Entscheidungen zu § 205 Abs. 1 BAO

Verwaltungsgerichtshof

15 Dokumente

Entscheidungen 1-15 von 15

TE Vwgh Erkenntnis 2022/4/6 Ra 2021/13/0139

1        Mit Bescheid des Finanzamts vom 1. April 2014 erfolgte die Arbeitnehmerveranlagung des Revisionswerbers für das Jahr 2013. Die Einkommensteuer wurde mit 4.480 € festgesetzt; in dieser Höhe (4.480 €) wurde auch die Abgabennachforderung ausgewiesen. 2        Mit Beschwerdevorentscheidung vom 7. Oktober 2014 änderte das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid 2013 aufgrund der Beschwerde des Revisionswerbers ab. Die Einkommensteuer wurde mit (minus) 110 € festgesetzt. Im Hinblick ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.04.2022

RS Vwgh 2022/4/6 Ra 2021/13/0139

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §205 Abs1
Rechtssatz: Nach § 205 Abs. 1 BAO sind jeweils Differenzbeträge zu verzinsen, insbesondere jene, die sich aus einer Gegenüberstellung einer neuerlichen Abgabenfestsetzung mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben. Bei Abänderungen von Abgabenfestsetzungen ergibt sich der zinsenrelevante Differenzbetrag also aus der nunmehr vorgesch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.04.2022

RS Vwgh 2022/4/6 Ra 2021/13/0139

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §205 Abs1VwGG §42 Abs2
Rechtssatz: Es entspricht der Ansicht der Literatur, dass insbesondere auch eine Aufhebung einer Entscheidung durch den VwGH zu einer zinsenrelevanten Nachforderung oder Gutschrift führen kann (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 205 Tz 8, mwN; vgl. auch - zur Ansicht der Verwaltung - AÖF Nr. 226/2001, Punkt 4).... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.04.2022

RS Vwgh 2022/4/6 Ra 2021/13/0139

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §205 Abs1VwGG §42 Abs3VwRallg
Rechtssatz: Aus § 42 Abs. 3 VwGG abgeleitete Folgewirkungen können für Fallkonstellationen nicht gelten, für welche die das Verwaltungsverfahren regelnden Normen spezielle Anordnungen getroffen haben (vgl. VwGH 5.9.2012, 2012/15/0062, mwN). § 205 Abs. 1 BAO enthäl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.04.2022

TE Vwgh Erkenntnis 2019/1/31 Ro 2018/15/0005

1 Die revisionswerbende Partei, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist im Baugewerbe tätig. 2 Nach den Sachverhaltsannahmen des Bundesfinanzgerichts beantragte die Revisionswerberin am 18. Oktober 2007 die Auszahlung des sich auf ihrem Abgabenkonto befindlichen Steuerguthabens in Höhe von ca. 335.000 EUR. Aufgrund einer zu diesem Zeitpunkt anhängigen Außenprüfung und wegen der Vermutung, dass "Schwarzerlöse" erzielt worden seien und daraus Abgabennachforderungen im ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.01.2019

TE Vwgh Erkenntnis 2008/8/27 2006/15/0150

Die Beschwerdeführerin ist seit dem Jahr 1999 als Versicherungsagentin tätig. Da sie für die Jahre 1999 und 2000 keine Einkommensteuererklärungen abgegeben hatte, musste das Finanzamt die Bemessungsgrundlagen im Schätzungswege ermitteln. Auf dieser Grundlage setzte es die Einkommensteuer für 1999 und 2000 mit Bescheiden vom 13. Februar 2002 fest. Eine Einkommensteuererklärung 1999 reichte die Beschwerdeführerin am 18. Februar 2002, eine Einkommensteuererklärung 2000 am 3. Juli 2002 ei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.08.2008

