Norm
ZPO §502 HI2Rechtssatz
Ob nach den im Einzelfall gegebenen Umständen Wiederholungsgefahr besteht, ist keine erhebliche Rechtsfrage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0042818Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.07.2022