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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §205 Abs1;Rechtssatz
Anspruchszinsenbescheide sind zwar an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommen- (Körperschaft-) Steuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden, doch betrifft diese Bindung lediglich die Höhe der Bemessungsgrundlage des Anspruchszinsenbetrages. Die Frage der Zuständigkeit nach § 55 BAO zur Erlassung eines Einkommensteuerbescheides einerseits und eines Anspruchszinsenbescheides andererseits ist jedoch in jedem dieser beiden Verfahren für sich zu prüfen.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005130039.X02Im RIS seit
18.03.2008Zuletzt aktualisiert am
12.07.2008