Aufgrund einer auf der Basis einer Bilanz zum 30. September 1998 durchgeführten Spaltung ist die am 31. Dezember 1998 in das Firmenbuch eingetragene beschwerdeführende GmbH - nach den in der Beschwerde nicht in Streit gezogenen Feststellungen der belangten Behörde - Rechtsnachfolgerin der R-GmbH. Werner M und seine Ehefrau Sylvia M sind Gesellschafter-Geschäftsführer der R-GmbH und in der Folge Gesellschafter-Geschäftsführer der beschwerdeführenden GmbH gewesen. Soweit im Fo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;KStG 1988 §8 Abs2;KStG 1988 §8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/15/0101
2003/15/0102
2003/15/0103
2003/15/0138
2003/15/0139 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0074 E 29. Jänner 2002 RS 6 Stammrechtssatz D... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Radiologe. Er erwarb mit Kaufvertrag vom 19. Februar 1992 von Rosemarie K, die mit den für Radiologenordinationen notwendigen Abschirmungseinrichtungen versehene Eigentumswohnung in W, F-Gasse 26, um S 2,087.000,--. Diese Wohnung wurde von deren Ehemann, dem Radiologen Dr. K, bis zu dessen Pensionsantritt (1. Juli 1992) als Radiologenordination verwendet. Mit einem weiteren Kaufvertrag vom 19. Februar 1992 erwarb der Beschwerdeführer von der P GmbH um S 4... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §916;BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Ein Scheingeschäft iSd § 23 BAO liegt vor, wenn sich die Parteien dahingehend geeinigt haben, dass das offen geschlossene Geschäft nicht oder nicht so gelten soll, wie die Erklärungen lauten. Das Scheingeschäft setzt einen gemeinsamen Vorsatz voraus, der schon im Zeitpu... mehr lesen...
Unstrittig ist folgender - von der belangten Behörde festgestellter - Sachverhalt: Die beschwerdeführende KG wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 7. Mai 1991 errichtet; Gründungsgesellschafter waren die K Ges.m.b.H. als Komplementärin (GründungsGmbH) und die K Ges.m.b.H. & Co KG als Kommanditistin (GründungsKG). Zweck der Gründung der Beschwerdeführerin waren die Errichtung und der Betrieb eines Golfplatzes in K. Die für die Errichtung des Golfplatzes erforderlichen Grundflächen wur... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Der Umstand, dass die Finanzbehörden die steuerlichen Auswirkungen des Sachverhalts anders beurteilen als die Vertragspartner, rechtfertigt es nicht, Vertragsbestimmungen einen anderen Inhalt zu geben oder einer Sittenwidrigkeit zuzuordnen, um auf diese Weise den gewünschten steuerlichen Effekt doch noch herbeiführen zu können... mehr lesen...
I. 1.1. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1995 wurde dem Beschwerdeführer mit Mitteilung der Agrarmarkt Austria eine Direktverkaufs-Referenzmenge von 51.533 kg Milch und Milcherzeugnisse provisorisch zugeteilt. 1.2. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer mit Mitteilung der Agrarmarkt Austria eine Direktverkaufs-Referenzmenge von 51.533 kg endgültig zugeteilt. 1.3. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer weiters mit Mitteilung der Agrar... mehr lesen...
