Begründung: Mit Beschluss vom 14. 1. 2003 wurde für die Betroffene für die Wirkungskreise der finanziellen Angelegenheiten sowie der Vertretung vor Ämtern, Behörden und Gerichten ihr Bruder zum Sachwalter bestellt. Mit Beschluss vom 2. 6. 2008 wurde der Kreis der vom Sachwalter zu besorgenden Angelegenheiten um „medizinische Behandlungen“ ausgedehnt. Am 16. 1. 2009 beantragte der Sachwalter die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung der Verabreichung einer Depotmedikation, weil die Be... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner, sowie die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Unterbringungssache der J***** H*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Abteilungsleiters *****, vertreten durch Dr. Peter Lechenauer, LL.M., Rechtsanwalt in Salzburg, gegen den Beschluss des Landesgerichts Salzburg als Rek... mehr lesen...
Begründung: Die Patientin war am 14. Jänner 2010 unfreiwillig in der Landesnervenklinik untergebracht. Es lag eine depressive Symptomatik sowie Demenz von mittel- bis höhergradigem Ausmaß vor. Überdies war die Patientin auch psychotisch. Dies bewirkte, dass sie nicht mehr ausreichend Nahrung und Flüssigkeit aufnahm. Der Abteilungsleiter beantragte die gerichtliche Genehmigung einer Elektrokrampftherapie als besondere Heilbehandlung iSd § 36 Abs 2 UbG. Es bestehe keine Behandlungsalt... mehr lesen...
Begründung: D***** W***** wurde am 10. Februar 2008 in den geschlossenen Bereich der Abteilung A1 des P***** aufgenommen, weil aufgrund eines „mischbildhaften Zustandsbildes (bei bekannter biopolarer effektiver Störung) impulshaft motivierte selbst- oder fremdgefährdende Handlungen" zu befürchten waren. Am 10. Februar wurde aufgrund von Fremdgefährdung eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit vom 10. Februar (9:50 Uhr) bis zum 13. Februar (7:30 Uhr) durch Bauchgurt angeordnet. Die... mehr lesen...
Norm: UbG §35UbG §36UbG §38
Rechtssatz: Wenn weder psychiatrische Behandlungen noch Behandlungen der psychiatrischen Anlasskrankheit vom Unterbringungsgericht im Verfahren nach den §§35ff UbG zu überprüfen sind, ist die nachträgliche Prüfung der Zulässigkeit der Heilbehandlung auf die fehlende Eignung der gewählten Behandlungsmethode als solche beschränkt. Ob dann im konkreten Fall ein „Zuwenig" an nicht-psychiatrischen Behandlungen vorlag, ist... mehr lesen...
Begründung: Der am 2. August 1983 geborene und somit volljährige Kranke war vom 17. bis 24. April 2004 in der geschlossenen Station S3 (im Folgenden nur Station S3) der I. Psychiatrischen Abteilung der Christian-Doppler-Klinik Salzburg (Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie) untergebracht. Der an paranoider Schizophrenie leidende Kranke verhielt sich jedenfalls aufgrund massiver Wahnhaftigkeit und Desorientiertheit akut selbst- und fremdgefährlich. Im Zuge seiner ... mehr lesen...
Norm: UbG §35UbG §36
Rechtssatz: Abwägungskriterien für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Behandlung sind die Dringlichkeit der Behandlung sowie die Intensität, Art und Dauer des Eingriffs in das Selbstbestimmungsrecht. Unter die Verhältnismäßigkeitsprüfung fällt insbesondere auch die Frage, ob ein gelinderes Mittel zur Erreichung des angestrebten Zwecks zur Verfügung gestanden wäre. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UbG §35UbG §36UbG §38
Rechtssatz: Jede Heilbehandlung, die an einem untergebrachten, nicht einsichtsfähigen und (in der Frage seiner Zustimmung zur Behandlung) nicht vertretenen Kranken vorgenommen wird, unterliegt der gerichtlichen Kontrolle nach den §§35ff UbG. Entscheidungstexte 3 Ob 263/07h Entscheidungstext OGH 08.05.2008 3 Ob 263/07h Beisatz: Hier: Behandlung von Verbr... mehr lesen...
Begründung: Der am 9. 2. 1960 geborene Kurt G***** wurde am 22. 6. 2006 ohne sein Verlangen im Landesklinikum Mostviertel Amstetten-Mauer untergebracht. Noch vor einer gerichtlichen Erstanhörung wurde die Unterbringung am 26. 6. 2006 aufgehoben. Danach wurde der Patient mit seinem Einverständnis noch bis 27. 7. 2006 in der Klinik weiterbehandelt. Am 26. 7. 2006 beantragte die Patientenanwältin namens des Behandelten die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Unterbringung vom 22. 6. bis... mehr lesen...
Begründung: Hedwig R***** (im Folgenden Bewohnerin genannt) lebt in einem Pensionistenheim, einer Einrichtung im Sinne des § 2 Abs 1 HeimAufG. Sie leidet an fortgeschrittener Altersdemenz. Ihre höheren kognitiven Leistungen sind hochgradig eingeschränkt und sie ist nicht mehr in der Lage, ihre Bedürfnisse im vollen Ausmaß zu artikulieren und durchzusetzen. Bei Bedarf, etwa wenn sie versucht, eine [zur Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr erforderliche] PEG-Sonde zu entfernen, wird ih... mehr lesen...
Begründung: Die betroffene, am 24. August 1916 geborene Bewohnerin hat seit 25. 5. 2004 ihren Aufenthalt im „I*****-Wohnheim R*****" in I*****, einem Alters- und Pflegeheim, in dem wenigstens drei psychisch kranke oder drei geistig behinderte Menschen ständig betreut bzw gepflegt werden können. Am 28. 2. 2006 beantragte der Bewohnervertreter unter anderem die gerichtliche Überprüfung der von der Heimleitung gesetzten Freiheitsbeschränkung des „Hinderns am Verlassen des Bettes mittel... mehr lesen...
