RS OGH 1997/2/13 2Ob25/97h, 4Ob17/98y, 1Ob235/06z, 7Ob119/14x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.02.1997
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Norm

UbG §1
UbG §2
UbG §10
UbG §35 ff

Rechtssatz

Das Gericht ist auch berufen, die Zulässigkeit der Unterbringung bereits für die Zeit zwischen Einlieferung in die Krankenanstalt und dem Abschluß der fachärztlichen Untersuchungen (§ 10 UbG) zu prüfen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107537

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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