Index: E3R E0360560032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: 31992R3950 ZusatzabgabeV Milchsektor Art4 Abs2;BAO;MOG MilchGarantiemengenV 1995 §28 Abs2 idF 1995/857;MOG MilchGarantiemengenV 1995 §33 idF 1997/II/113;
Rechtssatz: Im Verfahren über die Zuteilung von Milch-Referenzmengen oder betreffend Anträge zur Umwandlung einer Direktverkaufs-Referenzmenge in eine Anlieferungs-Refer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren 1993 bis 1998 u. a. Einkünfte aus der Vermietung eines in Wien, S-Gasse, gelegenen Gebäudes. Im Rahmen einer Prüfung gemäß § 151 Abs. 1 BAO stellte die Prüferin zu den Eigentumsverhältnissen an der Liegenschaft S-Gasse fest, dass der Beschwerdeführer im Jahr 1990 5/8-Anteile an dieser Liegenschaft von einer Bekannten, Elisabeth F., und im Jahr 1993 die restlichen Anteile von Johann W. erworben habe. In dem auf der Liegenschaft gel... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KEG, deren Geschäftsgegenstand die Unternehmensberatung ist, wurde mit Gesellschafts- und Zusammenschlussvertrag vom 5. Dezember 1996 gegründet. Gesellschafter sind Mag. Gert E. (60 % Beteiligung), dessen Ehefrau Christine E. (20 % Beteiligung) und deren Kinder Hannah und Julian (je 10 % Beteiligung). Im Gesellschaftsvertrag wird festgehalten, dass die Kommanditisten Christine, Hannah und Julian E. Einlagen in Höhe von 20.000 S, 10.000 S und 10.000 S leisten, wä... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21;BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 1. Juli 2003, 97/13/0215, ausgeführt hat, ändert die Fremdunüblichkeit eines Hauptmietverhältnisses nichts daran, dass der nahestehende Mieter über die Räumlichkeiten verfügen und in Entfaltung seiner unternehmerischen Tätigkeit vermieten konnte. Nichts anderes kann für ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §22 Z3;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Der Zusammenschluss eines Freiberuflers mit einem berufsfremden nahen Angehörigen ist im Hinblick auf die fast ausschließliche Rückführung des Gewinnes auf die Arbeitsleistung des Berufsträgers einer besonders strengen Prüfung zu unterziehen (Hinwe... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer verfügte im Zwölfmonatszeitraum 2000/2001 zum Stichtag 31. März 2001 über eine endgültig zugeteilte Direktverkaufs-Referenzmenge in der Höhe von 61.781 kg (und einen Anteil von 28.837 kg Direktverkaufs-Referenzmenge, der in eine Anlieferungs-Referenzmenge umgewandelt war). In der Meldung des Direktverkaufs für den Zeitraum 1. April 2000 bis 31. März 2001 gab der Beschwerdeführer die Abgabe von Milch/Milchprodukten an Letztverbraucher im Ausmaß von 309 kg an. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG;BAO;MOG MilchGarantiemengenV 1999 §33a Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Grundsätze des AVG und der BAO schließen eine Verfahrensregelung nicht aus, die die Berufung auf höhere Gewalt oder andere besondere Umstände des Einzelfalles zur Vermeidung des Eintritts einer Rechtsfolge ... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH fand im Zeitraum vom März 1996 bis März 1997 eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich der Jahre 1990 bis 1994 statt. Zur Tätigkeit der Beschwerdeführerin befragt, gab der damals zu 50 % an ihr beteiligte Geschäftsführer Dr. K., ein ehemaliger Richter, am 15. Oktober 1996 zu Protokoll, er habe im Rahmen der beschwerdeführenden GmbH Berufungen, "Konzepte" und VwGH-Beschwerden für die E GmbH erstellt. Diese Arbeiten hätten jedoch für "alle Firmen des ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0230 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0121 E 31. März 1998 RS 2(hier ohne den letzten Satz) S... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis 1998 geschäftsführender Gesellschafter der B GmbH, an welcher er 50 % Geschäftsanteile besaß. 1998 trat er gemeinsam mit Mohamad R B, welcher die übrigen Gesellschaftsanteile an der B GmbH besaß, sämtliche Anteile an Abdenour B ab. Da der Beschwerdeführer für 1997 keine Einkommensteuererklärung abgegeben hatte, ermittelte das Finanzamt die Einkünfte im Wege der Schätzung. Dabei stützte es sich auf eine Kontrollmitteilung des Finanzamts für Körperschaften, ... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, die aus den Gesellschaftern Andreas P und Alexandra P (Ehegatten) besteht, wurde im Jahr 2001 eine abgabenbehördliche Prüfung durchgeführt. In dem mit 27. November 2001 datierten Bericht über die abgabenbehördliche Prüfung wird ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe für das Jahr 2000 eine Erklärung über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften (diese weist einen Verlust von ca 1 Mio S aus) sowie eine... