RS Vwgh 2004/4/20 2003/13/0165

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Veröffentlicht am 20.04.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;

Rechtssatz

Für die Beurteilung einer Tatsache als neu hervorgekommen ist allein auf den Zeitpunkt der Erlassung jenes (letzten) Abgabenbescheides abzustellen, dessen zu seiner Erlassung führendes Verfahren wieder aufzunehmen wäre (Hinweis E 28. November 2001, 97/13/0078).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003130165.X01

Im RIS seit

12.05.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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