Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §210;BAO §212;BAO §217 Abs1;BAO §218 Abs1 idF 1980/151;BAO §218 Abs2;VwGG §30 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 327;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 217 Abs 1 BAO und des § 218 Abs 2 BAO sowie des § 218 Abs 1 BAO idF BGBl 1980/151 enthalten keinen Hinweis darauf, daß etwa durch einen Antrag an den... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/107;
Rechtssatz: Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212;BAO §212a;VwGG §33 Abs1;VwGG §56;VwGG §58;
Rechtssatz: Auf Grund der ausdrücklichen Erklärung des Bf, der VwGH hätte das Beschwerdeverfahen einzustellen, ist zwar das Bescherdeverfahren als gegenstandslos geworden einzustellen. Kosten sind dem Bf aber nur zuzusprechen, wenn es auch zu einer Klaglosstellung des Bf kam. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212;
Rechtssatz: § 212 Abs 1 BAO erlaubt die Bewilligung von Zahlungserleichterungen nur unter der weiteren Voraussetzung, daß "die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird", es sei denn, es hätte sich bei der gefährdeten, noch nicht rechtskräftig festgesetzten Abgabe um eine Erdrosselungssteuer (Hinweis E 25.6.1975, 1745... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212;
Rechtssatz: § 212 BAO kann auf Strafen und Wertersätze (nur) insoweit Anwendung finden, als die mit der sofortigen Entrichtung verbundene Härte gegenüber der mit der Bestrafung zwangsläufig verbundenen und gewollten Härte hinausgeht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1984160113.X01 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §6;ABGB §7;BAO §212;B-VG Art7;FinStrG §172 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der sinngemäßen ("entsprechenden") Anwendung anderer Rechtsvorschriften auf einen bestimmten Rechtsbereich (hier Anwendung des § 212 BAO gemäß § 172 Abs 1 FinStrG)... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgEO §15 Abs2;BAO §212;BAO §229;ZustG §17;ZustG §7;
Rechtssatz: Die bloße Behauptung, die Zustellung der Abgabenbescheide hätte durch Hinterlegung nicht rechtswirksam vorgenommen werden können, da der Abgabepflichtige "ortsabwesend gewesen sei", ohne nähere Angaben über Dauer und Ursache der Abwesenheit reicht nicht aus, um eine... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §15 Abs2;BAO §212;BAO §229;
Rechtssatz: Ein offenkundiger Zustellmangel wäre geeignet, die Abgabeneinhebung vor Erledigung eines Antrages gemäß § 15 Abs 2 AbgEO als erhebliche Härte erscheinen zu lassen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986130133.X03 Im RIS seit 28.01.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §15 Abs2;BAO §212;BAO §229;
Rechtssatz: Die Frage der rechtswirksamen Zustellung der Abgabenbescheide kann im Verfahren betreffend die Gewährung von Zahlungserleichterungen nicht Entscheidungsgegenstand sein. Wird eine nicht rechtswirksame Zustellung der Abgabenbescheide behauptet, bedeutet dies nichts anderes, als daß die Berechtigung zur Ausstellu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212;
Rechtssatz: Es obliegt dem Abgabepflichtigen, das Vorliegen der für die Gewährung einer Zahlungserleichterung tatbestandsmäßig geforderten Voraussetzung, wonach die sofortige oder sofortige volle Entrichtung der Abgaben für ihn mit einer erheblichen Härte verbunden wäre, zu behaupten und näher zu konkretisieren (Hinweis E 28.9.1983, 83/13/0040).... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundparzellen nn1 und nn2, inneliegend der EZ nn3 des Grundbuches über die KG W., die vom Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 mit Einheitswertbescheid vom 26. November 1964 als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens, und zwar als unbebautes Grundstück, bewertet worden ist. In dem eben erwähnten Bescheid sprach das Finanzamt auch aus, daß der Einheitswert des Grundstückes mit S 331.000,-- f... mehr lesen...