Begründung: Der bei der beklagten Partei unfallversicherte Kläger arbeitete am 5. 4. 2008 als Geschäftsführer einer Cocktail-Bar in L*****. Auf seinem - um etwa 4:30 Uhr dieses Tages (nach Erledigung der Arbeiten im Gastlokal) angetretenen - Heimweg nach A***** kam er unmittelbar vor dem Öffnen der Haustür zu Sturz. Zunächst war er, als er seinen Wohnsitz in A***** erreicht hatte, mit dem Firmenwagen über die ca 20 m lange Zufahrt zu seinem Bungalow gefahren. Er hatte sodann das A... mehr lesen...
Rechtssatz: Kein Unfallversicherungsschutz, wenn der Umweg für den Mitfahrer im eigenwirtschaftlichen Interesse lag, der Mitfahrer auf die Fahrgemeinschaft nicht angewiesen war, weil ihm die Benutzung anderer Verkehrsmittel zumutbar war, und er bereits vor Antritt der Fahrt von der Wegabweichung erfahren hat. Entscheidungstexte 10 Ob 15/09i Entscheidungstext OGH 24.02.2009 10 Ob 15/09i Zuletzt aktualisiert am 24.04.2009 mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist beim B***** in Wien, Babenbergerstraße ***** beschäftigt. Seine Gattin ist von Montag bis Donnerstag bei einem privaten Arbeitgeber im 11. Wiener Gemeindebezirk beschäftigt. Sie fährt mit dem PKW zur Arbeit und nimmt dabei den Kläger in der Früh zur Arbeit mit und holt ihn am Abend nach Arbeitsschluss auf ihrem Heimweg mit dem PKW wieder ab. Am Freitag fährt der Kläger mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Er fährt dann von der Arbeit mit der U-Bahn... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z9B-KUVG §90 Abs2 Z1
Rechtssatz: Kein Unfallversicherungsschutz, wenn der Umweg für den Mitfahrer im eigenwirtschaftlichen Interesse lag, der Mitfahrer auf die Fahrgemeinschaft nicht angewiesen war, weil ihm die Benutzung anderer Verkehrsmittel zumutbar war, und er bereits vor Antritt der Fahrt von der Wegabweichung erfahren hat. Entscheidungstexte 10 ObS 15/09t ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z9B-KUVG §90 Abs2 Z1
Rechtssatz: Kein Unfallversicherungsschutz, wenn der Umweg für den Mitfahrer im eigenwirtschaftlichen Interesse lag, der Mitfahrer auf die Fahrgemeinschaft nicht angewiesen war, weil ihm die Benutzung anderer Verkehrsmittel zumutbar war, und er bereits vor Antritt der Fahrt von der Wegabweichung erfahren hat. Entscheidungstexte 10 ObS 15/09t ... mehr lesen...
Begründung: Der am 20. 2. 1969 geborene Kläger war in der Wintersaison 2004/2005 in I***** in dem direkt unterhalb des „Sporthotels S*****" gelegenen Lokal „K*****" als selbständiger Entertainer (Disk-Jockey) tätig. Am 17. 2. 2005 fuhr der Kläger am Vormittag in seiner Freizeit Schi. Er hatte sich für die gesamte Saison Alpinschi und Schistöcke beim Sportgeschäft A***** in I***** ausgeliehen. Sowohl das Sportgeschäft A***** als auch das Lokal „K*****" liegen einander schräg gegenü... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Architekt und „Wirtschaftsberater". Er übt diese Tätigkeit in einem Büro aus, das sich im selben Haus wie seine privaten Wohnräume befindet. Das Wohnhaus besteht aus vier Geschossen. Im obersten Geschoss (Dachgeschoss) liegt neben dem Schlafzimmer der Büroraum. Von diesem Geschoss aus kann man über eine Leiter noch einen darüberliegenden Stauraum erreichen. Im Schlafzimmer steht lediglich ein Bett sowie ein Kleiderständer, auf welchem der Kläger seine An... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 1. 3. 2004 als Küchenchef im Café R***** am A*****-Platz 2 in Salzburg beschäftigt. Am 8. 11. 2004 musste er um 14.30 Uhr zu arbeiten beginnen. Um ca 11.00 Uhr nahm er zu Hause eine Jause zu sich und fuhr sodann von seinem Wohnsitz in der M***** Hauptstraße aus privaten Gründen mit dem Fahrrad in die Stadt. In der Wohnung eines Bekannten konsumierte er mit diesem eine Flasche Rotwein (0,7 l) und eine Flasche Sekt (0,7 l). Etwa um 13.00 Uhr führ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, ein Kriminalbeamter der Bundespolizeidirektion Wien, verließ am 21. 1. 2005 zwischen 6.15 und 6.30 Uhr seine Wohnung im dritten Stock des Hauses P*****gasse 57, um seine Dienststelle aufzusuchen. Er ging durch den Innenhof von der P*****gasse zur Z*****gasse. Von dort setzte er den Weg auf dem Gehsteig in Richtung K*****straße fort und überquerte diese, um in Richtung Pf*****gasse weiterzugehen, welche er ebenfalls überquerte. Danach betrat er das etwa 300 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erlitt am 31. 1. 2003 bei einem Sturz im Gebäude S***** Nr 15 schwere Verletzungen. In diesem Gebäude sind im Erdgeschoss die Geschäftsräumlichkeiten des Installationsbetriebes ihres Gatten, der Firma H***** & Co, in dem die Klägerin beschäftigt war, untergebracht. Das erste und das zweite Obergeschoss werden ausschließlich privat genutzt: Im 1. Stock befinden sich die Wohnräume der Kinder und im 2. Stock die Wohnräume der Klägerin und ihres G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Ehemann der Erstklägerin und der Vater der zweit- und drittklagenden Parteien, Johann F*****, verrichtete am 23. 9. 2001 seinen Dienst an seinem Arbeitsplatz, dem Postamt ***** in Wien. Dort hatte er um 19.00 Uhr offiziellen Dienstschluss. Durch Rationalisierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen waren F***** und seine Arbeitskollegen Gerhard F***** und Manfred H***** verunsichert. So sollte die Arbeitsstätte des Johann F***** nach I***** ausgegliedert und e... mehr lesen...
