStG §1 Abs2 Z2;KStG 1988 §9 Abs1;KStG 1988 §9 Abs2;UStG 1972 §2 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Für das Vorliegen einer Organschaft in umsatzsteuerrechtlicher, körperschaftssteuerrechtlicher und gewerbesteuerrechtlicher Hinsicht ist es erforderlich, dass die juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtscha... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: GewStG §1 Abs2 Z2;KStG 1988 §9 Abs1;KStG 1988 §9 Abs2;UStG 1972 §2 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Das Vorliegen einer gegenseitigen Verflechtung der Gesellschaften mit wesentlichen Synergieeffekten ist ein Merkmal der organisatorischen Eingliederung, nicht aber ein solches einer wirtschaftlichen Eingliederung. European Case L... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist ein Verein, der im Jahr 1970 von allen in V ansässigen Raiffeisenkassen und von deren Zentralinstitut, dem Raiffeisenverband V, gegründet wurde. Die dem Finanzamt im Jahr 1970 mit dem Ersuchen um Stellungnahme übermittelte Satzung enthielt unter anderem folgende Bestimmungen: "... § 2 Vereinszweck Zweck des Vereines ist, wirtschaftliche Schwierigkeiten, welche die Existenz eines Mitgliedes gefährden... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §9 Abs1;KStG 1966 §9 Abs2;
Rechtssatz: Wenn auch zwischen dem Abgabepflichtigen und seinen Mitgliedern Leistungbeziehungen bestehen, wie sie zwischen einem Versicherungsunternehmen und dessen Versicherungsnehmern gegeben sind, so kommt es weder darauf an, ob der Abgabepflichtige ein Versicherungsunternehmen iSd § 9 Abs 2 KStG 1966 ist, noch ob es tatsäc... mehr lesen...