Mit Schreiben vom 10. September 1991 wurde dem Finanzamt die Gründung einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht zur Kenntnis gebracht, "die die Tätigkeit des Wertpapierhandels ausübt", und deren Gesellschafter die vier Beschwerdeführer sind. Die Gesellschaft habe am 1. September 1991 "begonnen". In der am 1. April 1992 eingereichten Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften für das Jahre 1991 wurde aus dem "Wertpapierhandel" ein Verlust aus Gewerbebetrieb von 8,122.723 S aus... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/14/0018 E 19. März 2002 RS 4 Stammrechtssatz Neu hervorgekommene Tatsachen sind Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis geführt hätten, als dies in dem im wiederaufzunehmenden Verfahren ergangenen Bescheid zum Ausdruck kommt. Maßgebend ist, ob der Ab... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Witwe und Gesamtrechtsnachfolgerin des am 27. Jänner 2001 verstorbenen MÖ, welcher als Gastwirt in der mitbeteiligten Gemeinde tätig und (nach Angaben in der Beschwerde zu 50 %, nach den Ausführungen in der Gegenschrift zu einem geringeren Anteil) wesentlich an der G-GmbH beteiligt war. Mit Bescheiden (die in den vorgelegten Verwaltungsakten nicht enthalten sind, deren Bestehen von den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens jedoch übereinstimm... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb;BAO §303 Abs4;LAO OÖ 1996 §225 Abs1 Z2;LAO OÖ 1996 §225 Abs3;
Rechtssatz: Eine unterschiedliche Beweiswürdigung ist keine neue Tatsache (Hinweis E 25. September 2001, 98/14/0204, ergangen zu § 165 Abs. 1 FinStrG). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2002... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, welcher den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt, betreibt als Einzelunternehmer einen Lebensmittelmarkt in D. 1997 erwarb er von Martin L die seinem Betrieb benachbarten Grundstücke Nr. 7684/1 und 7684/2. Das Grundstück Nr. 7684/1 (970 m2), welches unmittelbar an seine Liegenschaft mit dem Lebensmittelmarkt grenzt, benötigte der Beschwerdeführer zur Erweiterung seines Kundenparkplatzes. Unmittelbar an dieses Grundstück Nr. 7684/1 schließen sich in südöstli... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Bei der amtswegigen Wiederaufnahme ist zwischen der Rechtsfrage, ob der Tatbestand einer Wiederaufnahme des Abgabenverfahrens gegeben ist, und der Frage der Durchführung der Wiederaufnahme, die im Ermessen der Behörde liegt, zu unterscheiden. Erst dann, wenn die Recht... mehr lesen...
1.1. Mit dem an die erstbeschwerdeführende Partei gerichteten Bescheid vom 1. Dezember 2000 sprach der Bürgermeister der Landeshauptstadt Salzburg aus, dass (Spruchpunkt 1.) die Verfahren hinsichtlich der Ankündigungsabgabe für den Zeitraum Jänner 1993 bis Februar 1998 gemäß § 219 Abs. 3 der Salzburger Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 58/1963 in der geltenden Fassung (Sbg LAO), wieder aufgenommen würden. Die näher angeführten rechtskräftigen Bescheide vom 31. Jänner 2000 (Berufungsvore... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung SalzburgL37045 Ankündigungsabgabe Salzburg001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AnkündigungsabgabeG Slbg 1972 §5 Abs1;AnkündigungsabgabeG Slbg 1972 §5 Abs2;AnkündigungsabgabeG Slbg 1972 §7 Abs1;AnkündigungsabgabeG Slbg 1972 §7 Abs2;BAO §201;BAO §303 Abs4;LAO Slbg 1963 §148 Abs2;LAO Slbg 1963 §219 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Selbstbeme... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Rechtsnachfolger ihres am 17. Mai 1999 verstorbenen Vaters H.U. Dieser war bis zum 31. Dezember 1990 als Einzelunternehmer auf dem Gebiet des Holzhandels tätig. Zu diesem Stichtag brachte er seinen Betrieb in die neu gegründete U GmbH ein. Für den Zeitraum 1988 bis 1990 fand im Unternehmen des H.U. eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Im Betriebsprüfungsbericht vom 18. Februar 1992 gelangte der Prüfer zur Ansicht, dass die Entnahme einer näher bezeichn... