RS Vwgh 1989/11/16 88/16/0141

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Veröffentlicht am 16.11.1989
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §20 Abs8;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 443;

Rechtssatz

Ein Abzug der Auflage iSd § 20 Abs 8 ErbStG kommt insoweit nicht in Frage, als die Leistung dem Beschwerten selbst zugutekommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160141.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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