Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 14. September 2020 beantragte die XXXX vertreten durch Mag. Sylvia Unger, Rechtsanwältin, Ferstelgasse 1/1, 1090 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Ausnahme ihres Angebots von der Akteneinsicht, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 4. September 2020, den Ersatz der Pauschalgebühr, die Überprüfung der Gebühren und sowie die Erlassung einer einstw... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 23.07.2020 beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahingehend, dass der Auftraggeberin für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens die Erteilung des Zuschlags untersagt werde. Zudem stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 17.07.2020, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. 2. Am... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag, Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Die Antragstellerin hat mit Schri... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: In dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Vergabeverfahren wurde eine Zuschlagsentscheidung versandt, die von der ASt mit Nachprüfungsantrag bekämpft wird. Zur Absicherung des Nachprüfungsantrags beantragte die ASt mit den entsprechenden Form- und Inhaltserfordernissen die Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV). Die AG und die in Aussicht genommene Bieterin haben verfahrensökonomisch keine substantiierten Interessen gegen die beantragte eV vorge... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Berichtigung In der am 3.7.2020 erlassenen einstweiligen Verfügung (eV) wurde im
Spruch: schreibfehlerhaft die Verfahrenszahl W131 2223363-2- genannt. Wie die Verfahrensparteien aus der Internetkundmachung des Nachprüfungsverfahrens gemäß § 345 BVergG 2018 und aus den bisherigen Verfahrensstücken wissen (konnten), wird das Nachprüfungsverfahren gegen die Zuschlagsentscheidung dieses Vergabeverfahrens zur Verfahrenszahl W131 2232363-2 geführt. Insoweit konnte dieser ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 19.06.2020 beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahingehend, dass der Auftraggeberin für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens die Abgabe der Widerrufserklärung untersagt werde. Zudem stellte die Antragstellerin Anträge auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung und der Widerrufsentscheidung jeweils betreffend Los 3 vom 09.06.2020, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die Antragstellerin begehrte iZm dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Vergabeverfahren neben die Nichtigerklärung einer gesondert anfechtbaren Entscheidung auch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung iZm dem Vergabelos 3 zur Absicherung ihres Nichtigerklärungsantrags. Auftraggeberseitig trat die Finanzprokuratur als Rechtsvertreter aller Auftraggeber, das sind 1. die Republik Österreich (Bund), 2. die Bundesbeschaffung GmbH und 3. alle weiteren Au... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 26.03.2020, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Ausscheidens- und Auswahlentscheidungen vom 10.03.2020 hinsichtlich der Lose 1 und 2, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin und die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung. Zur Rechtswidrigkeit der Ausscheidens- und Auswahlentsche... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 28.02.2020 begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 19.02.2020, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes ausgeführt: Ausgeschrieben sei ein Bauauftrag betreffend die elektrotechnisch... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 17.02.2020, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit welcher die Untersagung des Abschlusses der gegenständlichen Rahmenvereinbarung betreffend Los 6 beantragt wurde, verbunden mit Anträgen auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung, soweit davon auch das Angebot zu Los 6 umfasst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 19. Februar 2020 beantragte die AAAA ,[HR2] vertreten durch die Scherbaum Seebacher Rechtsanwälte GmbH, Schmiedgasse 2, 8010 Graz, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Akteneinsicht, die Ausnahme von der Akteneinsicht in das eigene Angebot, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Stattgabe der Beweisanträge, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: unter A) ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die AG versandte zu Lasten des Angbeots der ASt eine Ausscheidensentscheidung (vom 6.12.2019), nachdem zuvor bereits eine Zuschlagsentscheidung zu Gunsten einer Konkurrentin der ASt von der AG bereits zurückgenommen worden war. 2. Die ASt brachte gegen diese Ausscheidensentscheidung einen Nachprüfungsantrag ein und begehrte zur Absicherung dieses Nachprüfungsantrags 1. die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit welcher dem Auftraggeber im Vergabeverfahren GZ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Am 02.12.2019 brachte die Antragstellerin zunächst die nachstehenden Anträge auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht ein: "Das Bundesverwaltungsgericht möge - eine einstweilige Verfügung erlassen, mit welcher der Auftraggeberin für die Dauer von 12 Monaten untersagt wird, den Zuschlag im Direktvergabeverfahren betreffend die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennah- und -regionalverkehr in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU vom 12. April 2019, 2019/S 073-174026, leitete der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, in der Folge belangte Behörde, ein Verfahren zur Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten am Flughafen Wien für Dienstleister nach dem Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz ein. 2. Sieben Unternehmen beantragten die Erteilung der Bewilligung. 