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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §176 Abs1;Rechtssatz
Mit dem Herstellen von Belegskopien ist das Aufsuchen und Verräumen der Unterlagen unabdingbar verbunden. Es liegt auf der Hand, dass sich ein mittels Auskunftsersuchen verpflichtetes Bankunternehmen für diese Arbeiten eines Dienstnehmers bedienen muss. Da ein Teil der Entlohnung des Dienstnehmers auf diese in Rede stehende Zeit entfällt, sind diesen Arbeitsvorgängen tatsächliche (pagatorische) Kosten zuzuordnen. Die Auffassung, mit solchen Arbeitsvorgängen stünden lediglich kalkulatorische Kosten in Zusammenhang, ist daher unrichtig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000140126.X03Im RIS seit
23.12.2002