RS Vwgh 2008/8/27 2006/15/0150

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §135;BAO §205 Abs1;BAO §252 Abs2;BAO §295 Abs3;
Rechtssatz: § 252 Abs. 2 BAO erfasst Fälle, in denen ein Abgabenbescheid die gesetzlich ausdrücklich vorgesehene Grundlage für einen davon abzuleitenden anderen Abgabenbescheid abgibt. Dazu gehört der Verspätungszuschlag (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 2591), dazu gehören auch die Anspruchszinsen. Anspruchs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.08.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2008/3/27 2008/13/0036

Mit Bescheiden vom 10. Juli 2006 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für die Jahre 2002 bis 2004 fest, wobei sich gegenüber den bisher vorgeschriebenen Beträgen jeweils Abgabennachforderungen ergaben. Mit Bescheiden ebenfalls vom 10. Juli 2006 setzte das Finanzamt die Anspruchszinsen hinsichtlich der Einkommensteuer für 2002 bis 2004 fest und berechnete die Zinsen auf der Grundlage des im jeweiligen Einkommensteuerbescheid angeführten Nachforderungsbetrages. Der Beschwerdeführer ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.03.2008

RS Vwgh 2008/3/27 2008/13/0036

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §205 Abs1;
Rechtssatz: Anspruchszinsenbescheide sind an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden (vgl. das hg. Erkenntnis vom 27. Februar 2008, 2005/13/0039). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2008:2008130036.X02 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.03.2008

RS Vwgh 2008/3/27 2008/13/0036

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §205 Abs1;BAO §3 Abs2 litb;
Rechtssatz: Anspruchszinsen gehören nach § 3 Abs. 2 lit. b BAO zu den Nebenansprüchen und sind zur festzusetzenden Abgabe formell akzessorisch (vgl. auch das hg. Erkenntnis vom 19. Jänner 2005, 2001/13/0167). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2008:2008130036.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.03.2008

RS Vwgh 2008/3/27 2008/13/0036

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §205 Abs1;BAO §212a;
Rechtssatz: Ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung der Anspruchszinsen erfordert keine Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid, sondern - da der Anspruchszinsenbescheid vom jeweiligen Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheid abhängt - eine Berufung gegen den zugrunde liegenden Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheid genüg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.03.2008

RS Vwgh 2008/3/27 2008/13/0036

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §205 Abs1;
Rechtssatz: Eine rechtskräftige Einkommen- oder Körperschaftsteuerfestsetzung wird vom Gesetz nicht verlangt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2008:2008130036.X03 Im RIS seit 29.04.2008 Zuletzt aktualisiert am 21.05.2013 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.03.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2008/2/27 2005/13/0039

Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, wurde vom Finanzamt A nach einer bei ihm durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung mit einem im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Bescheid vom 24. Oktober 2003 zur Einkommensteuer für das Jahr 2000 veranlagt. Aufgrund des mit diesem Bescheid festgesetzten Betrages an Einkommensteuer ergab sich gegenüber dem bisher vorgeschriebenen Betrag an Einkommensteuer eine Nachforderung in näher angeführter Höhe. Mit Bescheid vom selben Tag set... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.02.2008

RS Vwgh 2008/2/27 2005/13/0039

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §205 Abs1;BAO §3 Abs2 litb;BAO §55;
Rechtssatz: § 55 BAO regelt die örtliche Zuständigkeit des Finanzamtes für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen natürlicher Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt haben (unbeschränkt Steuerpflichtige). Das nach § 55 BAO zur Erhebung der Einkommensteuer zuständige Finanzamt ist a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.2008

RS Vwgh 2008/2/27 2005/13/0039

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §205 Abs1;BAO §3 Abs2 litb;BAO §55;VwRallg;
Rechtssatz: Anspruchszinsenbescheide sind zwar an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommen- (Körperschaft-) Steuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden, doch betrifft diese Bindung lediglich die Höhe der Bemessungsgrundlage des Anspruchszinsenbetrages. Die Frage d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.2008

Entscheidungen 1-15 von 15

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten