Rechtssatz: Wenngleich aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abzuleiten ist, dass auch bei den im § 26 Abs. 1 und Abs. 2 FSG angeführten Sonderfällen der Entziehung eine Wertung im Sinne des § 7 Abs. 4 FSG dann nicht erforderlich ist, wenn lediglich die gesetzliche Mindestentziehungsdauer festgesetzt wird, erweist sich die ausgesprochene Entziehungsmaßnahme (wie auch das angeordnete Lenkverbot) auch unter Berücksichtigung der in § 7 Abs. 4 FSG angeführten Wertungskriterien al... mehr lesen...
Rechtssatz: § 24 Abs. 4 FSG bestimmt, dass, wenn der Besitzer der Lenkberechtigung innerhalb der festgesetzten Frist einem rechtskräftigen Bescheid, mit der Aufforderung, sich ärztlich untersuchen zu lassen, die zu Erstattung des ärztlichen Gutachtens erforderlichen Befunde zu erbringen oder die Fahrprüfung neuerlich abzulegen, keine Folge leistet, ihm die Lenkberechtigung bis zur Befolgung der Anordnung zu entziehen ist. Der nunmehrige Entzug der Lenkberechtigung bis zur Befolgung der An... mehr lesen...
Rechtssatz: Stützt die Erstinstanz den angefochtenen Entziehungsbescheid auf die Feststellung, dass die Berufungswerberin dem rechtskräftigen Bescheid vom 14.10.2004, mit welchem ihr gemäß § 24 Abs. 4 FSG aufgetragen worden ist, sich binnen vier Wochen ärztlich untersuchen zu lassen, keine Folge geleistet hat und steht diese Feststellung jedoch im Widerspruch mit dem Akteninhalt, weil gegen den auf § 57 Abs. 2 AVG gestützten Aufforderungsbescheid von der Berufungswerberin das Rechtsmittel ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird beim Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges erstmalig eine Übertretung gemäß § 99 Abs. 1b StVO 1960 begangen und handelt es sich nicht um einen Lenker eines Kraftfahrzeuges der Klasse C oder D und wurde zuvor keine andere der in § 7 Abs. 3 Z 1 und 2 genannten Übertretungen begangen, ist die Lenkberechtigung für die Dauer von einem Monat zu entziehen. Für die Rechtmäßigkeit des Bescheides ist allein ausschlaggebend, ob der Berufungswerber am 10.4.2004 als Lenker ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde der Berufungswerber mehrfach wegen Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB verurteilt, so ist davon auszugehen, dass eine bestimmte Tatsache iSd § 7 Abs. 3 Z 10 FSG vorliegt. Es kommt bei Gewaltdelikten nicht darauf an, dass diese im Zusammenhang mit dem Lenken von Kfz begangen werden. Von Kraftfahrzeuglenkern wird vielmehr wegen der im Straßenverkehr häufig auftretenden Konfliktsituationen eine nicht zu Gewalttätigkeit neigende Sinnesart erwartet. Unbeherrsch... mehr lesen...
Rechtssatz: Obgleich verkehrsbezogen unauffällige Einstellungen ermittelt und erhöhte Risikoneigungen nicht eindeutig objektiviert werden konnten, wurde in der verkehrspsychologischen Stellungnahme vom 13.8.2003 unter Hinweis auf die ?Persönlichkeitsstruktur" ausgeführt, die ?geringe Normenkonformität" sei auch im Verkehrsbereich als deutliches Gefährdungsmoment zu sehen. Laut ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bedarf es, wenn die Tests für die Erfassung der Bereitschaft... mehr lesen...
Rechtssatz: Verweigert die Berufungswerberin nach einem Verkehrsunfall mit Sachschäden den Alkotest, so ist die Entziehungsdauer des Führerscheines für acht Monate unter den im Entscheidungsfall vorliegenden Umständen gerechtfertigt. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Führerscheinentzugsdauer, Verkehrsunfall, Sachschäden mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 26 Abs. 2 FSG ist für die vom Berufungswerber begangene Übertretung gemäß § 99 Abs. 1 lit. b StVO eine Mindestentziehungszeit von vier Monaten vorgesehen. Diese Bestimmung steht somit der Festsetzung einer längeren Entziehungsdauer im Rahmen der nach § 7 Abs. 4 FSG insofern erforderlichen Wertung nicht entgegen, wenn Umstände vorliegen, die aufgrund der Verwerflichkeit der strafbaren Handlung die Festsetzung einer längeren Entziehungsdauer erforderlich machen. Das Vorli... mehr lesen...
Rechtssatz: Begeht der bereits einschlägig vorgemerkte Berufungswerber einen Verkehrsunfall mit Sachschaden in alkoholisiertem Zustand (1,66 %o), so ist die Entzeihungsdauer der Lenkberechtigung von zehn Monaten verbunden mit den begleitenden Maßnahmen der Nachschulung bei einer hiezu ermächtigten Stelle während des Entziehungszeitraumes sowie Einholung eines Gutachtens eines Amtsarztes über die gesundheitliche Eignung gemäß § 8 FSG sowie eine verkehrspsychologische Stellungnahme gerechtfe... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Berufungswerber erwiesenermaßen im Zeitraum zwischen April 1999 und Ende Februar 2001 gelegentlich Cannabis konsumiert hat, ist nicht ausreichend, um das Vorliegen von begründeten Bedenken hinsichtlich des Nichtvorliegens der erforderlichen gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen annehmen zu können. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass ein gelegentlicher Konsum von Cannabis die gesundheitliche Eignung des Inhabers einer Lenkb... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat der Berufungswerber innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten wiederholt eine strafbare Handlung gemäß § 14 Abs. 5 FSG begangen, so liegt ein zweiter Verstoß gegen diese Vorschrift im relevanten Zeitraum und eine bestimmte Tatsache iSd § 7 Abs. 3 Z FSG vor und ist daher nach § 26 Abs. 4 FSG die Lenkberechtigung für mindestens drei Wochen zu entziehen. Der Berufungswerber war als nicht mehr verkehrszuverlässig iSd § 7 Abs. 1 Z 1 FSG anzusehen. Schlagworte strafbare H... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist zwar der Aufforderungsbescheid in Rechtskraft erwachsen und ist der Berufungswerber diesem Auftrag nach Ausweis des Verwaltungsaktes auch nachweislich nicht nachgekommen, vermag dies jedoch gegenständlich deshalb keinen Entzugsgrund gemäß § 24 Abs. 4 FSG darzustellen, da die im Aufforderungsbescheid vom 24.3.2003 an den Berufungswerber gerichtete Aufforderung ..."ein von einem Amtsarzt erstelltes Gutachten gemäß § 8 FSG ... binnen vier Monaten vorzulegen" durch § 24 Abs. 4 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Kommen die Ergebnisse der verkehrspsychologischen Untersuchung zum Schluss, dass der Berufungswerber nicht in der Lage ist, sein Verhalten in Bezug auf Alkoholkonsum an die Erfordernisse des Straßenverkehrs anzupassen, m.a.W. es mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass er im durch Alkohol beeinträchtigten Zustand als Lenker eines Kraftfahrzeuges am Straßenverkehr teilnehmen wird, erweist sich die amtsärztliche Beurteilung, derzufolge der Berufungswerber derzeit die erf... mehr lesen...