Die beschwerdeführende Österreichische Post AG ist Rechtsnachfolgerin der Post- und Telekom Austria AG, die mit § 1 Abs 2 Poststrukturgesetz, Art 95 Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl Nr. 201/1996, eingerichtet worden ist. Mit zwei auf § 120 FinStrG gestützten Amtshilfeersuchen vom 23. Oktober 2000 und vom 11. Dezember 2000 wurde die Beschwerdeführerin vom Hauptzollamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz um die Erteilung bestimmter Auskünfte und die Herstellung von K... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Bank. Das Finanzamt hat als Finanzstrafbehörde erster Instanz im Zuge eines Finanzstrafverfahrens ein auf § 99 Abs 1 FinStrG gestütztes Auskunftsersuchen an die Beschwerdeführerin gerichtet und u.a. um die Anfertigung von Kopien bestimmter Buchungsbelege ersucht. Mit Schreiben vom 4. Mai 1999 kam die Beschwerdeführerin diesem Auskunftsersuchen nach und beantragte gleichzeitig, folgende Aufwendungen zu ersetzen, die ihr durch die Auskunftserteilung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §176 Abs1;FinStrG §108 Abs1;FinStrG §99 Abs1;
Rechtssatz: Zu den notwendigen und damit zu ersetzenden Barauslagen gehören nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes jene Aufwendungen, die erforderlich sind, um die von der Behörde angeforderten Behelfe und Beweismittel herbeizuschaffen. Der Anspruch auf Ersatz steht insoweit zu, als die Erteilung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §176 Abs1;FinStrG §108 Abs1;FinStrG §99 Abs1;
Rechtssatz: Mit dem Herstellen von Belegskopien ist das Aufsuchen und Verräumen der Unterlagen unabdingbar verbunden. Es liegt auf der Hand, dass sich ein mittels Auskunftsersuchen verpflichtetes Bankunternehmen für diese Arbeiten eines Dienstnehmers bedienen muss. Da ein Teil der Entlohnung des Dienstnehm... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §176 Abs1;FinStrG §108;VwRallg;
Rechtssatz: Nach § 176 Abs 1 BAO hat der Zeuge auch Anspruch auf den Ersatz der notwendigen Barauslagen. Zu § 108 FinStrG hat dabei der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, in dieser Bestimmung bestehe eine echte Gesetzeslücke, also eine planwidrige Unvollständigkeit innerhalb des positiv... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §176 Abs1;FinStrG §108; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/13/0182 E 22. April 1998 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Einem im Finanzstrafverfahren durch die Finanzstrafbehörde um Auskunft ersuchten Kreditunternehmen gebührt Ersatz der dadurch erwachsenden Aufwendungen. § 176 Abs 1 BAO idF BGBl 1980/151, wonach Zeugen auch Anspruch auf Ersa... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist ein Kreditunternehmen. Mit Auskunftsersuchen gemäß § 99 Abs. 1 FinStrG vom 8. Oktober 1992 wurde sie vom Finanzamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz ersucht, das einer namentlich genannten Person "zuzurechnende Konto Nr. ... sowie das Wertpapierverrechnungskonto Nr. ... für den Zeitraum 1982 bis laufend (bzw. ab Eröffnung) vorzulegen (in Kopie). Gleichfalls wird ersucht, das zum Verrechnungskonto gehörige Wertpapierdepot bekanntzugeben (inkl. Subdepots) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §176 Abs1;FinStrG §108;FinStrG §185 Abs1 litb;FinStrG §99 Abs1;
Rechtssatz: Einem im Finanzstrafverfahren durch die Finanzstrafbehörde um Auskunft ersuchten Kreditunternehmen gebührt Ersatz der dadurch erwachsenden Aufwendungen. § 176 Abs 1 BAO idF BGBl 1980/151, wonach Zeugen auch Anspruch auf Ersatz der notwendigen Barauslagen haben, ist nur versehe... mehr lesen...
Das Finanzamt hat als Finanzstrafbehörde an die Beschwerdeführerin, eine Kreditunternehmung, ein auf § 99 Abs. 1 FinStrG gestütztes "Auskunfts- und Einsichtnahmeersuchen" gestellt, in dessen Rahmen die Beschwerdeführerin Abschriften von Unterlagen erstellt und dem Finanzamt übergeben hat. Der Kostenantrag auf Refundierung der entstandenen Auslagen in Höhe von S 760,-- wurde abgewiesen. Zur Begründung: wurde ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe dem Auskunftsersuchen durch Übermittlun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §176 Abs1;FinStrG §99 Abs1;
Rechtssatz: Auf Grund analoger Anwendung des § 176 Abs 1 BAO idF BGBl Nr 1980/151 steht den Zeugen und Auskunftspersonen in Finanzstrafverfahren der Ersatz notwendiger Barauslagen zu (Hinweis E 21.3.1996, 93/15/0221, 0224). Zu den notwendigen Barauslagen gehören die Aufwendungen, die erforderlich sind, um die von der Behörd... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Kreditunternehmung, hat dem Finanzamt als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz über dessen auf § 99 Abs. 1 FinStrG gestütztes "Auskunfts- und Einsichtnahmeersuchen" in zwei Fällen die angeforderten Belegkopien zur Verfügung gestellt. Der jeweils gestellte Kostenantrag auf Refundierung der entstandenen Auslagen in Höhe von S 5.630,40 bzw. S 1.692,-- wurde mit zwei gesonderten Bescheiden abgewiesen; dies im wesentlichen mit der Begründung: , grundsätzlich schlie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §176 Abs1;FinStrG §108;FinStrG §185 Abs1 litb;FinStrG §99 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/15/0224
Rechtssatz: Im Finanzstrafverfahren haben Zeugen und Auskunftspersonen Anspruch auf Ersatz der notwendigen Barauslagen (hier: für die Anfertigung von Belegkopien aus Mikrofiche ode... mehr lesen...