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb ein Transportunternehmen und schaffte im Jahr 1988 für diesen Betrieb einen Pkw der Marke Mercedes 250 D an. Bei einer im Jahr 1994 durchgeführten Betriebsprüfung für die Jahre 1990 bis 1992 wurde festgestellt, dass dieser Pkw nicht mit mindestens 80 % der gewerblichen Personenbeförderung gedient habe. Das Finanzamt nahm das Verfahren betreffend Umsatzsteuer 1988 wieder auf und erließ einen neuen Sachbescheid, mit dem die im Zusammenhang mit der Anschaffun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Es kommt nicht auf eine vollständige Sachverhaltskenntnis des Prüfers an, sondern es ist entscheidend, ob der abgabenfestsetzenden Stelle alle rechtserheblichen Sachverhaltselemente bekannt waren (Hinweis E 29. Mai 2001, 97/14/0036). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2001140007.X... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Eine Wiederaufnahme eines mit Bescheid abgeschlossenen Verfahrens ist dann ausgeschlossen, wenn der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufzunehmenden Verfahren erla... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren 1993 bis 1998 u. a. Einkünfte aus der Vermietung eines in Wien, S-Gasse, gelegenen Gebäudes. Im Rahmen einer Prüfung gemäß § 151 Abs. 1 BAO stellte die Prüferin zu den Eigentumsverhältnissen an der Liegenschaft S-Gasse fest, dass der Beschwerdeführer im Jahr 1990 5/8-Anteile an dieser Liegenschaft von einer Bekannten, Elisabeth F., und im Jahr 1993 die restlichen Anteile von Johann W. erworben habe. In dem auf der Liegenschaft gel... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln nur aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens derart zu beurteilen, dass es darauf ankommt, ob der Abgabenbehörde im wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie scho... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, welcher sich in Abgabenerklärungen betreffend die Streitjahre als Architekt bezeichnet, von der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid jedoch als planender Baumeister angesehen wird, betrieb in den Streitjahren in M. ein Planungsbüro, welches sich mit "Planung, Innenarchitektur und Wirtschafts- und Fremdenverkehrsplanung" beschäftigt hat. Er ermittelte seinen Gewinn daraus nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 und erklärte aus dieser Tätigkeit Umsätze bzw. Einkünfte aus... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Für die Beurteilung einer Tatsache als neu hervorgekommen ist allein auf den Zeitpunkt der Erlassung jenes (letzten) Abgabenbescheides abzustellen, dessen zu seiner Erlassung führendes Verfahren wieder aufzunehmen wäre (Hinweis E 28. November 2001, 97/13/0078). European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Wie sich der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnehmen lässt, erzielte die Beschwerdeführerin gemeinsam mit ihrem Ehemann Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einer näher bezeichneten Liegenschaft. Wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen für das Jahr 1999 wurden die Bemessungsgrundlagen gemäß § 184 BAO im Schätzungswege ermittelt. Gegen die für das Jahr 1999 ergangenen Bescheide betreffend einheitliche und gesonderte Feststellu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Auf die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs. 4 BAO besteht nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kein subjektives öffentliches Recht (Hinweis E 28. Mai 1997, 94/13/0176). Schlagworte Mangel der Berechtigung zur Erhebung d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis 31. März 1993 Angestellter einer Mineralölfirma. Seit 1. April 1993 bezieht er Pensionseinkünfte. In den Erklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 1995 und 1996 gab er an, neben seinen Pensionsbezügen auch Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung bei der "Fa. Gerlinde S." zu beziehen. Gerlinde S., die geschiedene Ehefrau des Beschwerdeführers, erzielte bis zum 31. Dezember 1996 gewerbliche Einkünfte aus der Verpacht... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/14/0007 E 21. Februar 2001 RS 1 Stammrechtssatz Eine auf neu hervorgekommene Tatsachen gestützte Wiederaufnahme des Verfahrens ist ausgeschlossen, wenn der Abgabenbehörde in dem wieder aufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richt... mehr lesen...
