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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §1Rechtssatz
Der Gesetzgeber hat für die Besteuerung von Kapitalgesellschaften (und weiteren juristischen Personen) das Trennungsprinzip festgelegt. Die Kapitalgesellschaften werden bei der Ertragsbesteuerung als eigene, von den Gesellschaftern unabhängige Steuersubjekte angesehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021150003.J01Im RIS seit
19.09.2022Zuletzt aktualisiert am
19.09.2022