Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §709;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 443;Rechtssatz
Ist von einem Legat (Rente) ein Teil zur Sicherung des Unterhaltes des gemeinsamen Kindes des Erblassers und der Legatarin bestimmt, so ist dieser Teil als Zuwendung unter einer Auflage anzusehen, wobei die Auflage jedoch nur in dem über die gesetzliche Unterhaltspflicht der Mutter hinausgehenden Umfang abzugsfähig ist.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988160141.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
12.09.2009