Begründung: Am 14. 8. 1997 war die Klägerin zur Einschulung bei der Firma N***** in Schwechat, zu der sie von ihrem Dienstgeber entsandt worden war. Da es in den Vortragsräumen sehr heiß war, ging die Klägerin nach Schluss der Vormittagsveranstaltung an die frische Luft, sie stellte sich in den Schatten abgestellter Lastkraftwagen. Mit ihr ging die Prokuristin der Firma N***** hinunter. Die Prokuristin begab sich - eine Leitplanke übersteigend - zu einem auf der dahinter liegenden W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin übt neben ihrer unselbständigen Erwerbstätigkeit als Geschäftsführerin auch das Gewerbe der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Schulungen und Seminaren sowie den Spieleverlag als Selbständige aus. Sie verrichtet sowohl ihre selbständige als auch ihre unselbständige Erwerbstätigkeit von ihrem gemeinsam mit ihrem Ehemann bewohnten Einfamilienhaus in Graz aus. Dieses Haus hat eine Wohnfläche von 130 m2. Im Kellergeschoß befinden sic... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z2B-KUVG §90 Abs2 Z2
Rechtssatz: Dadurch, dass der Gesetzgeber den Unfallversicherungsschutz der Wege vom oder zum Arzt sowie der Wege von oder zu einer Untersuchungs- oder Behandlungsstelle in § 175 Abs 2 Z 2 ASVG sowie in der im Wesentlichen inhaltsgleichen Bestimmung des § 90 Abs 2 Z 2 B-KUVG ausdrücklich geregelt hat, bringt er zum Ausdruck, dass diese Wege nur unter den dort angeführten Voraussetzungen geschützt sein s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 27. 1. 2000 bei Verrichtung seines Dienstes als Sicherheitswachebeamter einen Dienstunfall, welchen er seinem unmittelbaren Vorgesetzten Josef S***** meldete. Josef S***** übergab in der Folge dem Kläger das Formular einer Krankheitsbestätigung mit dem Auftrag, zu einem Arzt zu gehen und diese Krankheitsbestätigung ausfüllen zu lassen. Der Kläger erklärte daraufhin, dass er nach Hause fahren werde und sich zu seinem Hausarzt begeben werd... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z2B-KUVG §90 Abs2 Z2
Rechtssatz: Dadurch, dass der Gesetzgeber den Unfallversicherungsschutz der Wege vom oder zum Arzt sowie der Wege von oder zu einer Untersuchungs- oder Behandlungsstelle in § 175 Abs 2 Z 2 ASVG sowie in der im Wesentlichen inhaltsgleichen Bestimmung des § 90 Abs 2 Z 2 B-KUVG ausdrücklich geregelt hat, bringt er zum Ausdruck, dass diese Wege nur unter den dort angeführten Voraussetzungen geschützt sein s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Unter dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung macht der Kläger einerseits neuerlich schon in der Berufung behauptete, vom Berufungsgericht aber verneinte angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz geltend (Nichteinholung der Krankengeschichte vom Hausarzt des Klägers und Unterlassung der Parteienvernehmung des Klägers). Mängel des Verfahrens erster Instanz, deren Vorliegen das Berufungsg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die bei der Beklagten unfallversicherte Klägerin kehrte am 26. 1. 2000 gegen 16.00 Uhr von ihrer Tätigkeit im BMLF zu ihrem Wohnhaus zurück. Dessen Eingangstür erreicht man über eine fünfstufige Treppe, die nicht überdacht ist. Aufgrund des herrschenden regnerischen und kalten Wetters waren die Schuhe der Klägerin rutschig, was sie jedoch zuvor nicht bemerkt hatte. Um vom letzten Absatz der Treppe ins Vorzimmer zu gelangen, musste die Klägerin über eine 15 cm ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z8B-KUVG §90 Abs2 Z7
Rechtssatz: Der Unfallversicherungsschutz auf mit der unbaren Überweisung des Entgelts zusammenhängenden Wegen wurde deshalb eingeführt, weil das ursprünglich im Betrieb bar ausgezahlte Entgelt von den Dienstgebern - in deren Interesse (Ersparnis von wesentlichen Manipulationsarbeiten) - im zunehmenden Maß per Banküberweisung bezahlt wurde. Es sollte daher dafür Vorsorge getroffen werden, dass sich die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 4. 10. 1929 geborene Kläger war am Unfallstag (9. 10. 1997) als hauptberuflicher Betriebsführer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gemäß § 3 Abs 1 Z 1 iVm § 2 Abs 1 Z 1 BSVG bei der beklagten Sozialversicherungsanstalt der Bauern in der Unfallversicherung pflichtversichert. Der am 4. 10. 1929 geborene Kläger war am Unfallstag (9. 10. 1997) als hauptberuflicher Betriebsführer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gemäß Paragraph... mehr lesen...
