RS Vwgh 2008/3/27 2008/13/0036

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.2008
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §205 Abs1;
BAO §3 Abs2 litb;

Rechtssatz

Anspruchszinsen gehören nach § 3 Abs. 2 lit. b BAO zu den Nebenansprüchen und sind zur festzusetzenden Abgabe formell akzessorisch (vgl. auch das hg. Erkenntnis vom 19. Jänner 2005, 2001/13/0167).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008130036.X01

Im RIS seit

29.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten