Norm: BWG §38ABGB §1392 DABGB §1392 H
Rechtssatz: Verstößt der Abschluss eines Abtretungsvertrags gegen das Bankgeheimnis (§ 38 BWG), kann sich auch der Zessionar gegenüber dem Zedenten auf die Unwirksamkeit der Abtretung berufen. Entscheidungstexte 9 Ob 62/16g Entscheidungstext OGH 27.09.2017 9 Ob 62/16g Veröff: SZ 2017/107 European ... mehr lesen...
Norm: ABGB §4122BWG §38ABGb §1392 D
Rechtssatz: Gesetzliche Zessionsverbote verhindern nach Maßgabe des Verbotszwecks von vornherein den Übergang der Forderungen und damit die Wirkung einer Einlösung. Entscheidungstexte 9 Ob 62/16g Entscheidungstext OGH 27.09.2017 9 Ob 62/16g Beisatz: Das muss auch gelten, wenn das Zessionsverbot aus § 1422 ABGB der Gesetzeszweck des § 38 BWG abge... mehr lesen...
Begründung: J***** G***** ist am 10. 6. 2009 verstorben. Er hinterließ 4 volljährige eheliche Kinder, von denen 3 jeweils Pflichtteilsverzichtserklärungen abgaben. Das vierte dieser Kinder, F***** G*****, erklärte sich am 7. 7. 2009 aufgrund testamentarischer Erbfolge bedingt als Erbe zum gesamten Nachlass. Am 8. 7. 2009 erließ der Gerichtskommissär das Edikt zur Einberufung der Verlassenschaftsgläubiger, bereits am 7. 7. 2009 war ein Inventar erstellt worden; dieses weist an Aktiva... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Verlassenschaftssache der am 26. November 2008 verstorbenen Angela T*****, zuletzt wohnhaft gewesen in *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des erblasserischen Enkelsohns Wolfgang T*****, vertreten durch Dr. Alexander Hofmann, Rechtsanwalt in Wien, gege... mehr lesen...
Begründung: Der am 1. 7. 2007 verstorbene Erblasser hinterließ aus erster Ehe die Tochter Friederike G***** und aus zweiter Ehe die erbl. Witwe sowie den Sohn Christian W*****. Mit Testament vom 13. 9. 1998 hatte er die erbl. Witwe zur Alleinerbin eingesetzt, die am 2. 8. 2007 die unbedingte Erbantrittserklärung zum gesamten Nachlass abgab. Die beiden Kinder wurden vom Gerichtskommissär Dr. Rainer Tempfer, öffentlicher Notar in Wien, am 3. 8. 2007 vom Verlassenschaftsverfahren durch... mehr lesen...
Begründung: Mit letztwilliger Verfügung des Erblassers vom 18. 12. 1997 setzte dieser die Witwe Sigrid H***** zur Alleinerbin seines Vermögens ein; seine Töchter Sylvia R***** und Susanne H***** aus erster Ehe - die nunmehrigen Revisionsrekurswerberinnen - setzte er hingegen auf den Pflichtteil unter Einrechnung sämtlicher Vorempfänge sowie eines in seinem Testament ausgesetzten Legats (ON 3). Gemäß einer im Testament weiters verfügten fideikommissarischen Substitution fielen zwei ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §97 CAußStrG §98AußStrG 2005 §165AußStrG 2005 §166BWG §38
Rechtssatz: Der Antrag der Pflichtteilsberechtigten, Konten des Erblassers, die dem Verlassenschaftsgericht bereits bekannt sind, rückwirkend vom Todestag zu öffnen, ist zulässig. Der Antrag dient der Erforschung, ob weitere Vermögenswerte im Besitz des Erblassers zum Todeszeitpunkt stehen, und zwar mit den Mitteln, die dem Erblasser und damit der Verlassenschaft zustehen. ... mehr lesen...
Begründung: Dem Betroffenen ist es infolge einer Demenz nicht mehr möglich, seine Angelegenheiten des täglichen Lebens selbst zu regeln. Mit Beschluss vom 17. 7. 2002 wurde ihm ein Sachwalter für die Besorgung aller Angelegenheiten bestellt. Bereits im Zuge der Bestellung eines einstweiligen Sachwalters für finanzielle Angelegenheiten wurden mit Beschluss vom 15. 6. 2002 sämtliche Konten und Sparbücher des Betroffenen gesperrt. In seinem Testament vom 12. 8. 1996 erwähnte der Betr... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin ist ohne Hinterlassung pflegebefohlener Pflichtteilsberechtigter verstorben; sie hat mit eigenhändigem Testament Christian L***** zu ihrem Alleinerben eingesetzt und Marion K***** Legate ausgesetzt. Mit Schreiben vom 28. 8. 2000 teilte die B***** Aktiengesellschaft (in der Folge: Einschreiterin) dem Erstgericht folgenden Sachverhalt mit: Die Erblasserin habe für vier von der Einschreiterin gewährte Kontokorrentkredite und einen Einmalbarkredit die Haf... mehr lesen...