Begründung: Der am 8. 7. 1964 geborene Kläger war bei der S***** Holzindustrie Gesellschaft mbH (im folgenden kurz Firma S*****), im Waldviertel, beschäftigt und war (seit Oktober 1995 [laut Anstaltsakt St 61]) als Verkaufsleiter in deren Werk in Z*****, Tschechische Republik, tätig. Sein Vorgesetzter war der Betriebs- und Produktionsleiter Ing. Wilhelm E*****, der damals wie der Kläger in Z***** wohnte. Im Mai 1996 wurden im Betriebsgebäude der Firma S***** in Z***** Umbauarbei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger nahm am 13. 6. 1985 eine Beschäftigung als Turbinenarbeiter im Zellstoffwerk M***** auf. Er arbeitete am 14. 6. 1985 von 6.00 Uhr Früh bis 15.00 Uhr. In der Zeit zwischen 17.00 Uhr und 18.00 Uhr half der Kläger im Strandbad M***** beim Aufstellen von Bänken und Tischen für ein Fest, welches vom Betriebsrat des Zellstoffwerkes M***** organisiert worden war. Der Kläger spielte dort auch Fußball. Beim Laufen trat plötzlich eine völlige Instabilität d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Mutter des Klägers und Versicherte Petra P***** war 1995 in *****, wohnhaft und war als Angestellte der M***** GmbH, welche ebenfalls in ***** das Animierlokal "V***** R*****" betrieb, teilzeitbeschäftigt. Zudem war sie als künftige Geschäftsführerin dieses Lokals, das von ihrem Vater und Gesellschafter geleitet wurde, vorgesehen. Im Rahmen ihres versicherten Dienstverhältnisses war sie verantwortlich für die Reinigung des Lokals, die Tätigung von Bestel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist freiberuflich tätiger Arzt und gemäß § 2 FSVG unfallversichert. Seine Ordination befindet sich in einem Bungalow, der ca 25 m von seinem Wohnhaus entfernt ist. Dazwischen liegt eine Grünfläche, um die eine Zufahrtstraße herumführt, die die beiden Häuser miteinander verbindet. In das Wohnhaus ist eine Doppelgarage integriert, von der im Inneren eine Tür in das Stiegenhaus führt. Der Weg durch die Garage ist, von der Straße kommend, der kürzest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 16.2.1966 geborene Klägerin war am 20.9.1993 in der Abteilung "manuelle Datenerfassung" im Statistischen Zentralamt in Wien beschäftigt. Diese Abteilung umfaßte etwa 80 Dienstnehmerinnen, darunter vier Supervisorinnen, die als unmittelbare Vorgesetzte der Klägerin zu qualifizieren sind und denen auch die unmittelbare Dienstaufsicht über die Klägerin zukam. Leiter der Abteilung war damals Hofrat DI H*****. Meldungen betreffend Absenzen vom Dienst - aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 17.1.1943 geborene Klägerin war als Bankanstellte beschäftigt. Bereits 1993 wurden bei ihr Arthrosen in beiden oberen Extremitäten festgestellt; sie hatte damals Schwellungen der Fingergrundgelenke auf der rechten Seite und im rechten Handgelenk, später auch in beiden Ellbogen und Schultern. Im Jahr 1994 stellte sie wegen dieser Gelenksbeschwerden einen Antrag auf Bewilligung eines Kuraufenthaltes bei der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit zu verweisen (§ 48 ASGG). Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit zu verweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist den Revisionsausführungen entgegenzuhalten: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 175 Abs 1 ASVG si... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs1ASVG §175 Abs2 Z1B-KUVG §90 Abs1B-KUVG §90 Abs2 Z1
Rechtssatz: Eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung endet ganz allgemein, wenn sie nicht mehr von der Autorität des Dienstgebers oder der von ihm beauftragten Person getragen ist. Nicht entscheidend ist, ob im Verhältnis zur Gesamtzahl der Teilnehmer noch ein ins Gewicht fallender Teil der Betriebsangehörigen anwesend ist. Das Ende der Gemeinschaftsveranstaltung tritt a... mehr lesen...