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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Rechtssatz
Für die Beurteilung einer Tatsache als neu hervorgekommen ist allein auf den Zeitpunkt der Erlassung jenes (letzten) Abgabenbescheides abzustellen, dessen zu seiner Erlassung führendes Verfahren wieder aufzunehmen wäre (Hinweis E 28. November 2001, 97/13/0078).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003130165.X01Im RIS seit
12.05.2004