RS Vwgh 1989/11/16 88/16/0141

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.11.1989
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §535;
ABGB §709;
ErbStG §2 Abs1 Z1;
ErbStG §20 Abs8;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 443;

Rechtssatz

Das Fehlen eines Rechtsanspruches auf die Leistung seitens des Begünstigten charakterisiert die Rechtsfigur der Auflage und unterscheidet sie vom Vermächtnis.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160141.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten