Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1;BAO §275;BAO §85 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwGG §42 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 368;
Rechtssatz: Die Nichtbefolgung eines Mängelbehebungsauftrages gem § 275, § 250 Abs 1 lit c BAO hinsichtlich von Teilen einer Berufung hat den Eintritt der Fiktion der Berufungszurücknahme nicht zur Folge, we... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3 impl;BAO §303 Abs2 impl;BAO §85 Abs2 impl;LAO Wr 1962 §235 Abs2;LAO Wr 1962 §59 Abs2;
Rechtssatz: Der Wiederaufnahmsantrag hat nicht nur den Wiederaufnahmsgrund, sondern zufolge der Vorschriften des § 235 Abs 2 Wr LAO auch Angaben über die Rechtzeitigkeit seiner Einbringung zu enhalten, wobe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;BAO §85 Abs2;BAO §96;VwGG §24 Abs2;
Rechtssatz: Nach der Rechsprechung des VwGH (Hinweis E 31.10.1979, 1817/78, VwSlg 5423 F/1979) ist die Unterschrift ein Gebilde aus Buchstaben einer üblichen Schrift, aus der ein Dritter, der den Namen des Unterzeichneten kennt, diesen Namen aus dem Schr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §85 Abs2;
Rechtssatz: Hat der Masseverwalter zugestimmt, daß der Gemeinschuldner den Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz stellt, und fehlt darüber der Nachweis, so liegt ein verbesserungsfähiges Formgebrechen vor (Hinweis E 7.7.1972, 801/71). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §66 Abs4;BAO §85 Abs2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0614/73 E 28. Mai 1974 VwSlg 8622 A/1974 RS 2 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde ist berechtigt, Formgebrechen, deren Vorliegen die Verwaltungsbehörde erster Instanz übersehen hatte, aufzugreifen und deren Behebung in Anwendung des § 13 Abs 3 AVG anzu... mehr lesen...