Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §244;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 368;Rechtssatz
Die Verbindlichkeit eines Mängelbehebungsauftrages ist davon abhängig, daß die gesetzlichen Voraussetzungen gem § 275 iVm § 250 Abs 1 BAO für ihn vorliegen und er diesen entspricht. Der Auftrag ist ein verfahrensleitender Bescheid gem § 244 BAO und kann daher mit der Berufung gegen die Feststellung der Berufungszurücknahme und Einstellung des Berufungsverfahrens angefochten werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140255.X02Im RIS seit
27.02.1990