RS Vwgh 2008/2/27 2005/13/0039

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.2008
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §205 Abs1;
BAO §3 Abs2 litb;
BAO §55;

Rechtssatz

§ 55 BAO regelt die örtliche Zuständigkeit des Finanzamtes für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen natürlicher Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt haben (unbeschränkt Steuerpflichtige). Das nach § 55 BAO zur Erhebung der Einkommensteuer zuständige Finanzamt ist auch zur Erhebung der Anspruchszinsen im Zusammenhang mit der Einkommensteuervorschreibung zuständig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005130039.X01

Im RIS seit

18.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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