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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §250 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 368;Rechtssatz
Die Nichtbefolgung eines Mängelbehebungsauftrages gem § 275, § 250 Abs 1 lit c BAO hinsichtlich von Teilen einer Berufung hat den Eintritt der Fiktion der Berufungszurücknahme nicht zur Folge, wenn die Berufung im übrigen (hier: hinsichtlich eines Primärvorbringens, während sich der Auftrag auf das Eventualvorbringen bezog) eine Erledigung erlaubt. Die Unterlassung der Mängelbehebung hat in einem solchen Fall nur zur Folge, daß der Berufungswerber durch die Nichtberücksichtigung des betreffenden Berufungsteiles in einem subjektiven Recht nicht verletzt wird, das er vor dem VwGH verfolgen könnte.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140255.X05Im RIS seit
27.02.1990