Begründung: Mit Bescheid vom 3.Jänner 1989 lehnte die beklagte Partei den Anspruch des Klägers auf Leistungen gemäß § 173 ASVG aus Anlaß des Unfalles vom 24.November 1987 mit der
Begründung: ab, daß kein Arbeitsunfall nach den §§ 175 und 176 ASVG vorliege. Der Unfall habe sich in keinem örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung als Angestellter der S*** K***, sondern bei der Schneeräumung im Wohnsitzbereich und damit bei... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2ASVG §176B-KUVG §90 Abs2
Rechtssatz: Eine Unterbrechung eines geschützten Weges und damit eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes für die Dauer der Unterbrechung ist dann anzunehmen, wenn im Zug des Weges eigenwirtschaftliche Angelegenheiten verrichtet werden; solche Tätigkeiten sind vom Versicherungsschutz nicht umfasst. Entscheidungstexte 10 ObS 163/89 Entsche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 6. Juni 1928 geborene Franz S*** führte mit dem Standort Rössing 2 bei Ramsau einen Gastronomiebetrieb mit Wildpark und ein Mietwagenunternehmen. Am 10. November 1984 ersuchte Franz S***, der zufolge einer Sehbehinderung - sein Sehvermögen war auf 1/4 eingeschränkt - keinen PKW lenken konnte, Josef G***, ihn nach Malta in Kärnten zu einem Tierpark zu fahren, wo er Tiere insbesondere ein Hirschkalb zu kaufen beabsichtigte. Sie brachen in Begleitung von z... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z2B-KUVG §90 Abs2 Z2
Rechtssatz: Ein Unfall, den ein Versicherter auf einem Weg zur Behandlung einer bei einem Arbeitsunfall erlittenen Verletzung während eines Krankenstandes erleidet, ist vom Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallsversicherung nicht umfaßt. Entscheidungstexte 10 ObS 262/88 Entscheidungstext OGH 25.10.1988 10 ObS 262/88 Veröff: SZ 61/225... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z2 Fall1ASVG §175 Abs2 Z2 Fall2B-KUVG §90 Abs2 Z2 Fall2
Rechtssatz: Geschützt ist der Weg von der Arbeitsstätte oder der Wohnung zu einer ärztlichen Untersuchungsstelle und zurück zur Arbeitsstätte oder Wohnung, sofern es sich um eine gesetzlich gebotene bzw eine vom Träger der Sozialversicherung oder vom Dienstgeber angeordnete Untersuchung handelt, die anderen Zwecken als der Durchführung einer ärztlichen Behandlung dient... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 3. November 1981 bei einem Mopedunfall, der als Dienstunfall anerkannt wurde, Verletzungen insbesonders im Halsbereich. Wegen der Folgen dieses Unfalles wurde dem Kläger mit Vergleich zu 23 C 24/83 des Schiedsgerichtes der Sozialversicherung für Steiermark in Graz vom 25. April 1984 eine Versehrtenrente im Ausmaß von 20 v.H. der Vollrente ab 3. Februar 1982 zuerkannt. Am 29. Jänner 1982 unterzog sich der Kläger einer vom Dienstgeber angeor... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z2B-KUVG §90 Abs2 Z2
Rechtssatz: Ein Unfall, den ein Versicherter auf einem Weg zur Behandlung einer bei einem Arbeitsunfall erlittenen Verletzung während eines Krankenstandes erleidet, ist vom Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallsversicherung nicht umfaßt. Entscheidungstexte 10 ObS 262/88 Entscheidungstext OGH 25.10.1988 10 ObS 262/88 Veröff: SZ 61/225... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z2 Fall1ASVG §175 Abs2 Z2 Fall2B-KUVG §90 Abs2 Z2 Fall2
