RS Vwgh 2001/1/31 95/13/0154

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Veröffentlicht am 31.01.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1988 §9 Abs2;
KStG 1988 §9 Abs3;

Rechtssatz

Mit dem Vorbehalten bloßer Beteiligungserträge ist nicht gesagt, dass sich die Gesellschaft eine eigenbetriebliche Tätigkeit im Rahmen des atypisch stillen Gesellschaftsverhältnisses zurückbehalten hätte, der die Beteiligung etwa als Sonderbetriebsvermögen zugerechnet werden könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1995130154.X02

Im RIS seit

01.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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