3. Die FFFF wies in den Schreiben vom 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU vom 12. April 2019, 2019/S 073-174026, leitete der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, in der Folge belangte Behörde, ein Verfahren zur Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten am Flughafen Wien für Dienstleister nach dem Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz ein. 2. Sieben Unternehmen beantragten die Erteilung der Bewilligung. 3. Die FFFF wies in den Schreiben vom 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU vom 12. April 2019, 2019/S 073-174026, leitete der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, in der Folge belangte Behörde, ein Verfahren zur Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten am Flughafen Wien für Dienstleister nach dem Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz ein. 2. Sieben Unternehmen beantragten die Erteilung der Bewilligung. 3. Die FFFF wies in den Schreiben vom 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU vom 12. April 2019, 2019/S 073-174026, leitete der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, in der Folge belangte Behörde, ein Verfahren zur Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten am Flughafen Wien für Dienstleister nach dem Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz ein. 2. Sieben Unternehmen beantragten die Erteilung der Bewilligung. 3. Die FFFF wies in den Schreiben vom 2... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 14.11.2019 beantragten die XXXX und 2. XXXX , als Bietergemeinschaft (im Folgenden "Antragstellerin") die Zuschlagsentscheidung vom 05.11.2019 wegen Rechtswidrigkeit für nichtig zu erklären, Akteneinsicht in den Vergabeakt zu gewähren, das Angebot der Antragstellerin und alle Teile des Vergabeakts, die sich auf ihr Angebot beziehen, von der Akteneinsicht durch allfällige sonstige Bieter auszunehmen, eine mündliche Verhandlung d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Am 04.12.2018 wurde im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2018/S 233-533558, eine Vorinformation betreffend die geplante Direktvergabe gemäß Art 5 Abs 6 PSO-VO zur "Erbringung von Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennah- und -regionalverkehr in den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Burgenland" ab 15.12.2019 veröffentlicht. 2. Am 11.12.2018 brachte die XXXX , in der Folge Antragstellerin, einen Antrag auf Nichtigerklär... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 10.10.2019 stellte die XXXX (im Folgenden "die Antragstellerin") einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 30.09.2019 im Vergabeverfahren "LIFE+ Auenwildnis Wachau: Wachau: Erd- und Brückenausschreibung" (im Folgenden auch "das Vergabeverfahren") der via donau - Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft mbH, 1120 Wien, Donau-City-Straße 1 (im Folgenden auch "die Auftraggeberin"). Die Antragstellerin beant... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin (= ASt) brachte in dem im
Spruch: ersichtlichen Vergabeverfahren zur Anmietung eines Bauwerks entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers am 16.09.2019 einen Nachprüfungsantrag verbunden mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV) ein, weil die ASt insoweit Rechtswidrigkeiten bei der angefochtenen Ausscheidensentscheidung und der unter einem angefochtenen Zuschlagsentscheidung erblickt. Das eV - Begehren ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin stellte am 14.08.2019 Anträge auf Erlassung einstweiliger Verfügungen in Verbindung mit dem Antrag, die Ausschreibung für nichtig zu erklären, in eventu diskriminierende Anforderungen bzw. technisch unmögliche Spezifikationen in den Ausschreibungsunterlagen streichen, für nichtig zu erklären. In der rechtlichen
Begründung: führte die Antragstellerin folgende Rechtswidrigkeiten der Ausschreibung an: * Verletzung der Gl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: In dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Vergabeverfahren soll derzeit ein 13 - valenter Impfstoff gegen Pneumokokken bei Kindern beschafft werden. Die ASt beeinspruchte die gegenständliche Ausschreibung mit Nachprüfungsantrag und will dadurch erreichen, dass ihr eigener 10 - valenter Impfstoff auch angeboten werden kann. Zur Absicherung des eigenen Nichtigerklärungsbegehrens und zur eigenen Interessenswahrung beantragte die ASt die Erlassung ei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Im Internet findet sich mit Datum 13.04.2018 die (letzte) Bekanntmachung eines Prüfsystems ua betreffend Winterdienste mit der Auftraggeberbezeichnung "ÖBB Holding AG, sowie die mit ihr im Sinne des § 228 (3) UGB verbundenen Gesellschaften", wobei § 228 Abs 3 UGB gemäß § 906 Abs 28 UGB damals bereits außer Kraft getreten war. Mit Eingabe vom 22.07.2019 begehrte die Antragstellerin (ASt) die Nichtigerklärung der am 16.07.2019 von der Auftraggebersei... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Das BVwG hat am 05.06.2019 die im Entscheidungskopf zitierte eV erlassen. Im Verfahrensgang wurde gegenüber den Parteien offengelegt, dass die Rechtsschutzanträge der Antragstellerin zu der Aktenzahl W131 2219333 abgehandelt werden, das eV - Verfahren dabei zur Verfahrenszahl "-1". In der Zustellverfügung wurde danach für die einstweilige Verfügung die richtige GZ bestehend aus der Verfahrenszahl W131 2219333-1 und der Ordnungszahl "2E" verwendet. Damit ist... mehr lesen...