Rechtssatz: Geschützt ist der Weg von der Arbeitsstätte oder der Wohnung zu einer ärztlichen Untersuchungsstelle und zurück zur Arbeitsstätte oder Wohnung, sofern es sich um eine gesetzlich gebotene bzw eine vom Träger der Sozialversicherung oder vom Dienstgeber angeordnete Untersuchung handelt, die anderen Zwecken als der Durchführung einer ärztlichen Behandlung dient... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z2 Satz1B-KUVG §90 Abs2 Z2 Fall1
Rechtssatz: Versicherungsschutz auf dem Weg von der ärztlichen Untersuchungsstelle zum Betrieb besteht gemäß § 175 Abs 2 Z 2 erster Satz ASVG auch dann, wenn nach vorheriger Bekanntgabe im Betrieb die ärztliche Untersuchungsstelle am Morgen direkt von der Wohnung aus aufgesucht wird. Entscheidungstexte 10 ObS 76/88 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Chefbuchhalterin bei der I*** V*** in Wien. Ihr Vorgesetzter ist Vorstandsdirektor Dkfm. Karl F***, mit dem sie eng zusammenarbeitet. Die Klägerin leidet seit Jahren an Heuschnupfen. Wegen dieses Leidens wandte sie sich an ihren Hausarzt, der sie an einen Facharzt für HNO-Erkrankungen überwies. Eine Impfbehandlung brachte keine Besserung. Dkfm. F*** erkannte, daß die Arbeitsleistung der Klägerin durch diese Allergie eingeschränkt war und befür... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z2 Satz1B-KUVG §90 Abs2 Z2 Fall1
Rechtssatz: Versicherungsschutz auf dem Weg von der ärztlichen Untersuchungsstelle zum Betrieb besteht gemäß § 175 Abs 2 Z 2 erster Satz ASVG auch dann, wenn nach vorheriger Bekanntgabe im Betrieb die ärztliche Untersuchungsstelle am Morgen direkt von der Wohnung aus aufgesucht wird. Entscheidungstexte 10 ObS 76/88 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2 Z1ASVG §175 Abs2 Z9B-KUVG §90 Abs2 Z1
Rechtssatz: Auch wenn der Versicherte vom unmittelbaren Weg zwischen der Wohnung und dem Ort der Tätigkeit abweicht, weil er mit Kollegen auf dem Weg zur Arbeitsstätte gemeinsam ein Fahrzeug benützt, bewirkt dies keine Unterbrechung des Versicherungsschutzes. Entscheidungstexte 9 ObS 42/87 Entscheidungstext OGH 10.02.1988 9 O... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2ASVG §175 Abs2 Z7B-KUVG §90 Abs2 Z1
Rechtssatz: Der Versicherungsschutz beginnt bzw endet an der Außenfront des Wohnhauses, also in der Regel an dem ins Freie führenden Haustor (Haustür) oder Garagentor, nicht aber erst beziehungsweise schon an der nicht mit der Außenfront des Wohnhauses übereinstimmenden Grenze der Baufläche etwa zum öffentlichen Gut (typische Gefahr des Arbeitsweges, der wegen beschäftigungsbedingter Abwes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit am 29. Jänner 1987 zugestelltem Bescheid vom 27. Jänner 1987 lehnte die beklagte Partei den Anspruch der Klägerin auf Entschädigung aus Anlaß des Unfalls vom 26. September 1986 mit der
Begründung: ab, daß es sich um keinen Arbeitsunfall gehandelt habe. In der dagegen am 18. Februar 1987 rechtzeitig an das Erstgericht zur Post gegebenen Klage behauptete die Klägerin, sie sei am 26. September 1986 auf dem Heimweg von der Arbeit auf den Stufen vor ihrer Haustü... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2ASVG §175 Abs2 Z7B-KUVG §90 Abs2 Z1
Rechtssatz: Der Versicherungsschutz beginnt bzw endet an der Außenfront des Wohnhauses, also in der Regel an dem ins Freie führenden Haustor (Haustür) oder Garagentor, nicht aber erst beziehungsweise schon an der nicht mit der Außenfront des Wohnhauses übereinstimmenden Grenze der Baufläche etwa zum öffentlichen Gut (typische Gefahr des Arbeitsweges, der wegen beschäftigungsbedingter Abwes... mehr lesen...