RS Vwgh 1986/11/12 85/13/0183

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Veröffentlicht am 12.11.1986
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §85 Abs2;

Rechtssatz

Hat der Masseverwalter zugestimmt, daß der Gemeinschuldner den Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz stellt, und fehlt darüber der Nachweis, so liegt ein verbesserungsfähiges Formgebrechen vor (Hinweis E 7.7.1972, 801/71).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985130183.X01

Im RIS seit

12.11.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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