Auf Grund eines Testamentes waren die Beschwerdeführerin und drei weitere Personen zu gleichen Teilen zu Erben nach der am 29. Mai 1990 verstorbenen K berufen. Mit Notariatsakt vom 17. Jänner 1991 schlossen die Beschwerdeführerin einerseits und ihre drei Miterben andererseits einen Vertrag, womit die Beschwerdeführerin ihr Erbrecht an die drei Miterben entgeltlich um S 12 Mio. veräußerte. Die Punkte VIII. und IX. dieses Vertrages haben auszugsweise folgenden Inhalt: ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs4;ErbStG §20 Abs5;ErbStG §20 Abs6;ErbStG §20 Abs8;
Rechtssatz: § 20 Abs. 4 ErbStG enthält eine demonstrative Aufzählung bestimmter vom Erwerb abzuziehender Kosten. Dabei handelt es sich um den Abzug der sogenannten Erbgangsschulden, worunter man diejenigen Verbindlichkeiten versteht, die durch die gerichtliche Abhandlungspflege entstehen. Diese Abzugsregelung ist (w... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §535;ABGB §709;ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §20 Abs8; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 443;
Rechtssatz: Das Fehlen eines Rechtsanspruches auf die Leistung seitens des Begünstigten charakterisiert die Rechtsfigur der Auflage und unterscheidet sie vom Vermächtnis. European Case Law Ident... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §709;ErbStG §2 Abs2;ErbStG §20 Abs8;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 443;
Rechtssatz: Ist von einem Legat (Rente) ein Teil zur Sicherung des Unterhaltes des gemeinsamen Kindes des Erblassers und der Legatarin bestimmt, so ist dieser Teil als Zuwendung unter einer Auflage ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §553;ABGB §709;ErbStG §20 Abs8; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 443;
Rechtssatz: Auflage (Modus), vom ABGB "Auftrag" genannt, ist die einer letztwilligen Verfügung (oder einem unentgeltlichen Geschäft unter Lebenden) beigefügte Nebenbestimmung, durch die der Zuwendungsempfänger zu einem Verhalten verpflichtet ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs8; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 443;
Rechtssatz: Ein Abzug der Auflage iSd § 20 Abs 8 ErbStG kommt insoweit nicht in Frage, als die Leistung dem Beschwerten selbst zugutekommt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988160141.X05 Im RIS seit 11.07.2001 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §20 Abs1;ErbStG §20 Abs8;ErbStG §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH kann ein einheitlicher Schenkungsvorgang nicht zum Zweck der Schenkungssteuerbemessung aufgespalten werden (im vorliegenden Fall erfolgte die Schenkung eines Grundstückes mit einer Auflage und die Schenkung eines Geldbetrages). Daran vermag auch der Umstand nicht... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs1;ErbStG §20 Abs8;
Rechtssatz: Gemäß § 20 Abs1 ErbStG gilt als Erwerb grundsätzlich der gesamte Vermögensfall an den Erwerber. Es handelt sich also um eine Anfallsteuer. Unter Vermögensfall ist die gesamte durch den maßgeblichen Erwerb eingetretene Bereicherung zu verstehen. Dies ergibt sich auch aus den Bestimmungen des § 20 Abs 8 ErbStG, nach denen ein Zuwendung un... mehr lesen...