RS Vwgh 1986/6/24 84/14/0182

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Veröffentlicht am 24.06.1986
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212;

Rechtssatz

Es obliegt dem Abgabepflichtigen, das Vorliegen der für die Gewährung einer Zahlungserleichterung tatbestandsmäßig geforderten Voraussetzung, wonach die sofortige oder sofortige volle Entrichtung der Abgaben für ihn mit einer erheblichen Härte verbunden wäre, zu behaupten und näher zu konkretisieren (Hinweis E 28.9.1983, 83/13/0040).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984140182.X01

Im RIS seit

24.06.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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