Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung im Rahmen des behördlichen Strafverfahrens, dass der Erstbeschwerdeführer XXXX als zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei (" XXXX ") nach außen berufene Person es zu verantworten habe, dass ein Anruf zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers getätigt wurde. Dadurch habe die erstbeschwerdef... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung im Rahmen des behördlichen Strafverfahrens, dass der Erstbeschwerdeführer XXXX als zur Vertretung der zweitbeschwerdeführenden Partei (" XXXX ") nach außen berufene Person es zu verantworten habe, dass ein Anruf zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers getätigt wurde. Dadurch habe die erstbeschwerdef... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als verantwortlicher Beauftragter der XXXX und somit als deren gemäß § 9 Abs. 2 VStG 1991 Verantwortlicher dafür einzustehen habe, dass am 18.03.2017 um 17:01 Uhr, am 20.03.2017 um 12:10 Uhr und am 31.03.2017 um 9:05 Uhr mit der E-Mail-Adresse XXXX jeweils eine elektronische Post (E-Mail) zu Zwecken der Direktwerbung (Inhalt: A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde betreffend den Beschwerdeführer wie folgt: "Herr XXXX, geb. am XXXX, hat als gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F., als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung der Firma XXXX Handels GmbH</nichtanonym><anonym>XXXX</anonym></person></nichtanonym><anonym>XXXX</anonym></person> am Standort ‚XXXX' n... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 14.07.2017 stellte die Telekom-Control-Kommission ("TKK" oder "belangte Behörde") gemäß § 36 Abs. 2 TKG 2003 fest, dass der Markt für "Anrufzustellung in das öffentliche Telefonnetz an festen Standorten der XXXX" ein der sektorspezifischen Regulierung unterliegender relevanter Markt sei (Spruchpunkt A.1.) und dieser das geografische Gebiet innerhalb der Republik Österreich umfasse, in dem die Beschwerdeführerin die Leistung "Anrufzus... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 i.d.g.F., kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekür... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 16.04.2018 forderte das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland den nunmehrigen Beschwerdeführer XXXX (in der Folge "BF") zur Rechtfertigung auf. Dem BF wurde zur Last gelegt, er habe es als Geschäftsführer der Firma XXXX GmbH zu verantworten, dass am 05.04.2018, 11:03 Uhr, eine elektronische Post zur Direktwerbung an office@ XXXX .com gesendet worden sei, ohne dass eine vorherige Einwilligung dafür bestand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde wie folgt: "Frau XXXX , geb. am XXXX , hat als Inhaberin der Firma ‚ XXXX ' am Standort ‚ XXXX ' zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 6/2016, eine elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung des Empfängers zugesendet hat, indem, ausgehend von der E-Mail-Adresse XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) es als zur Vertretung der Firma XXXX, diese wiederrum als unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Firma XXXX nach außen berufene Person, zu verantworten habe, dass diese eine elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung der Empfängerin bzw. trotz mehrmaliger ausdrücklicher Untersagung zugesende... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (im Folgenden Beschwerdeführerin) übermittelte mit Schriftsatz vom 23.12.2014 einen Antrag auf Erlass einer Anordnung gemäß § 50 TKG 2003 gegenüber der XXXX (im Folgenden mitbeteiligte Partei) an die Telekom-Control-Kommission (im Folgenden belangte Behörde), womit sie die Erlassung einer Zusammenschaltungsanordnung gegenüber der mitbeteiligten Partei begehrte. Nachdem ein von der XXXX geführtes Streitschlichtungsverfahren gemäß § 121 T... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Straferkenntnis verhängte die belangte Behörde über den Beschwerdeführer als Vorsitzenden des XXXX eine Verwaltungsstrafe gemäß § 107 Abs. 2 Z 1 iVm § 109 Abs. 3 Z 20 TKG. 2. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 09.01.2017 unter Beifügung einer Stellungnahme des Öffentlichkeitsverantwortlichen des Vereins, XXXX, vom 08.01.2016 Beschwerde erhoben. Der Beschwerdeführer bestritt die Zustellung des angefochtenen Beschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde wie folgt: " XXXX hat als gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i. d.g.F., als handelsrechtliche Geschäftsführerin zur Vertretung der Firma XXXX ‘ nach außen berufene Person ( XXXX ), zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 6/2016, eine elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als Inhaber eines XXXX dafür einzustehen habe, dass entgegen § 107 Abs. 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) BGBl. I 70/2003 idF BGBl. I 6/2016 am 01.01.2017, um 18.20 Uhr und am 01.02.2017, um 07.51 Uhr in seinem Namen und in seinem Auftrag mit der E-Mailadresse XXXX jeweils eine elektronische Post (E-Mail) zu Zwecken der Direktwer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im Folgenden: belangte Behörde) übermittelte mit Schreiben vom 24. März 2017 zwei Aufforderungen zur Rechtfertigung an XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer). In diesen Schreiben wurde dem nunmehrigen Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe es zu verantworten, dass von einer ihm zuzuordnenden Prüfnummer jeweils ein Anruf zu Werbezwecken getätigt worden sei, ohne dass der jeweils An... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im Folgenden: belangte Behörde) übermittelte mit Schreiben vom 24. März 2017 zwei Aufforderungen zur Rechtfertigung an XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer). In diesen Schreiben wurde dem nunmehrigen Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe es zu verantworten, dass von einer ihm zuzuordnenden Prüfnummer jeweils ein Anruf zu Werbezwecken getätigt worden sei, ohne dass der jeweils An... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit zwei gleichlautenden Schreiben vom 22.03.2017, GZ BMVIT-631.540/0826-III/FBW/2016, forderte das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (belange Behörde) die nunmehrigen Beschwerdeführer, 1) XXXX (Erstbeschwerdeführer) und 2) XXXX (Zweitbeschwerdeführer) zur Rechtfertigung auf. Den nunmehrigen Beschwerdeführern wurde zur Last gelegt, als im Tatzeitpunkt als Geschäftsführer der XXXX tätige Personen, somit als deren auße... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit zwei gleichlautenden Schreiben vom 22.03.2017, GZ BMVIT-631.540/0826-III/FBW/2016, forderte das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (belange Behörde) die nunmehrigen Beschwerdeführer, 1) XXXX (Erstbeschwerdeführer) und 2) XXXX (Zweitbeschwerdeführer) zur Rechtfertigung auf. Den nunmehrigen Beschwerdeführern wurde zur Last gelegt, als im Tatzeitpunkt als Geschäftsführer der XXXX tätige Personen, somit als deren auße... mehr lesen...