1.1. In der Zeit vom 30. August bis 1. September 1994 wurde bei der beschwerdeführenden Partei eine abgabenbehördliche Landschaftsschutzabgabennachschau betreffend den Prüfungszeitraum 1989 bis 1993 durchgeführt. Mit Bescheid des Landesabgabenamtes für Vorarlberg vom 23. Dezember 1994 erging auf Grundlage des schriftlichen Prüfungsberichtes der Kontrollabteilung betreffend die abgabenbehördliche Landschaftsschutzabgabennachschau die Vorschreibung von Landschaftsschutzabgabe mit f... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung Vorarlberg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §127 Abs3;BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Das Vorliegen einer Differenz zwischen den vom Abgabepflichtigen bekannt gegebenen Berechnungsgrundlagen für die Abgabe und den allenfalls tatsächlich heranzuziehenden Berechnungsgrundlagen, welche im Zuge einer Nachschau ermittelt wurden, ist eine neu hervorgekommene Tat... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann sind Rechtsanwälte. Beide betreiben eine Kanzleigemeinschaft in der Rechtsform einer OEG, an deren Einkünften sie zu je 50 % beteiligt sind. Die OEG ermittelte ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1988. Anlässlich eines nach Abschluss einer abgabenbehördlichen Prüfung für die Jahre 1991 bis 1993 durchgeführten Berufungsverfahrens erließ das Finanzamt im April 1996 gegenüber der Beschwerdeführerin und ihrem Ehemann einen Vorhalt, in welchem im H... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §293b;BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Meinung nicht, die zunächst erfolgte Berichtigung der Einkommensteuerbescheide für bestimmte Jahre gemäß § 293b BAO könne die Wiederaufnahme der selben Verfahren unzulässig machen (Hinweis E 22. März 2000, 99/13/0253). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Ein gegebenenfalls bei der Ermessensübung zu Gunsten der Aufrechterhaltung der Rechtskraft des Bescheides zu berücksichtigendes Missverhältnis zwischen der Bedeutung des Wiederaufnahmegrundes und der voraussichtlichen Wirkung der... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Instanzenzug über eine Berufung des Beschwerdeführers hinsichtlich Einkommensteuer 1985 (Wiederaufnahme- und neuer Sachbescheid) entschieden. Begründend führte die belangte Behörde aus, anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung bei der T GmbH sei festgestellt worden, dass die den Leistungsabrechnungen des Werner St. zugrunde gelegten Tätigkeiten aus dort näher dargestellten Gründen nicht erwiesen seien. Die von der T GmbH in den Jahren 1... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde eine Berufung gegen die im Anschluss an eine abgabenbehördliche Prüfung erlassenen Wiederaufnahmebescheide betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 1993 bis 1995 ab und die Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid betreffend Gewerbesteuer 1993 zurück. Die Abweisung der Berufung stützte die belangte Behörde vor dem Hintergrund des Berufungsvorbringens, von einer Wiederaufnahme der Verfahren wäre im Rahmen des Ermessens wegen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Frage der "Geringfügigkeit" ist im Zusammenhang mit der daraus resultierenden gesamten Steuernachforderung zu beurteilen. Ein gegebenenfalls bei der Ermessensübung zugunsten der Aufrechterhaltung der Rechtskraft des Bescheide... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt einen Sanitärmöbel-Großhandel. Ihr Geschäftsführer Alfred H hält 1 % am Stammkapital. Die restlichen 99 % werden von Wilhelmine H gehalten. 1998 fand bei der Beschwerdeführerin eine Buch- und Betriebsprüfung über die Jahre 1990 bis 1993 statt. Dabei stellte der Prüfer ua fest, dass in den Jahren 1990 bis 1992 auf dem Konto Rechts- und Beratungsaufwand vier Rechnungen der C SAS, Campione (Italien), in Höhe von insgesamt S 2,570.000,-- aufwandswirksa... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die eine Buchdruckerei, Verlage und eine Buchhandlung betreibt sowie Zeitungen herausgibt, ermittelt ihren Gewinn nach § 5 EStG 1988 und zwar nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 30. April. In der berichtigten Bilanz 1990 (Beilage zur berichtigten Körperschaftssteuererklärung 1990) wies sie unter den Rückstellungen erstmalig eine "Entschädigung § 8 JournalistenG" in Höhe von rund S 52,500.000,-- aus. In der Bilanz 1991 wurde diese Rückstel... mehr lesen...