Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Berufungskommission in Abgabensachen der Landeshauptstadt Innbruck vom 19. Dezember 1991 wurden dem Beschwerdeführer und A "für die Errichtung einer Reihenhausanlage im Anwesen S-Straße 32 l-n" eine Gehsteigabgabe auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes vom 25. November 1968 über die Erhebung einer Abgabe für die erstmalige Herstellung zeitgemäßer Gehsteige für die Landeshauptstadt Innsbruck, LGBl. Nr. 23/1969, (im folgende... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Berufungskommission in Abgabensachen der Landeshauptstadt Innbruck vom 19. Dezember 1991 wurden der Beschwerdeführerin und P "für die Errichtung einer Reihenhausanlage im Anwesen S-Straße 32 l-n" eine Gehsteigabgabe auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes vom 25. November 1968 über die Erhebung einer Abgabe für die erstmalige Herstellung zeitgemäßer Gehsteige für die Landeshauptstadt Innsbruck, LGBl. Nr. 23/1969, (im folgen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Berufungskommission in Abgabensachen der Landeshauptstadt Innbruck vom 19. Dezember 1991 wurden dem Beschwerdeführer und A "für die Errichtung einer Reihenhausanlage im Anwesen S-Straße 32 l-n" ein Erschließungsbeitrag gemäß § 19 Tiroler Bauordnung (TBO) in der Höhe von S 166.032,-- vorgeschrieben. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es (u.a.), daß die X-Gesellschaft m.b.H. mit Bescheid des Stadtmagistrates Innsbr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Berufungskommission in Abgabensachen der Landeshauptstadt Innsbruck vom 19. Dezember 1991 wurden der Beschwerdeführerin und P "für die Errichtung einer Reihenhausanlage im Anwesen S-Straße 32 l-n" ein Erschließungsbeitrag gemäß § 19 Tiroler Bauordnung (TBO) in der Höhe von S 166.032,-- vorgeschrieben. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es (u.a.), daß die X-Gesellschaft m.b.H. mit Bescheid des Stadtmagistrates Inn... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §6;BAO §21 Abs1;BAO §21 Abs2;BauO Tir 1989 §12 Abs2;BauO Tir 1989 §19 Abs1;LAO Tir 1984 §19;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/07 93/13/0009 1
(hier Ausf... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §354;ABGB §6;BAO §21 Abs1;BAO §21 Abs2;BauO Tir 1989 §12 Abs2;BauO Tir 1989 §19 Abs1;GehsteigabgabeG Innsbruck §2 Abs1;LAO Tir 1984 §19;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS w... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §354;ABGB §6;BAO §21 Abs1;BAO §21 Abs2;BauO Tir 1989 §12 Abs2;BauO Tir 1989 §19 Abs1;LAO Tir 1984 §19;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie E 1994/12/07 93/13/0009 1
(hier... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §354;ABGB §6;BAO §21 Abs1;BAO §21 Abs2;BauO Tir 1989 §12 Abs2;BauO Tir 1989 §19 Abs1;GehsteigabgabeG Innsbruck §2 Abs1;LAO Tir 1984 §19;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS w... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 21. April 1987 (in der Folge stets: erster Kaufvertrag) erwarb die Beschwerdeführerin von der EV AG 123/29870 Anteile an einer inländischen Liegenschaft (in der Folge stets: Liegenschaftsanteil), mit denen das Wohnungseigentum an einem Bürolokal untrennbar verbunden ist, um den Gesamtkaufpreis von 1,225.000 S. Im Punkt III. des ersten Kaufvertrages wurde vereinbart, mit dem Gesamtkaufpreis seien auch Einrichtungsgegenstände im Wert von 10.000 S abgegolten. Nach Pun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs2;BAO §21;GrEStG 1955; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/25 88/16/0153 6 Stammrechtssatz Die Tatbestände des GrEStG 1955 knüpfen hauptsächlich an die zivilrechtliche und formalrechtliche Gestaltung von Rechtsvorgängen an. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise ist nur insoweit anzuwenden, als der Tatbestand selb... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine - zur Zeit der Erlassung des angefochtenen Bescheides mit dem Ingenieurkammergesetz, BGBl. Nr. 71/1969, eingerichtete - Körperschaft öffentlichen Rechtes. § 27 dieses Gesetzes sieht vor, daß als gemeinsame Wohlfahrtseinrichtungen für die Ziviltechniker und deren Hinterbliebene ein Versorgungsfonds und ein Sterbekassenfonds zu errichten und zu betreiben sind, welche keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, sondern zweckgebundene Sondervermögen der Bun... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz95/06 Ziviltechniker
Norm: ABGB §6;ASVG §31 Abs1;BAO §21 Abs1;BAO §21 Abs2;IngKG §27;UStG 1972 §2 Abs4 Z1;UStG 1972 §6 Z6;
Rechtssatz: Wenn sich der Gesetzgeber der gesetzestechnischen Methode der rechtlichen Anknüpfung bedient, die darin besteht, d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz95/06 Ziviltechniker
Norm: ABGB §6;ASVG §31 Abs1;BAO §21 Abs1;BAO §21 Abs2;IngKG §27;UStG 1972 §2 Abs4 Z1;UStG 1972 §6 Z6;
Rechtssatz: Der in den Bestimmungen des § 2 Abs 4 Z 1 und § 6 Z 6 UStG 1972 gebrauchte Begriff "Träger der Sozialversicherung"... mehr lesen...
