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L34005 Abgabenordnung SalzburgNorm
AnkündigungsabgabeG Slbg 1972 §5 Abs1;Rechtssatz
Bei der Selbstbemessung von Abgaben rechtfertigt eine Differenz der bekannt gegebenen Berechnungsunterlagen zu den Ergebnissen einer Nachschau eine Wiederaufnahme (Hinweis E 26. Jänner 2004, 2000/17/0172). [Hier: Wären bei der periodenweisen Bemessung (nur) zusätzliche Abgabenfälle im Sinne von ursprünglich nicht berücksichtigten Werbenden nunmehr in die periodenweise Bemessung einzubeziehen gewesen, so wäre die Behörde zwar nicht gehindert gewesen, das durch die Bemessung der gesamten Abgabe abgeschlossene Verfahren wiederaufzunehmen, eine Wiederaufnahme hätte jedoch nur im Umfang der ursprünglich nicht erfassten Personen (Haftenden) erfolgen dürfen und die Abgabe für den in Betracht kommenden Zeitraum wäre unter Berücksichtigung des bereits rechtskräftig und unabänderlich festgesetzten Umfanges neu zu bemessen gewesen.]
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003170011.X05Im RIS seit
30.05.2005