Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §535;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 443;Rechtssatz
Das Fehlen eines Rechtsanspruches auf die Leistung seitens des Begünstigten charakterisiert die Rechtsfigur der Auflage und unterscheidet sie vom Vermächtnis.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988160141.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
12.09.2009