Begründung: Berta S***** leidet seit Jahren an einer schizophrenen Psychose. Am 14. 1. 2002 wurde sie von der Pflegestation des Seniorenheimes H***** in den geschlossenen Bereich der Landesklinik für Psychiatrie *****, transferiert. Die vorläufige Beurteilung zweier Fachärzte lautete: "Katatones Zustandsbild, schizophrenes Residuum". Die Unterbringung erfolgte ohne Verlangen. Am 16. 1. 2002 wurde Berta S***** von der geschlossenen Station S 0 in den grundsätzlich offen geführten Ber... mehr lesen...
Begründung: Die Patientenanwälte beantragten am 24. 12. 1998 beim Unterbringungsgericht für fünf namentlich angeführte Patienten, die in der Ersten Psychiatrischen Abteilung der Landesnervenklinik Salzburg untergebracht waren, die an den Patienten durchgeführten Heilbehandlungen in Form der Verabreichung von in klinischer Prüfung befindlichen Medikamenten und damit nicht zugelassenen Medikamenten auf ihre Zulässigkeit hin zu prüfen. Bei der Behandlung der Patienten sei es zur Ei... mehr lesen...
Begründung: Die Patientenanwälte beantragten am 24. 12. 1998 beim Unterbringungsgericht für fünf namentlich angeführte Patienten, die in der Ersten Psychiatrischen Abteilung der Landesnervenklinik Salzburg untergebracht waren, die an den Patienten durchgeführten Heilbehandlungen in Form der Verabreichung von in klinischer Prüfung befindlichen Medikamenten und damit nicht zugelassenen Medikamenten auf ihre Zulässigkeit hin zu prüfen. Bei der Behandlung der Patienten sei es zur Ei... mehr lesen...
Norm: AußStrG §238 Abs2ABGB §273ABGB §865UbG §35UbG §36
Rechtssatz: Wenn auch bei einer Heilbehandlung die Substituierung der Einwilligung der psychisch kranken Person durch die Erklärung ihres gesetzlichen Vertreters (eines Sachwalters nach § 273 ABGB bzw eines einstweiligen Sachwalters nach § 238 Abs 2 AußStrG) in Frage kommt, so setzt die Zulässigkeit dieser Substitution voraus, daß der Betroffene zu einer Willenserklärung nicht in der Lage ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §238JN §109 BStPO §429StVG §167a Abs2UbG §33UbG §34UbG §35UbG §36UbG §37
Rechtssatz: Bei einer vom Strafgericht verfügten vorläufigen Anhaltung (§ 429 Abs 4 StPO) eines Betroffenen ist für die Entscheidung über die Erweiterung des Wirkungskreises des schon bestellten einstweiligen Sachwalters zur Ersetzung der Zustimmung der Betroffenen zu einer notwendigen Heilbehandlung weder das Strafgericht, noch das Unterbringungsgericht, so... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 28. 8. 1998 nach Einleitung einer Voruntersuchung gegen die Betroffene wegen des Verdachtes der versuchten schweren Nötigung und der schweren Sachbeschädigung die vorläufige Anhaltung in einer öffentlichen Krankenanstalt für Geisteskrankheiten angeordnet. Aufgrund einer Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz hat diese vorläufige Anhaltung aus dem Haftgrund der Tatb... mehr lesen...
Begründung: Die am 10.7.1941 geborene Patientin wurde am 16.5.1997 ohne Verlangen im Psychiatrischen Krankenhaus der Stadt Wien, Baumgartner Höhe, aufgenommen. Anläßlich der Anhörung am 21.5.1997 wurde die Unterbringung vorläufig und nach mündlicher Verhandlung mit Beschluß vom 3.6.1997 bis 11.7.1997 für zulässig erklärt. Am 17.5.1997 duschte die Patientin morgens. Am 18.5.1997 war ihr Pflegezustand so schlecht, daß sich andere Patienten massiv über die dadurch entstehende Ger... mehr lesen...
Norm: UbG §1UbG §2UbG §10UbG §35 ff
Rechtssatz: Das Gericht ist auch berufen, die Zulässigkeit der Unterbringung bereits für die Zeit zwischen Einlieferung in die Krankenanstalt und dem Abschluß der fachärztlichen Untersuchungen (§ 10 UbG) zu prüfen. Entscheidungstexte 2 Ob 25/97h Entscheidungstext OGH 13.02.1997 2 Ob 25/97h 4 Ob 17/98y ... mehr lesen...
Norm: UbG §2UbG §33UbG §35
Rechtssatz: Wurde ein nicht psychisch Kranker der behördlich geregelten Abteilungseinteilung des Krankenhauses gemäß in eine Abteilung für "Neurologie und Psychiatrie" aufgenommen, kann dies allein eine Behandlung, die in Ansehung eines psychischen Kranken für zulässig anzusehen wäre, nicht unzulässig machen. Entscheidungstexte 6 Ob 559/94 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: UbG §2UbG §33UbG §35
Rechtssatz: Die Ansicht, dass demjenigen, der außerstande sei, eine ihm zuteil werdende Behandlung als solche zu erleben, kein Eingriff in seine - durch das UbG besonders geschützten - Persönlichkeitsrechte widerfahren könnte, wird nicht geteilt. Gerade bei einem Bewusstlosen ist wegen dessen Hilflosigkeit auf die Wahrung seiner Menschenwürde besonders zu achten (Ablehnung von 4 Ob 534/94). Entsche... mehr lesen...