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Steuerrechtlich setzt die Anerkennung eines zwischen nahen Angehörigen begründeten Rechtsverhältnisses bzw des ihm zugrunde liegenden Rechtsgeschäftes nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes voraus, dass es nach außen ausreichend zum Ausdruck kommt, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweife... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21;BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Im Erkenntnis 89/14/0024 vom 16. März 1989 lässt der Verwaltungsgerichtshof erkennen, dass dem Publizitätserfordernis im seinerzeitigen Beschwerdefall nicht nur durch rechtzeitige Bekanntgabe an das Finanzamt, sondern auch durch zeitnah errichtete öffentliche Urkunden oder Anzeigen an (andere) Behörden hätte entsproche... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Wenn auch nach zivilrechtlichen Vorschriften ein Darlehensvertrag nicht schriftlich abgefasst sein muss, so muss eine solche Vereinbarung entsprechend den Kriterien, welche für die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen entwickelt wurden, nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen ein... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war mit 91,97 % an der Gesellschaft beteiligter Geschäftsführer der F. GmbH. Mit Vertrag vom 23. Juli 1996 wurde das Vermögen der GmbH auf den Beschwerdeführer übertragen. Anlässlich einer (vor der Vermögensübertragung durchgeführten) abgabenbehördlichen Prüfung bei der GmbH wurde in dem gemäß § 150 BAO erstatteten Bericht festgehalten, dass der Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer größere Beträge aus der Gesellschaft "entnommen" habe. Am Jahresende habe d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;KStG 1988 §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0121 E 31. März 1998 RS 2
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz An die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaft... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist bei der S GmbH, deren Alleingesellschafter ihr Ehemann ist, als Dienstnehmerin beschäftigt. Sie erklärte in den Streitjahren neben Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und Vermietung und Verpachtung negative Einkünfte aus Kapitalvermögen (im Wesentlichen Zinsaufwand) in Höhe von rund S 2 Mio (1993) bzw. rund S 1,8 Mio (1994). Anlässlich einer 1997 bei der Beschwerdeführerin stattfindenden Betriebsprüfung stellte der Prüfer ua fest, dass diese Verluste ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §27 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Es hält unter dem Blickwinkel eines entgeltlichen Darlehens keinem Fremdvergleich stand, wenn Beträge in Millionenhöhe ohne schriftliche Rückzahlungsvereinbarung an eine zu diesem Zeitpunkt bereits in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindliche Schuldner... mehr lesen...
Mit seiner Einkommensteuererklärung für 1993 erklärte der Beschwerdeführer neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit negative Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 56.157 S. Mit Bescheid vom 16. September 1996 sprach das Finanzamt aus, dass die Einkommensteuer für das Jahr 1993 gemäß § 41 Abs. 1 EStG 1988 nicht veranlagt wird. Mangels Beantwortung eines die Frage der Liebhaberei ansprechenden Vorhaltes blieben die negativen Einkünfte aus Kapitalvermögen außer Ansatz... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21;BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Die Kriterien für die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen gelten auch für Verträge mit juristischen Personen, an denen ein Vertragspartner oder seine Angehörigen in einer Weise als Gesellschafter beteiligt sind, dass mangels eines Interessengegensatzes die Annahme nahe liegt, für eine nach außen vorgeg... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin vertreibt auf Provisionsbasis insbesondere der Schönheits- und Körperpflege dienende Produkte eines Vereines. Auf Grund des von der Beschwerdeführerin erzielten hohen Umsatzes überließ ihr der Verein ab dem Jahr 1989 einen PKW zur Nutzung. Mit Ausnahme der Treibstoffkosten und der Stempelmarken trug der Verein alle mit dem PKW im Zusammenhang stehenden Aufwendungen. Nach Ausweis der Verwaltungsakten ging die Beschwerdeführerin im Jahr 1990 eine Lebensgemeinschaf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Die Beurteilung, es sei nicht fremdüblich, einen allenfalls geschuldeten Werklohn nicht durch Zahlung, sondern durch Finanzierung der gesamten Lebenshaltungskosten desjenigen, der Leistungen erbringe, zu begleichen, widerspricht weder den Denkgesetzen noch dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21;BAO §22;BAO §23; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0019 E 2. August 2000 RS 5 Stammrechtssatz Nach stRsp sind Verträge zwischen nahen Angehörigen nur dann steuerlich anzuerkennen, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt aufweisen und zwischen Familienfremden unter... mehr lesen...