Norm
EGV Maastricht Art177Rechtssatz
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird gemäß Art 1, 3 Abs 1 und Art 5 Abs 1 EuGVÜ Protokoll vom 3. 6. 1971 idgF iVm Art 234 EG folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Ist der im § 28 des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) BGBl 1979/140 normierte Anspruch auf Unterlassung von gesetzwidrigen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der gemäß § 29 KSchG und der im Sinne des Art 7 Abs 2 der Richtlinie des Rates vom 5. 4. 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen, 93/13/EWG, von einer Verbraucherschutzorganisation geltend gemacht wird, ein Anspruch aus unerlaubter Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, der beim besonderen Gerichtsstand nach Art 5 Nummer 3 des Brüsseler Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. 9. 1968 (EuGVÜ) geltend gemacht werden kann?
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113486Zuletzt aktualisiert am
11.08.2008