Norm: BWG §38
Rechtssatz: Ist die Bank - ohne sich insoweit auf das Bankgeheimnis berufen zu können - dem Solidarschuldner gegenüber (vertraglich) zur gewünschten Auskunft verpflichtet, gilt dies nach den Grundsätzen der Rechtsprechung zu § 38 BWG gleichermaßen im Verhältnis zum Verlassenschaftsgericht. Entscheidungstexte 4 Ob 36/01z Entscheidungstext OGH 22.03.2001 4 Ob 36/01z... mehr lesen...
Norm: BWG §38
Rechtssatz: Die von der Rechtsprechung zu § 23 KWG entwickelten Grundsätze gelten auch für § 38 BWG. Entscheidungstexte 7 Ob 610/95 Entscheidungstext OGH 15.05.1996 7 Ob 610/95 Veröff: SZ 69/119 3 Ob 281/01x Entscheidungstext OGH 27.02.2002 3 Ob 281/01x Auch; Beisatz: §38 BWG ist im Wesentlichen nur eine Fortschr... mehr lesen...
Norm: BWG §38BWG §38 Abs2 Z4
Rechtssatz: Der Beweis der Kundeneigenschaft obliegt demjenigen, der sich darauf gegenüber der Bank beruft und Auskunft erhalten will. Entscheidungstexte 7 Ob 610/95 Entscheidungstext OGH 15.05.1996 7 Ob 610/95 Veröff: SZ 69/119 7 Ob 100/03m Entscheidungstext OGH 30.06.2003 7 Ob 100/03m ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §98AußStrG 2005 §166 Abs3BWG §38KWG 1979 §23
Rechtssatz: § 23 KWG ist nur im Verhältnis zu Dritten anwendbar, weil die Offenbarung eines Bankgeheimnisses schon begrifflich nur gegenüber Dritten möglich ist. Dem Kunden und nach seinem Tod dem zur Vertretung des Nachlasses bestellten Verlassenschaftskurator ist das Kreditinstitut jederzeit zur Auskunft über den Stand der Konten oder über Einzelheiten der Geschäftsbeziehung verpflich... mehr lesen...
Norm: ARHG §2BWG §38KWG 1979 §23 Abs2 Z1RHStrÜbk Art2 litb
Rechtssatz: Rechtshilfe in gerichtlichen fiskalischen Strafsachen darf im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht mit dem generellen Hinweis auf eine nach den österreichischen Gesetzen bestehende Geheimhaltungspflicht ("Unantastbarkeit des Bankgeheimnisses") verweigert werden; es ist vielmehr im konkreten Fall zu beurteilen, ob nach österreichischem Recht die Geheimhaltungspflic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Josef A verstarb am 17.2.1981; seine Witwe Theresia A am 13.11.1981. Die Verlassenschaft nach Josef A wurde (zu A 34/81) beim Bezirksgericht Haag am Hausruck abgehandelt, jene nach Theresia A wird (zu A 218/81) beim Bezirksgericht Lambach geführt. Marianne B ist die Tochter der Theresia A. Sie erhebt mit der - im Laufe des Verfahrens ergänzten - Klage gegen 1) Alois E, 2) Franz F, 3) Josef C, 4) Friedrich G und 5) Johann D ein auf Art H EGZPO gestütztes Urteilsb... mehr lesen...
Norm: BWG §38KWG 1979 §23
Rechtssatz: Eine "Offenbarung" des Bankgeheimnisses nach § 23 KWG ist schon begrifflich nur gegenüber Dritten möglich; die Bank ist ihren Kunden jederzeit zur Auskunft über den Stand der Konten aus der Geschäftsbeziehung vertraglich verpflichtet. Dieser Anspruch des Kunden ist ein solcher nach bürgerlichem Recht und kann daher bei Vorliegen der Voraussetzung gegenüber der Kreditunternehmung als dem Vertragspartner nach... mehr lesen...
Norm: BWG §38KWG 1979 §23
Rechtssatz: Bei prozessualen Auseinandersetzungen mit dem Kunden ist die Bank berechtigt dem Gericht Tatsachen aus der Geschäftsverbindung mit demselben mitzuteilen. Entscheidungstexte 6 Ob 613/83 Entscheidungstext OGH 02.02.1984 6 Ob 613/83 Veröff: SZ 57/29 = JBl 1984,614 = EvBl 1984/90 S 354 5 Ob 510/85 E... mehr lesen...