Nach der von der belangten Behörde nicht in Zweifel gezogenen Darstellung in der Berufung des Beschwerdeführers gegen den erstinstanzlichen Bescheid (die Bescheide der Abgabenbehörde erster und zweiter Instanz lassen solche klaren und zusammenfassenden Darstellungen vermissen) liegt dem Abgabenfall folgender Sachverhalt zugrunde: Der Schwiegervater des Beschwerdeführers, S, bemühte sich, aus Anlaß des Erwerbs der Liegenschaft EZ nn KG. W bei der B-Bank W ("B") ein Darlehen zu erhalten... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §21 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0774/65 E 3. März 1966 VwSlg 3424 F/1966 RS 2 Stammrechtssatz Soweit besondere abgabenrechtliche Vorschriften Grundsätze enthalten, die auf die formelle Rechtsgestaltung abstellen, gehen mit Rücksicht auf Abs 2 des § 21 BAO diese Sonderbestimmungen der Generalklausel des § 21 Abs 1 BAO vor. ... mehr lesen...
Mit Notariatsakten vom 21. Juni 1983 schenkten die Beschwerdeführerinnen die ihnen gehörenden, einer bestimmten bar eingezahlten Stammeinlage entsprechenden Geschäftsanteile an einer GmbH einer mit ihnen weder verwandten noch verschwägerten Person. Da die GmbH in früheren Jahren Verluste erwirtschaftet hatte, denen nur mäßige Gewinne im Jahr 1982 bzw bis zur Schenkung der Geschäftsanteile gegenüberstanden und der gemeine Wert derselben zum 1. Jänner 1980 mit Null festgestellt worden w... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/16/0193 Besprechung in:Ecolex 3/1991; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/15/0059 E 21. Oktober 1982 RS 3 Stammrechtssatz Der zivilrechtlich geprägte Tatbestand des § 3 Abs 1 Z 1 ErbStG 1955 ist wirtschaft... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer schloß am 18. Mai 1983 mit einer gemeinnützigen Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft (im folgenden nur als Genossenschaft bezeichnet) einen Anwartschaftsvertrag über den Erwerb einer, im Betreff: desselben der Lage (Katastralgemeinde, Liegenschaft, Stock und Türnummer) sowie dem Ausmaß (Wohnnutzfläche ca 70 m2, Keller ca 4 m2) nach bestimmten, im Inland gelegenen Wohnung ab. Die im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof relevanten Bestimmungen dieses A... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 26. Juni 1987 erwarb die Beschwerdeführerin von den Eheleuten Josef und Helene H die Liegenschaft EZ nn KG X mit dem Grundstück Nr. n/1 Baufläche (Hotel-Restaurant "A") sowie die Liegenschaft EZ nm KG X mit dem Grundstück Nr. n/2 Garten (in Natur Baufläche) zum Gesamtkaufpreis von S 4,200.000,--. Hievon sollten S 700.000,-- auf das Grundstück Nr. n/2, weitere "rund" S 300.000,-- auf das Betriebsinventar, der Restkaufpreis auf das Grundstück Nr. n/1 entfallen. A... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Tatbestände des GrEStG 1955 knüpfen hauptsächlich an die zivilrechtliche und formalrechtliche Gestaltung von Rechtsvorgängen an. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise ist nur insoweit anzuwenden, als der Tatbestand selbst nicht die rechtliche Betrachtungsweise erfordert. Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs2;BAO §21;GrEStG 1955; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/25 88/16/0153 6 Stammrechtssatz Die Tatbestände des GrEStG 1955 knüpfen hauptsächlich an die zivilrechtliche und formalrechtliche Gestaltung von Rechtsvorgängen an. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise ist nur insoweit anzuwenden, als der Tatbestand sel... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs2;BAO §23 Abs3;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 90;
Rechtssatz: Soweit einzelne Tatbestände (hier § 3 Abs 1 Z 1 ErbStG 1955 iVm § 12 Abs 1 Z 2 ErbStG 1955) auf den rechtlichen Vorgang abstellen, geht schon zufolge § 21 Abs 2 BAO die rechtliche Beurteilung der wirtschaf... mehr lesen...