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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §85 Abs2;Rechtssatz
Hat der Masseverwalter zugestimmt, daß der Gemeinschuldner den Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz stellt, und fehlt darüber der Nachweis, so liegt ein verbesserungsfähiges Formgebrechen vor (Hinweis E 7.7.1972, 801/71).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985130183.X01Im RIS seit
12.11.1986