RS Vwgh 2004/12/9 2000/14/0153

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Veröffentlicht am 09.12.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §22;
BAO §23;

Rechtssatz

Der Umstand, dass die Finanzbehörden die steuerlichen Auswirkungen des Sachverhalts anders beurteilen als die Vertragspartner, rechtfertigt es nicht, Vertragsbestimmungen einen anderen Inhalt zu geben oder einer Sittenwidrigkeit zuzuordnen, um auf diese Weise den gewünschten steuerlichen Effekt doch noch herbeiführen zu können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000140153.X03

Im RIS seit

31.01.2005

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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