RS Vwgh 2022/6/29 Ro 2021/15/0003

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Veröffentlicht am 29.06.2022
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1988 §1
KStG 1988 §7
KStG 1988 §8

Rechtssatz

Der Gesetzgeber hat für die Besteuerung von Kapitalgesellschaften (und weiteren juristischen Personen) das Trennungsprinzip festgelegt. Die Kapitalgesellschaften werden bei der Ertragsbesteuerung als eigene, von den Gesellschaftern unabhängige Steuersubjekte angesehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021150003.J01

Im RIS seit

19.09.2022

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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