RS Vwgh 2006/10/19 2006/14/0009

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Veröffentlicht am 19.10.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §95;
KStG 1988 §7;
KStG 1988 §8;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/14/0010

Rechtssatz

Aus Gewinnzuschätzungen sich ergebende Mehrgewinne einer Kapitalgesellschaft sind den Gesellschaftern grundsätzlich nach dem auch sonst geltenden Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen, es sei denn, dass die Mehrgewinne abweichend vom allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel nur einem oder einigen der Gesellschafter zugeflossen sind (Hinweis E 29. März 1999, 97/15/0059, VwSlg 7379 F/1999).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006140009.X02

Im RIS seit

24.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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