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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212;Rechtssatz
Es obliegt dem Abgabepflichtigen, das Vorliegen der für die Gewährung einer Zahlungserleichterung tatbestandsmäßig geforderten Voraussetzung, wonach die sofortige oder sofortige volle Entrichtung der Abgaben für ihn mit einer erheblichen Härte verbunden wäre, zu behaupten und näher zu konkretisieren (Hinweis E 28.9.1983, 83/13/0040).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984140182.X01Im RIS seit
24.06.1986